Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
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Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Guten Abend liebe Community,
bei der durchsicht meiner Unterlagen beschäftigt mich nun die Thematik rund um die Rundfunkgebühren.
Vorliegender Fall:
Meine wird bei der Runkfunkanstalt unter einer Beitragnummer geführt und man möchte dort jeden Monat die Gebühr haben und Ich als Ihr Ehemann bin ebenfalls dort geführt, jedoch unter einer anderen Beitragsnummer. Doch selber Fall.
Nun haben sich bei beiden Beitragnummern schon etliche Schulden angesammelt, da wir beide nicht gezahlt und bisher auch nicht bekundet haben, dass wir einen gemeinsamen Hausstand führen.
Nun wurde bei meiner Frau letzten Monat die Privatinsolvenz eröffnet. Folglich sind die Außenstände der Rundfunkgebühren von Ihr dort erfasst.
Rein Theoretisch hätte ich ja trotzdem noch einen Außenstand von knapp 3000€ bei diesem Gläubiger.
Wenn meine Frau nun ab Dato die Runkfunkgebühren für uns unter Ihrer Beitragsnummer bezahlt und ich mich in ca. zwei monaten bei der Rundfunkanstalt melde und bekunde, dass meine Frau ja schon die Gebühren bezahlt, und sie trotzdem von mir einen Rundfunkbeitrag verlangen, inwiefern hätte ich die Möglichkeit, dass trotz horender Außenstände meine Beitragsnummer gecancelt wird und ich die "Altlasten" nicht mehr zahlen müsste?
Denn wir sind schon seit 2012 verheiratet.
LG
bei der durchsicht meiner Unterlagen beschäftigt mich nun die Thematik rund um die Rundfunkgebühren.
Vorliegender Fall:
Meine wird bei der Runkfunkanstalt unter einer Beitragnummer geführt und man möchte dort jeden Monat die Gebühr haben und Ich als Ihr Ehemann bin ebenfalls dort geführt, jedoch unter einer anderen Beitragsnummer. Doch selber Fall.
Nun haben sich bei beiden Beitragnummern schon etliche Schulden angesammelt, da wir beide nicht gezahlt und bisher auch nicht bekundet haben, dass wir einen gemeinsamen Hausstand führen.
Nun wurde bei meiner Frau letzten Monat die Privatinsolvenz eröffnet. Folglich sind die Außenstände der Rundfunkgebühren von Ihr dort erfasst.
Rein Theoretisch hätte ich ja trotzdem noch einen Außenstand von knapp 3000€ bei diesem Gläubiger.
Wenn meine Frau nun ab Dato die Runkfunkgebühren für uns unter Ihrer Beitragsnummer bezahlt und ich mich in ca. zwei monaten bei der Rundfunkanstalt melde und bekunde, dass meine Frau ja schon die Gebühren bezahlt, und sie trotzdem von mir einen Rundfunkbeitrag verlangen, inwiefern hätte ich die Möglichkeit, dass trotz horender Außenstände meine Beitragsnummer gecancelt wird und ich die "Altlasten" nicht mehr zahlen müsste?
Denn wir sind schon seit 2012 verheiratet.
LG
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Hi hpoperator86,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt." geschaut?
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
niemand eine Meinung dazu?
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Tatsächlich habe ich den Beitrag heute Morgen gelesen und dachte mir: „da antwortest du nicht drauf, sonst eskaliert es“…
Ich habe dazu folgende Fragen und möchte wirklich, bei allem Respekt, versuchen so positiv wie möglich zu bleiben:
Was in aller Welt bringt dich auf den Gedanken, dass du jahrelang der GEZ nicht mitteilst, dass ihr in einem Haushalt wohnt und du jetzt einfach „mir nichts, dir nichts“ sagen kannst: „Ick hab schon immer da jewohnt, die Frau is jetzt Inso, lasst die Forderungen gegen mich auch fallen.“
Entschuldige den kleinen Ausraster..
