AktiverRentner hat geschrieben: ↑16. Feb 2024, 10:14
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Wie bereits geschrieben läuft das Ganze bei mir seit Jahren problemlos auch schon vor der Insolvenz.
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Du hast auch jahrelang über rote Ampeln fahren und so lange Du keine Crash baust, Dir ein Foto einhandelst oder es vor den Augen der Polizei machst, ist es wohl auch "problemlos" ...
AktiverRentner hat geschrieben: ↑16. Feb 2024, 10:14
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Der Knackpunkt ist, dass ich selbst keinerlei Verfügungsgewalt über das Konto habe.
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Das halte ich, sorry, für Quatsch.
Wenn das Konto online geführt wird, dann kann doch niemand sehen oder gar beweisen, wer da am Rechner sitzt und die Daten eingibt.
AktiverRentner hat geschrieben: ↑16. Feb 2024, 10:14
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Damit stellt der Kontoinhaber das Konto gar nicht Dritten zur Verfügung, er handelt eigenverantwortlich treuhänderisch.
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"treuhänderisch" - für Dich.
Oder was meinst Du damit ?
AktiverRentner hat geschrieben: ↑16. Feb 2024, 10:14
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In meinem Fall handelt es sich um eine Regelinsolvenz mit einer Vielzahl von Gläubigern, von denen nicht einer in den Jahren vor der Insolvenz auch nur ansatzweise versucht hat, auf das fremde Konto zuzugreifen in welcher Form auch immer.
Nur, weil es bei Dir keiner versucht hat, bleibt das m.E. ein recht gefährlicher Tipp.
Denn im Fall des Falles gibt es keinen Pfändungsschutz, wie shopgirl schon schrieb.
@saida
Hast Du durch Deine Honorartätigkeit Kosten ?
(Arbeitsmittel, Fahrtkosten, usw?)
Das müsstest Du detailliert auflisten für den "Freigabeantrag" beim Gericht.
"Um diese Einnahmen zu erwirtschaften sind folgende Aufwendungen unabdingbar:
1. ... "usw
Ich glaube, es wäre leichter, wenn Du den Honorarjob als Minijob oder so machen könntest.
Lt. Pfändungstabelle soll dem Schuldner von seinem "Mehrverdienst" ja auch mehr verbleiben,
aus "Motivationszwecken" ...
Aber das gilt m.W. eben nur für Einkommen von Arbeitnehmern.