Hallo,
ich war heute mit meiner Frau bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Die ganze Sache ist etwas komisch.
1. Sie hat vergessen meine Frau nach dem Ausweis zu Fragen. Meine Frau ist Ihr völlig unbekannt. Ich hätte auch dort mit meiner Schwester erscheinen können selbst mich kennt Sie nur vom Telefon.
2. Der Schuldbetrag liegt bei 2400 Euro ich habe eine Ratenzahlung von 400 Euro angeboten. Sie hat das abgelehnt.
3. Meine Frau war so aufgeregt und wusste den Namen und die Adresse unserer Vermieter nicht mehr. Da hat Sie gesagt wir sollen Ihr einfach per Mail die Daten schicken.
Nun meine Frage kann ich gegen die Eintragung Wiederspruch einlegen wegen Formfehlern und einen neuen Termin verlangen. Das würde mir etwas Zeit geben so das evtl. das Insoverfahren von meiner Frau eröffnet wird.
Vermögensauskunft
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Re: Vermögensauskunft
Und wozu soll das gut sein ?
Was versprichst Du Dir / Ihr Euch davon ?
Ein "Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" ist doch genauso gut oder eben schlecht wie die VA.
Was versprichst Du Dir / Ihr Euch davon ?
Ein "Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" ist doch genauso gut oder eben schlecht wie die VA.
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Re: Vermögensauskunft
Hi Olliju,
Tja, wo kein Kläger…
Was möchtest du uns denn mit dem Punkt 2 sagen? Der GV muss nichts annehmen - er hat aber prinzipiell etwas Spielraum, wobei ich da 3 Raten im Kopf habe. Alles darüber hinaus muss der Gläubiger in seinem Antrag angeben bzw. mit dem Gläubiger abgeklärt werden.
Und tatsächlich würde ich zum dritten Punkt sagen: es ist völlig egal ob die Vermögensauskunft jetzt formell richtig oder nicht ist, wenn ihr die Insolvenz anstrebt. Es ist sogar besser, wenn die Vermögensauskunft jetzt da ist, dann habt ihr zumindest jetzt schon etwas mehr Ruhe und könnt euch mehr konzentrieren.
Die ist zum Ende der Insolvenz auch wieder weg.
Tja, wo kein Kläger…
Was möchtest du uns denn mit dem Punkt 2 sagen? Der GV muss nichts annehmen - er hat aber prinzipiell etwas Spielraum, wobei ich da 3 Raten im Kopf habe. Alles darüber hinaus muss der Gläubiger in seinem Antrag angeben bzw. mit dem Gläubiger abgeklärt werden.
Und tatsächlich würde ich zum dritten Punkt sagen: es ist völlig egal ob die Vermögensauskunft jetzt formell richtig oder nicht ist, wenn ihr die Insolvenz anstrebt. Es ist sogar besser, wenn die Vermögensauskunft jetzt da ist, dann habt ihr zumindest jetzt schon etwas mehr Ruhe und könnt euch mehr konzentrieren.
Die ist zum Ende der Insolvenz auch wieder weg.
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