Also, das Problem wird jetzt sein - und das wird dir wahrscheinlich jetzt auf die Füße fallen:
Die GEZ wird jetzt das Geld von dir rückwirkend verlangen und bei deiner Frau ausbuchen. Denn die werden sagen: deine Frau hat mit dir zusammen gewohnt, also führen wir sie unter deiner Beitragsnummer.
Hättet ihr ein paar Jahre früher was gesagt, dann wäre da jetzt kein Problem, weil die das zusammengefasst hätten und gut ist.
Du kannst es versuchen, aber ich räume dir wirklich nicht viele Chancen ein.
Ich habe dazu folgende Fragen und möchte wirklich, bei allem Respekt, versuchen so positiv wie möglich zu bleiben:
Was in aller Welt bringt dich auf den Gedanken, dass du jahrelang der GEZ nicht mitteilst, dass ihr in einem Haushalt wohnt und du jetzt einfach „mir nichts, dir nichts“ sagen kannst: „Ick hab schon immer da jewohnt, die Frau is jetzt Inso, lasst die Forderungen gegen mich auch fallen.“
Entschuldige den kleinen Ausraster..
Also, das Problem wird jetzt sein - und das wird dir wahrscheinlich jetzt auf die Füße fallen:
Die GEZ wird jetzt das Geld von dir rückwirkend verlangen und bei deiner Frau ausbuchen. Denn die werden sagen: deine Frau hat mit dir zusammen gewohnt, also führen wir sie unter deiner Beitragsnummer.
Hättet ihr ein paar Jahre früher was gesagt, dann wäre da jetzt kein Problem, weil die das zusammengefasst hätten und gut ist.
Du kannst es versuchen, aber ich räume dir wirklich nicht viele Chancen ein.
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Eine Meinung schon ... aber keine Ahnung.
Komisch.
Da ist echt nichts passiert in der Zeit ?
Kein Hausbesuch, kein Pfändungsversuch ?
Ich dachte, die wären besonders "bissig" ?
Und warum willst Du ich jetzt erst in zwei Monaten da melden ?
Es wäre jetzt natürlich günstig für Dich, wenn Du die "ARDZDF ..." jetzt darüber aufklärst,
dass es statt zwei nur einen Kunden gibt.
Aber was ist, wenn die dann meinen, dass Du der eine Kunde bist (und nicht Deine Frau) ?
So was wie 'Haushaltungsvorstand' ( ist der Ehemann ...) gibt es ja wohl nicht mehr.
Tja, wie Du siehst, ich habe keine Ahnung.
Und meine Meinung ist:
Komischer Sachverhalt - da ist zwischenzeitlich wirklich nichts passiert ?
Und ihr hattet die ganze Zeit einen gemeinsamen Haushalt, EINEN Namen, EINE Adresse ?
Das würde ja heissen, dass Du Dich da seit über zehn, zwölf Jahren nicht gemeldet hast und die sich auch nicht bei Dir ?hpoperator86 hat geschrieben: ↑25. Feb 2024, 22:56 ...
Rein Theoretisch hätte ich ja trotzdem noch einen Außenstand von knapp 3000€ bei diesem Gläubiger.
...
Komisch.
Da ist echt nichts passiert in der Zeit ?
Kein Hausbesuch, kein Pfändungsversuch ?
Ich dachte, die wären besonders "bissig" ?
Und warum willst Du ich jetzt erst in zwei Monaten da melden ?
Es wäre jetzt natürlich günstig für Dich, wenn Du die "ARDZDF ..." jetzt darüber aufklärst,
dass es statt zwei nur einen Kunden gibt.
Aber was ist, wenn die dann meinen, dass Du der eine Kunde bist (und nicht Deine Frau) ?
So was wie 'Haushaltungsvorstand' ( ist der Ehemann ...) gibt es ja wohl nicht mehr.
Tja, wie Du siehst, ich habe keine Ahnung.
Und meine Meinung ist:
Komischer Sachverhalt - da ist zwischenzeitlich wirklich nichts passiert ?
