Alte Kontopfändungen!

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Claudette
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von Claudette »

Claudette hat geschrieben: 9. Feb 2024, 07:40
Claudette hat geschrieben: 9. Feb 2024, 07:40

Nein, Inkasso. Mein damaliger Anwalt hatte mich aber schon gewarnt. Das es Inkassounternehmen gibt, die es immer mal wieder versuchen.
Wie schaut es mit einem neuen Konto aus?
Das alte löschen, kehrt dann Ruhe ein?

Vielen lieben Dank für die Tipps. 🙂
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robo
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von robo »

Komische Geschichte.
Sehr komisch.
Nur EIN Gläubiger hatte seine Forderungen gegen Dich angemeldet und der wurde von Dir bezahlt ?
Und es ist ein "Profi-Gläubiger" (Inkasso-Firma) ?
Und Du hast vom Gericht den RSB-Beschluss ?
Und genau DIESER Gläubiger hat jetzt wieder eine Kontopfändung gegen Dich erwirkt ?
Sehr komisch alles.

Ist es denn auch der gleiche Gläubiger, von dem die Altpfändung auf Deinem Konto ist ?

Gegen so einen Gläubiger hilft wohl nur ein ganz scharfer Ton:
Androhung per Einwurfeinschreiben einer Vollstreckungsabwehrklage, plus Schadensersatzforderung.
Forderung nach Aushändigung des Titels.

Allerdings: Wenn man was androht, sollte man es im Fall des Falles auch umsetzen.

Ansonsten (wg der Altpfändung): Neues Konto bei einer anderen Bank.
Ist der einfachere Weg.
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Claudette
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von Claudette »

robo hat geschrieben: 9. Feb 2024, 09:32 Komische Geschichte.
Sehr komisch.
Nur EIN Gläubiger hatte seine Forderungen gegen Dich angemeldet und der wurde von Dir bezahlt ?
Und es ist ein "Profi-Gläubiger" (Inkasso-Firma) ?
Und Du hast vom Gericht den RSB-Beschluss ?
Und genau DIESER Gläubiger hat jetzt wieder eine Kontopfändung gegen Dich erwirkt ?
Sehr komisch alles.

Ist es denn auch der gleiche Gläubiger, von dem die Altpfändung auf Deinem Konto ist ?

Hallo, ich rufe heute das Inkasso Büro an.
Und kläre das mit denen.
Mein ehemalige Treuhänderin hat mir das heute auch geraten. Neues Konto eröffnen und das alte auflösen.
Damit dann endlich mal Ruhe einkehrt. 😊

Gegen so einen Gläubiger hilft wohl nur ein ganz scharfer Ton:
Androhung per Einwurfeinschreiben einer Vollstreckungsabwehrklage, plus Schadensersatzforderung.
Forderung nach Aushändigung des Titels.

Allerdings: Wenn man was androht, sollte man es im Fall des Falles auch umsetzen.

Ansonsten (wg der Altpfändung): Neues Konto bei einer anderen Bank.
Ist der einfachere Weg.
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Claudette
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von Claudette »

tidus82 hat geschrieben: 9. Feb 2024, 06:56 Du kannst die Gläubiger auch um Aushändigung des Titels bitten - dazu einfach die RSB in Kopie an den Gläubiger senden und darum bitten, dass der damalige Titel an dich geschickt wird.
Das muss der ehemalige Gläubiger zwar nicht tun, weil die Titelherausgabe eine „Holschuld“ ist, aber die meisten tun es.
Und wenn du dann den Titel hast, dann kannst du dir sicher sein, dass der Gläubiger keine Pfändung mehr einleiten wird.

Dass er das jetzt gemacht hat kann ich mir nur erklären, dass das entweder eine Privatperson ist, die keine Ahnung hat und glaubt sie dürfe das, oder irgendein blöder Automatismus beim Gläubiger schlug fehl.
Ich glaube aber eher, dass das wohl eine Privatperson ist, richtig?

