Insolvenz
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Re: Insolvenz
Eigentlich der gleiche Fall wie bei mir @mischa1981. Ich habe damals alle Gläubiger angegeben auch die Sigma ,die haben dann vbuh erfolgreich angemeldet zur Tabelle(was @Graf Wadula auch sagt).Mittlerweile bin ich kurz vor der RSB und der Gläubiger hat zum Schlusstermin kein Versagungsantrag gestellt , obwohl er dies durchaus hätte machen können. Bei mir war dies auch so ein 50:50 Ding ,wo mein Kreditvermittler halt Vorschulden in der Selbstauskunft weggelassen hat, obwohl ich ihn diese per Mail zugeschickt hatte und diese Beweise auch der Sigma dann geschickt habe plus mich lange mit den Gläubiger auseinander setzen musste. Schlussendlich konnte ich mich einigen das die Forderung in Raten halt nach RSB weitergezahlt werden und weitere Kosten ausgeschlossen werden,alles abgesegnet durch den Geschäftsführer der Sigma Vertretung Barex die ja den Fall mit Vollmacht übernommen haben und natürlich schriftlich und notariell beglaubigt,weil mündlich einen im Notfall nichts bringt.
Alles hat einen schlaflose Nächte beschert, Kopfkino,Sorgen was niemand haben möchte.
Aber natürlich weiß man ja nie wie dieser Gläubiger in deinen Fall agiert bzw die anderen Gläubiger mit einen Versagungsantrag kommen könnten.Daher empfehle ich auch @imkers Ratschlag an dich. Hoffentlich konnte ich etwas dir helfen.lg
Alles hat einen schlaflose Nächte beschert, Kopfkino,Sorgen was niemand haben möchte.
Aber natürlich weiß man ja nie wie dieser Gläubiger in deinen Fall agiert bzw die anderen Gläubiger mit einen Versagungsantrag kommen könnten.Daher empfehle ich auch @imkers Ratschlag an dich. Hoffentlich konnte ich etwas dir helfen.lg
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Re: Insolvenz
Vielleicht ist der Betrag von 5 tausend Euro auch einfach zu gering und der Aufwand zu groß, um einen Antrag auf Versagung zu stellen? Für mich als Privatperson sind 5.000 Euro eine ganz andere Hausnummer als für Kreditgeber, die im Grunde immer mit zahlungsunfähigen Kreditnehmern rechnen müssen.
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Re: Insolvenz
Das weiß ich nicht meiner war 3000 € ,ich weiß nur das die Sigma kein Cent untergehen lassen möchte. Versagung ist ja nochmal ein anderes Paar Schuhe und eher melden die vbuh an.
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Re: Insolvenz
In jedem Fall, damit mein Gewissen rein ist, würde ich alle Kredite angeben und nichts auslassen. Früher oder später kriegt auch die Sigma mit, dass man in Privatinsolvenz gegangen ist. Ob die dagegen vorgehen oder nicht sei dahingestellt, aber das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.
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Re: Insolvenz
Ganz falsch.mischa1981 hat geschrieben: ↑29. Feb 2024, 08:58 Vielleicht ist der Betrag von 5 tausend Euro auch einfach zu gering und der Aufwand zu groß, um einen Antrag auf Versagung zu stellen? Für mich als Privatperson sind 5.000 Euro eine ganz andere Hausnummer als für Kreditgeber, die im Grunde immer mit zahlungsunfähigen Kreditnehmern rechnen müssen.
Hast Du nicht gelesen, was die Profis hier zu dem Thema gesagt haben ?
Die Sigma wird vermutlich deswegen keinen Antrag auf Versagung stellen,
weil dann ALLE Gläubiger wieder mit dem Pfänden anfangen können
(wenn das Gericht dem Antrag folgt)
und sie sich dann in die "Warteschlange" stellen müssen.
Sie werden viel eher den Zusatz "aus vbuH" beantragen
(Forderung aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung"),
und wenn dieser Zusatz dann tatsächlich bestehen bleibt,
dann gilt die Restschuldbefreiung für ALLE ANDEREN Gläubiger,
nur NICHT für die Sigma, und die Sigma kann gleich nach der RSB wieder pfänden.
Und zwar ganz allein, ohne "Konkurrenz".
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Re: Insolvenz
So schaut's aus. Deswegen bleiben auch nur die Optionen um eine Pfändung bis zum Existenzminimum zu vermeiden.
Bei absoluter Unschuld halt eine negative Feststellungsklage zu bestreben oder halt bei so eine heikle Angelegenheit wie unvollständige Selbstauskunft bzw unwahrheitsgemäße ,wo man die Schuld nicht komplett von sich weisen kann sich halt mit dem Gläubiger einigen zum Beispiel mit einem notariellen Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung,was ja dann den Vorteil hat das nicht bis zum Minimum gepfändet wird,sondern halt ne Rate.
Vbuh ist halt eine Maßnahme der Gläubiger heutzutage ihre Forderung noch geltend zumachen und immer mehr melden dies heutzutage auch an leider.
Bei absoluter Unschuld halt eine negative Feststellungsklage zu bestreben oder halt bei so eine heikle Angelegenheit wie unvollständige Selbstauskunft bzw unwahrheitsgemäße ,wo man die Schuld nicht komplett von sich weisen kann sich halt mit dem Gläubiger einigen zum Beispiel mit einem notariellen Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung,was ja dann den Vorteil hat das nicht bis zum Minimum gepfändet wird,sondern halt ne Rate.
Vbuh ist halt eine Maßnahme der Gläubiger heutzutage ihre Forderung noch geltend zumachen und immer mehr melden dies heutzutage auch an leider.
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Re: Insolvenz
Hallo, meine frage passt zwar nur bedingt zu diesem Thema, aber ich stelle sie trotzdem mal. Mein schlusstermin war lt.gericht der 28.12.23. Gibt es eine gesetzliche Regelung wieviel Zeit zwischen ST und der aufhebung des Verfahrens liegen darf? Ich frage weil bei mir hat ja die Sigma die vbuh zur tabelle angemeldet u mein Widerspruch steht auch in der Tabelle.nun mach ich mir Gedanken warum die aufhebung so lange dauert.Aber ich denke hätte ein gläubiger eine versagung beantragt hätte ich schon bescheid gekommen.? Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.
Lieben dank
Itak65
Lieben dank
Itak65
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Re: Insolvenz
Da musst du dir keine Sorgen machen bei mir vergingen auch noch ein paar Monate ich meine bei mir waren es 4 Monate nach meinen Schlusstermin,wo ich dann Bescheid bekommen habe. Und ich glaube bei einen Versagungsantrag hättest du auch schon Bescheid bekommen. Wahrscheinlich dauert die Verteilung der Insolvenzmasse halt und evtl Nachtragsverteilung.
Du bekommst dann ein Schreiben das du in der sog. Wohlverhaltensphase bist und das kein Versagungsantrag im Schlusstermin vorliegt,so war das bei mir.
Du bekommst dann ein Schreiben das du in der sog. Wohlverhaltensphase bist und das kein Versagungsantrag im Schlusstermin vorliegt,so war das bei mir.
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