Und ihr hattet die ganze Zeit einen gemeinsamen Haushalt, EINEN Namen, EINE Adresse ?
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Aber was ist denn überhaupt mit dem Thema "Verjährung" - dürfen die forever nachfordern ?
Wohl kaum.
Alles sehr komisch.
Wohl kaum.
Alles sehr komisch.
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Ich mag den Kram auch nicht und bin froh ihn nicht zahlen zu müssen. Sonst würde ich mich nur noch mehr täglich ärgern, wenn ich für so eine Grütze auch noch Geldabdrücken müsste *ggg*
Allerdings wüsste ich nicht wie du da nun rauskommen willst. Ihr habt es nicht mitgeteilt und wenn du das jetzt nachholst, werden die es wohl erst ab jetzt akzeptieren und das Geld davor trotzdem von dir verlangen.
@robo ich nehme mal an, dass die auch einen Festsetzungsbescheid rausgeschickt haben. Und damit haben die einen Titel und können auch vollstrecken. Wenn es besagten Bescheid aber nicht gegeben hat, gilt die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Allerdings wüsste ich nicht wie du da nun rauskommen willst. Ihr habt es nicht mitgeteilt und wenn du das jetzt nachholst, werden die es wohl erst ab jetzt akzeptieren und das Geld davor trotzdem von dir verlangen.
@robo ich nehme mal an, dass die auch einen Festsetzungsbescheid rausgeschickt haben. Und damit haben die einen Titel und können auch vollstrecken. Wenn es besagten Bescheid aber nicht gegeben hat, gilt die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren.
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Guten Abend vielen Dank für eure Antworten!
Eure skeptsis und euren Einwand kann ich verstehen, wobei ich damit nicht wirklich polarisieren wollte.
Fakt ist, es wurde bei beiden bereits versucht die Forderungen einzutreiben. Allerdings geschieht dies hier bei uns durch die Stadtkasse. Die Stadtkasse hat dann einen "externen" Vollstreckungsauftrag und geht diesem dann nach.
Die Stadtkasse hat bei uns sehr viel Geduld. Doch auch diese neigte sich zeitweise dem Ende. In meinem Fall zumindest habe ich damals eine Schuldnerberatung aufgesucht und kaum bekam die Stadtkasse ein Schreiben von dieser (es wurde eine Forderungsaufstellung angefragt), gab die Stadtkasse die Forderung zurück zur Rundfunkanstalt.
Wie es bei meiner Frau war weiß ich leider nicht in Gänze. Auch bei mir weiß es nicht nicht haarklein. Ich habe die meisten meiner Dokumente digitalisiert, zumindest die der letzten 11 Jahre. Laut dem DMS-System kann ich auch immer wieder zeitlich "große Lücken" erkennen, in der meine Frau nicht angeschrieben wurde.
Auch bei mir sind solche zeitliche Lücken vorhanden.
Ich kann euch nicht sagen WARUM, sondern nur DASS es so war.
Um zu erklären, WIE es so kam und WARUM wir hier dem ganzen mit dieser "Kosten Dopplung" (verzeiht die Zweckentfremdung dieses Begriffes) nicht tätig wurden, müsste ich die Allgemeinsituation rund um unsere Schulden erklären und wie es uns in dieser Zeit so erging und das man irgendwann an einen Punkt gelangt, an dem man alles einfach auf sich niederprasseln lässt.
Natürlich war es unvernünftig, doch unsere gesamte Schuldenbildung war es ebenso.
Bislang ergingen turnusgemäß Festsetzungsbescheide, welche durch § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Ihre Rechtsgrundlage besitzen. So wie ich das sehe, lässt sich durch diese Festsetzungsbescheide auch eine Vollstreckung und Pfändung bewerkstelligen.
