Da das Schicken solcher Unterlagen an den IV/Treuhänder ohnehin nicht obligatorisch ist (ich musste/sollte das selbst nie) bzw. jeder IV/Treuhänder das individuell gestaltet oder womöglich vom Einzelfall abhängig macht, wird Dir diese Frage nur dein Treuhänder beantworten können.mischa1981 hat geschrieben: ↑8. Feb 2024, 15:12 Muss ich eigentlich die ganze Zeit, in der das Gericht noch nicht zu meinem Antrag kommt, weiterhin meine Gehaltsnachweise sowie Unterhaltsnachweise für (baldige Ex) Frau und Kind dem Treuhänder zusenden oder endet das ebenfalls mit dem Ende der Wohlverhaltensperiode?
Darauf habe ich noch nirgends Antwort drauf gefunden.
Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Nochmal: die Obliegenheiten (und damit auch deine Verpflichtungen irgendwas für den Treuhänder zu tun) enden mit Ablauf der 3 Jahre. Taggenau. Da braucht niemand was zu beantworten. Da wird auch niemand am Ende sagen: „ätschebätsch, du hättest aber…“.
Das was das Gericht jetzt macht ist: „Ja“ oder „Nein“ sagen - einen ewig langen Brief tippen (ich glaub das machen die wirklich händisch, ohne Copy&Paste) und den eintüten und dir schicken. Wobei „nein“ nicht direkt an dich geschickt wird, sondern du erstmal angehört werden würdest. Aber auch da - keine Sorge, das kommt annähernd nie vor.
Das was das Gericht jetzt macht ist: „Ja“ oder „Nein“ sagen - einen ewig langen Brief tippen (ich glaub das machen die wirklich händisch, ohne Copy&Paste) und den eintüten und dir schicken. Wobei „nein“ nicht direkt an dich geschickt wird, sondern du erstmal angehört werden würdest. Aber auch da - keine Sorge, das kommt annähernd nie vor.
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Was Ernsthaft?Bernd111 hat geschrieben: ↑8. Feb 2024, 18:33Da das Schicken solcher Unterlagen an den IV/Treuhänder ohnehin nicht obligatorisch ist (ich musste/sollte das selbst nie) bzw. jeder IV/Treuhänder das individuell gestaltet oder womöglich vom Einzelfall abhängig macht, wird Dir diese Frage nur dein Treuhänder beantworten können.mischa1981 hat geschrieben: ↑8. Feb 2024, 15:12 Muss ich eigentlich die ganze Zeit, in der das Gericht noch nicht zu meinem Antrag kommt, weiterhin meine Gehaltsnachweise sowie Unterhaltsnachweise für (baldige Ex) Frau und Kind dem Treuhänder zusenden oder endet das ebenfalls mit dem Ende der Wohlverhaltensperiode?
Darauf habe ich noch nirgends Antwort drauf gefunden.
Ich hab Ende Januar 2023 den Brief des Treuhänder bekommen, darunter folgendes Merkblatt:
"Ihre Pflichten / Obliegenheiten bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. Entschuldung sind folgende:
1. Erwerbstätigkeit ausführen
2. Erbe muss zur Hälfte an den Treuhänder ausgegeben werden
3. Änderungen am Einkommen sind zu melden
Änderungen der vorgenannten Punkte sind ebenfalls UMGEHEND unter Vorlage entsprechender Belege mitzuteilen:
1. Änderungen der Unterhaltspflicht
2. Wohnsitzwechsel
3. Gehaltsabrechnungen / Einkommensnachweise sind alle 6 Monate einzureichen. Bei einer Veränderung sind die Unterlagen UMGEHEND einzureichen".
Natürlich sind die einzelnen Punkte deutlich ausführlicher beschrieben, aber Punkt 3 der zweiten Liste besagt eindeutig, dass ich bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung Gehaltsnachweise und Unterhaltsnachweise alle 6 Monate einreichen muss.
Auf einen Paragraphen wird sich allerdings in der Tat nicht bezogen.
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Es ist doch einfacher zu schreiben „bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung“ als das genaue Datum - wo sich der IV / TH auch noch ggf. irren könnte.
Wir gehen das Gesetz mal durch:
295 InsO sagt:
Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist…
Und jetzt gucken wir mal was die Abtretungsfrist ist:
287 Abs. 2 InsO:
Dem Antrag ist die Erklärung des Schuldners beizufügen, dass dieser seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt…
Also ich seh da eine ganz klar definierte Grenze
Wir gehen das Gesetz mal durch:
295 InsO sagt:
Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist…
Und jetzt gucken wir mal was die Abtretungsfrist ist:
287 Abs. 2 InsO:
Dem Antrag ist die Erklärung des Schuldners beizufügen, dass dieser seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt…
Also ich seh da eine ganz klar definierte Grenze
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Alles klar
Sorry, ich weiß, ich wirke etwas panisch, es ist nur so, dass ich mit diesem Juristendeutsch nicht so gut zurechtkomme
Also gut, Ende der Abtretungsfrist war laut Schreiben der 26.01.2024, dann schicke ich ihm noch die Nachweise bis zu diesem Datum und dann ist gut.