Du könntest ggf. auch eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen - ich würde es aber erstmal mit der Bitte um Aushändigung versuchen.
Ich habe mit dem Inkasso telefoniert, die wussten angeblich nichts von der Insolvenz. Ich soll denen die RSB zu schicken. Dann nehmen die Pfändung zurück.
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Claudette
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von Claudette »

Claudette hat geschrieben: 9. Feb 2024, 19:10
tidus82 hat geschrieben: 9. Feb 2024, 06:56 Du kannst die Gläubiger auch um Aushändigung des Titels bitten - dazu einfach die RSB in Kopie an den Gläubiger senden und darum bitten, dass der damalige Titel an dich geschickt wird.
Das muss der ehemalige Gläubiger zwar nicht tun, weil die Titelherausgabe eine „Holschuld“ ist, aber die meisten tun es.
Und wenn du dann den Titel hast, dann kannst du dir sicher sein, dass der Gläubiger keine Pfändung mehr einleiten wird.

Dass er das jetzt gemacht hat kann ich mir nur erklären, dass das entweder eine Privatperson ist, die keine Ahnung hat und glaubt sie dürfe das, oder irgendein blöder Automatismus beim Gläubiger schlug fehl.
Ich glaube aber eher, dass das wohl eine Privatperson ist, richtig?

Du könntest ggf. auch eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen - ich würde es aber erstmal mit der Bitte um Aushändigung versuchen.
Ich habe mit dem Inkasso telefoniert, die wussten angeblich nichts von der Insolvenz. Ich soll denen die RSB zu schicken. Dann nehmen die die Pfändung zurück.
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von Claudette »

tidus82 hat geschrieben: 9. Feb 2024, 06:56 Du kannst die Gläubiger auch um Aushändigung des Titels bitten - dazu einfach die RSB in Kopie an den Gläubiger senden und darum bitten, dass der damalige Titel an dich geschickt wird.
Das muss der ehemalige Gläubiger zwar nicht tun, weil die Titelherausgabe eine „Holschuld“ ist, aber die meisten tun es.
Und wenn du dann den Titel hast, dann kannst du dir sicher sein, dass der Gläubiger keine Pfändung mehr einleiten wird.

Dass er das jetzt gemacht hat kann ich mir nur erklären, dass das entweder eine Privatperson ist, die keine Ahnung hat und glaubt sie dürfe das, oder irgendein blöder Automatismus beim Gläubiger schlug fehl.
Ich glaube aber eher, dass das wohl eine Privatperson ist, richtig?

Du könntest ggf. auch eine Vollstreckungsgegenklage anstrengen - ich würde es aber erstmal mit der Bitte um Aushändigung versuchen.
Hallöchen,


Ich hatte ja geschrieben das ich noch alt-Pfändungen auf dem Konto hatte, durch die RSB sind ja die hinfällig.
Ich hatte mein P-Konto umgewandelt in ein Giro.
Jetzt komme ich aktuell nicht an mein Geld und habe es somit wieder umgewandelt in ein P-Konto. (Vorerst)
Die RSB habe ich persönlich vor 2 Wochen bei denen eingereicht. Was immer noch in Bearbeitung ist.
Darf die Bank das mein Geld erstmal sperren?
Weil die RSB noch nicht hinterlegt ist?
Am Dienstag habe ich ein Termin bei einer anderen Bank zwecks neuen Konto.
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von robo »

Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...
Ich hatte ja geschrieben das ich noch alt-Pfändungen auf dem Konto hatte, durch die RSB sind ja die hinfällig...
Nein, falsch, durch eine RSB sind Alt-Pfändungen nicht automatisch hinfällig.
Deswegen raten wir hier ja, in solchen Fällen (mit Alt-Pfändungen) zu einem neuen Konto bei einer neuen Bank.
Alternativ: Du kannst den Alt-Gläubiger bewegen, seine Pfändung zurückzunehmen.
Was er ja eigentlich auch müsste, wenn es stimmt, was Du schreibst, dass Du seine Forderung ja bezahlt hast.
Aber ob er das "freiwillig" tut ?
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...