Bitte verzeiht, ich wollte hier keinen "komischen" Sachverhalt schaffen, ich stellte mir nur, die im Eingangthread formulierte Frage. Ich habe diesen Aussenstand und nun verscheidene Möglichkeiten der Herangehensweise: beantragung einer Niederschlagung?, ein Vergleich?, auf verjährung plädieren? (was aber nicht die letzten 3 Jahre beträfe). Folgerichtig ist auch, wenn ich die Karte "verjährung" zücke, sieht es bei einem nachfolgenden Vergleich oder aber auch bei der Beantragung der "Niederschlagung" nicht mehr all zu gut aus. Wenn ich nun der Rundfunkanstalt ein Schreiben schicke, worin ich um eine Kopie des gerichtl. Vollstreckungsbescheid bitte, wissen sie wohl auf was ich hinaus möchte.....
LG
Eure skeptsis und euren Einwand kann ich verstehen, wobei ich damit nicht wirklich polarisieren wollte.
Fakt ist, es wurde bei beiden bereits versucht die Forderungen einzutreiben. Allerdings geschieht dies hier bei uns durch die Stadtkasse. Die Stadtkasse hat dann einen "externen" Vollstreckungsauftrag und geht diesem dann nach.
Die Stadtkasse hat bei uns sehr viel Geduld. Doch auch diese neigte sich zeitweise dem Ende. In meinem Fall zumindest habe ich damals eine Schuldnerberatung aufgesucht und kaum bekam die Stadtkasse ein Schreiben von dieser (es wurde eine Forderungsaufstellung angefragt), gab die Stadtkasse die Forderung zurück zur Rundfunkanstalt.
Wie es bei meiner Frau war weiß ich leider nicht in Gänze. Auch bei mir weiß es nicht nicht haarklein. Ich habe die meisten meiner Dokumente digitalisiert, zumindest die der letzten 11 Jahre. Laut dem DMS-System kann ich auch immer wieder zeitlich "große Lücken" erkennen, in der meine Frau nicht angeschrieben wurde.
Auch bei mir sind solche zeitliche Lücken vorhanden.
Ich kann euch nicht sagen WARUM, sondern nur DASS es so war.
Um zu erklären, WIE es so kam und WARUM wir hier dem ganzen mit dieser "Kosten Dopplung" (verzeiht die Zweckentfremdung dieses Begriffes) nicht tätig wurden, müsste ich die Allgemeinsituation rund um unsere Schulden erklären und wie es uns in dieser Zeit so erging und das man irgendwann an einen Punkt gelangt, an dem man alles einfach auf sich niederprasseln lässt.
Natürlich war es unvernünftig, doch unsere gesamte Schuldenbildung war es ebenso.
Das ist ein sehr guter Punkt, den ich auch schon aufgegriffen habe.... doch bislang befindet sich KEIN gerichtlicher Vollstreckungsbescheid in meinen Unterlagen, weder für die Beitragsnummer meiner Frau, noch für die Beitragsnummer von mir.
Bislang ergingen turnusgemäß Festsetzungsbescheide, welche durch § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Ihre Rechtsgrundlage besitzen. So wie ich das sehe, lässt sich durch diese Festsetzungsbescheide auch eine Vollstreckung und Pfändung bewerkstelligen.
Bitte verzeiht, ich wollte hier keinen "komischen" Sachverhalt schaffen, ich stellte mir nur, die im Eingangthread formulierte Frage. Ich habe diesen Aussenstand und nun verscheidene Möglichkeiten der Herangehensweise: beantragung einer Niederschlagung?, ein Vergleich?, auf verjährung plädieren? (was aber nicht die letzten 3 Jahre beträfe). Folgerichtig ist auch, wenn ich die Karte "verjährung" zücke, sieht es bei einem nachfolgenden Vergleich oder aber auch bei der Beantragung der "Niederschlagung" nicht mehr all zu gut aus. Wenn ich nun der Rundfunkanstalt ein Schreiben schicke, worin ich um eine Kopie des gerichtl. Vollstreckungsbescheid bitte, wissen sie wohl auf was ich hinaus möchte.....