Aktuell warte ich noch auf Antwort von HR / Payroll, wann das letzte mal ordnungsgemäß gepfändet wird. Leider wird man da als einfacher Verbraucher etwas im Stich gelassen, was Informationen angeht und irgendwie erzählt einem jeder was anderes.
Sorry, ich weiß, ich wirke etwas panisch, es ist nur so, dass ich mit diesem Juristendeutsch nicht so gut zurechtkomme
Also gut, Ende der Abtretungsfrist war laut Schreiben der 26.01.2024, dann schicke ich ihm noch die Nachweise bis zu diesem Datum und dann ist gut.
Aktuell warte ich noch auf Antwort von HR / Payroll, wann das letzte mal ordnungsgemäß gepfändet wird. Leider wird man da als einfacher Verbraucher etwas im Stich gelassen, was Informationen angeht und irgendwie erzählt einem jeder was anderes.
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
So, nur als kurzes Update, habe eben Post vom Treuhänder bekommen, ich soll noch Gehaltsnachweise von Oktober bis Januar einreichen, dann wird der Abschlussbericht erstellt. Und dann hoffe ich, dass es bald durch ist
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Es tut mir leid, dass ich mich erneut melden muss.tidus82 hat geschrieben: ↑8. Feb 2024, 22:04 Und jetzt gucken wir mal was die Abtretungsfrist ist:
287 Abs. 2 InsO:
Dem Antrag ist die Erklärung des Schuldners beizufügen, dass dieser seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt…
Grund ist, ich habe heute meine Lohnabrechnung für Februar 2024 erhalten und mein Gehalt wird weiterhin gepfändet. Laut Treuhänder endete meine Wohlverhaltensphase am 26.01.2024, was ja auch nun wieder einen Monat rum ist. Das erste Mal Gehalt gepfändet wurde bei mir im März 2021. Also wird dementsprechend weiterhin bis März 2024 gepfändet? Das entspräche ja auch den drei Jahren.
Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas verunsichert und weiß auch nicht, wen ich da fragen kann / soll.
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Wer macht denn bei Deinem Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung? Dort anrufen und fragen, warum noch eine Abtretung berücksichtigt wird, die doch ausweislich der InsO und der Veröfentlichung des Verfahrens in Insolvenzbekanntmachungen am DATUM endete.
Es kommt immer auf die Daten der Insolvenzeröffnung und die "Datums" der Zahlung des Gehaltes an. Wenn am 15. eröffnet wurde und am 16. der Lohn gezahlt wird, ist der gepfändet bzw. später in der WVP abgetreten.
Wird das Verfahren am 15. eröffnet und das Gehalt am 13. gezahlt, rutschts es für diesen Zahlungsmonat durch, wird aber nach 60 bzw. 72 oder 36 Monaten doch wieder "erwischt".
Wenn es korrekt läuft, wünscht sich die InsO 36, 60 oder 72 Monate vom Gehalt.
Es kommt immer auf die Daten der Insolvenzeröffnung und die "Datums" der Zahlung des Gehaltes an. Wenn am 15. eröffnet wurde und am 16. der Lohn gezahlt wird, ist der gepfändet bzw. später in der WVP abgetreten.
Wird das Verfahren am 15. eröffnet und das Gehalt am 13. gezahlt, rutschts es für diesen Zahlungsmonat durch, wird aber nach 60 bzw. 72 oder 36 Monaten doch wieder "erwischt".
Wenn es korrekt läuft, wünscht sich die InsO 36, 60 oder 72 Monate vom Gehalt.
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Just in diesem Moment bekomme ich Rückmeldung, dass das Schreiben des Treuhänders wohl gar nicht bei meinem Arbeitgeber eingetroffen ist. Ich werde das dann mal entsprechend einscannen und denen zusenden. Sonst wird März, April und so weiter munter weiter gepfändet.
Laut Treuhänder dauerte die Wohlverhaltensphase bei mir bis zum 26.01.2024 an bzw. endete dann. Da ich natürlich juristisch kompletter Laie bin weiß ich nicht, ob Ende der Wohlverhaltensphase gleichbedeutend ist mit Ende der Abtretungsfrist. Vom Gericht kam auch noch kein Beschluss, dass die Abtretungsfrist vorbei sei.
Momentan wurden 35 Monate vom Gehalt gepfändet, 36 Monate werden es dann mit der Märzabrechnung. Erste Pfändung war März 2021, also müsste das letzte Mal im März 2024 gepfändet werden?
Laut Treuhänder dauerte die Wohlverhaltensphase bei mir bis zum 26.01.2024 an bzw. endete dann. Da ich natürlich juristisch kompletter Laie bin weiß ich nicht, ob Ende der Wohlverhaltensphase gleichbedeutend ist mit Ende der Abtretungsfrist. Vom Gericht kam auch noch kein Beschluss, dass die Abtretungsfrist vorbei sei.
Momentan wurden 35 Monate vom Gehalt gepfändet, 36 Monate werden es dann mit der Märzabrechnung. Erste Pfändung war März 2021, also müsste das letzte Mal im März 2024 gepfändet werden?
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?
Tidus hat den Text der Abtretung bereits hier eingesetzt: von 3 Jahren nach Eröffnung, nicht von 3 Jahren nach erster Pfändung des Gehalts...
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