Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.

Beitrag von imker »

die Verbraucherzentrale schreibt dazu:

Das heißt, nur ein Familienmitglied, Lebenspartner:innen oder WG-Bewohner:innen muss für die gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein. Die privat genutzten Pkw aller Bewohner:innen sind ebenso beitragsfrei wie Kinder mit eigenem Einkommen. Als Bewohner:in einer Wohnung haften Sie gesamtschuldnerisch.04.01.2024

Rundfunkbeitrag: Beitragspflicht und Meldung
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robo
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Re: Rundfunkgebühren - Rundfunkbetrag wird von meiner Frau und mir verlangt.

Beitrag von robo »

hpoperator86 hat geschrieben: 26. Feb 2024, 19:32 ...
doch bislang befindet sich KEIN gerichtlicher Vollstreckungsbescheid in meinen Unterlagen, weder für die Beitragsnummer meiner Frau, noch für die Beitragsnummer von mir.
Bislang ergingen turnusgemäß Festsetzungsbescheide, welche durch § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Ihre Rechtsgrundlage besitzen. So wie ich das sehe, lässt sich durch diese Festsetzungsbescheide auch eine Vollstreckung und Pfändung bewerkstelligen.
...
So ist es. Eine KÖR ("Körperschaft öffentlichen Rechts" wie dieser Beitrags-"Service") braucht keinen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Die erlassen einfach ihren eigenen Bescheid und wenn der überfällig ist, können sie damit vollstrecken.

Warum haben die das seit Jahren nicht getan ?
Es bleibt komisch.

Ja, was Imker da von der Verbraucherzentrale schreibt, ist vermutlich korrekt:
"Gesamtschuldnerische Haftung".
D.h., wenn sie von Deiner Frau kein Geld bekommen, holen sie es sich eben von Dir.
Und umgekehrt.
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