Jetzt komme ich aktuell nicht an mein Geld und habe es somit wieder umgewandelt in ein P-Konto. (Vorerst)
Die RSB habe ich persönlich vor 2 Wochen bei denen eingereicht. Was immer noch in Bearbeitung ist.
Darf die Bank das mein Geld erstmal sperren?
...
Ja.
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...
Weil die RSB noch nicht hinterlegt ist?
...
Nein.
Sondern weil die RSB die Alt-Pfändung nicht auflöst.
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...
Am Dienstag habe ich ein Termin bei einer anderen Bank zwecks neuen Konto.
Viel Glück!
Die andere Bank KANN Dir ein Konto geben,
sie MUSS es aber nicht, so lange Du noch ein anderes Konto hast.

Also am besten morgen das alte Konto kündigen,
dann kannst Du am Dienstag bei der neuen Bank guten Gewissens sagen:
"Nein, ich habe kein anderes Konto".

Dann MUSS die neue Bank Dir ein Konto geben,
gem. Zahlungskontengesetz (ZKG) von 2016.
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Claudette
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von Claudette »

robo hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:40
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...
Ich hatte ja geschrieben das ich noch alt-Pfändungen auf dem Konto hatte, durch die RSB sind ja die hinfällig...
Nein, falsch, durch eine RSB sind Alt-Pfändungen nicht automatisch hinfällig.
Deswegen raten wir hier ja, in solchen Fällen (mit Alt-Pfändungen) zu einem neuen Konto bei einer neuen Bank.
Alternativ: Du kannst den Alt-Gläubiger bewegen, seine Pfändung zurückzunehmen.
Was er ja eigentlich auch müsste, wenn es stimmt, was Du schreibst, dass Du seine Forderung ja bezahlt hast.
Aber ob er das "freiwillig" tut ?
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...

Jetzt komme ich aktuell nicht an mein Geld und habe es somit wieder umgewandelt in ein P-Konto. (Vorerst)
Die RSB habe ich persönlich vor 2 Wochen bei denen eingereicht. Was immer noch in Bearbeitung ist.
Darf die Bank das mein Geld erstmal sperren?
...
Ja.
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...
Weil die RSB noch nicht hinterlegt ist?
...
Nein.
Sondern weil die RSB die Alt-Pfändung nicht auflöst.
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:18 ...
Am Dienstag habe ich ein Termin bei einer anderen Bank zwecks neuen Konto.
Viel Glück!
Die andere Bank KANN Dir ein Konto geben,
sie MUSS es aber nicht, so lange Du noch ein anderes Konto hast.

Also am besten morgen das alte Konto kündigen,
dann kannst Du am Dienstag bei der neuen Bank guten Gewissens sagen:
"Nein, ich habe kein anderes Konto".

Dann MUSS die neue Bank Dir ein Konto geben,
gem. Zahlungskontengesetz (ZKG) von 2016.
Und was passiert mit meinem Geld auf dem alten Konto?
Ich warte noch auf die Freigabe der Bank.
Kündige ich das Konto.
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robo
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Re: Alte Kontopfändungen!

Beitrag von robo »

Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:48 ...
Und was passiert mit meinem Geld auf dem alten Konto?
...
Das behält die Bank, bis sie weiss, wohin damit.
Dem Gläubiger darf sie es zZt nicht geben.
Und Dir auch nicht.
Ich weiß nicht, wie das "juristisch" heißt, nach welchen §§ das so ist.
Ist aber so (glaube ich).
Claudette hat geschrieben: 11. Feb 2024, 19:48 ...
Ich warte noch auf die Freigabe der Bank.
...
Die wirst Du wohl nicht bekommen, s.o.
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robo
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Re: Alte Kontopfändungen!

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