LG
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Zuletzt geändert von hpoperator86 am 26. Feb 2024, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Und damit verjährt es in 30 Jahren. Und da du damals nichts gemacht hast, wird das jetzt auch nicht mehr funktionieren. Der Einspruch hätte eben sofort kommen müssen. Steht aber auch um Bescheid drin.hpoperator86 hat geschrieben: ↑26. Feb 2024, 19:32 Bislang ergingen turnusgemäß Festsetzungsbescheide, welche durch § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Ihre Rechtsgrundlage besitzen. So wie ich das sehe, lässt sich durch diese Festsetzungsbescheide auch eine Vollstreckung und Pfändung bewerkstelligen.
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
Ok ok, ich möchte da jetzt auch nicht weiter drauf rumreiten, du musst dich auch nicht weiter erklären - ich denke viele kennen das Problem, den Kopf in den Sand zu stecken.
Also, Verjährung wird nicht funktionieren: die Festsetzungsbescheide haben die gleiche Funktion wie ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid.
Niederschlagung könnte man versuchen - aber ich sehe wirklich kaum Hoffnung da raus zu kommen.
Es steht auch eventuell die gesamtschuldnerische Haftung im Raum? Nämlich dass du dann ggf. gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen wirst?
Darf ich die offizielle Frage nach deiner finanziellen Situation fragen? Könnte es eventuell möglich sein, dass es dir auch nicht rosig geht? Ich frage deswegen, weil du eventuell (entschuldige, ich will dir nichts unterstellen) mit einer Insolvenz aus der Nummer raus kommen könntest.
Also, Verjährung wird nicht funktionieren: die Festsetzungsbescheide haben die gleiche Funktion wie ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid.
Niederschlagung könnte man versuchen - aber ich sehe wirklich kaum Hoffnung da raus zu kommen.
Es steht auch eventuell die gesamtschuldnerische Haftung im Raum? Nämlich dass du dann ggf. gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen wirst?
Darf ich die offizielle Frage nach deiner finanziellen Situation fragen? Könnte es eventuell möglich sein, dass es dir auch nicht rosig geht? Ich frage deswegen, weil du eventuell (entschuldige, ich will dir nichts unterstellen) mit einer Insolvenz aus der Nummer raus kommen könntest.
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.
ok, danke für dein Verständnis!
Was darf ich denn unter der Gesamtschuldnerischen Haftung verstehen?
Ich habe in einem meiner anfänglichen Threads schon meine finanzielle Situation beschrieben und durch die doch relativ geringen Schulden macht die Privatinsolvenz m.M.n. keinen Sinn....
forum-schuldenprobleme/vergleiche-in-ei ... t2013.html
hier ist meine aktuelle Forderungsaufstellung (Gläubiger / Gläubigervertreter und Aktenzeichen entfernt):
Die erste und fünfte Position dieser Liste sind die Außenstände der Rundfunkbeiträge
Die Frage die sich mir hier stellt ist nicht das, sondern wie ich die Schulden am sinnvollsten abbezahle und auch, weil überall zinsen und inkassokosten (teilw. Phantasiekosten) deklariert wurden, stieg auch alles so exorbitant. Deshalb ist es zudem mein bestreben, so "günstig" wie möglich mich von meinen Schulden zu befreien
Was darf ich denn unter der Gesamtschuldnerischen Haftung verstehen?
Ich habe in einem meiner anfänglichen Threads schon meine finanzielle Situation beschrieben und durch die doch relativ geringen Schulden macht die Privatinsolvenz m.M.n. keinen Sinn....
forum-schuldenprobleme/vergleiche-in-ei ... t2013.html
hier ist meine aktuelle Forderungsaufstellung (Gläubiger / Gläubigervertreter und Aktenzeichen entfernt):
Die erste und fünfte Position dieser Liste sind die Außenstände der Rundfunkbeiträge
Die Frage die sich mir hier stellt ist nicht das, sondern wie ich die Schulden am sinnvollsten abbezahle und auch, weil überall zinsen und inkassokosten (teilw. Phantasiekosten) deklariert wurden, stieg auch alles so exorbitant. Deshalb ist es zudem mein bestreben, so "günstig" wie möglich mich von meinen Schulden zu befreien
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