Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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robo hat geschrieben: ↑11. Feb 2024, 21:06
..
Das behält die Bank, bis sie weiss, wohin damit.
...
Die Verbraucherzentrale schreibt allerdings, dass es durchaus passieren kann, dass die Bank NACH abgeschlossenem Inso-Verfahren und RSB das Geld evt. DOCH an den Gläubiger der Alt-Pfändung überweist.
Und dann ist es weg.
Deswegen muss man (als Ex-Schuldner mit RSB) schnellstens beim Gericht eine "Vollstreckungsgegenklage" einreichen, damit das nicht passiert…
So habe ich das jedenfalls verstanden.
Viel Glück !
Wenn Du das Konto morgen wirklich kündigst, dann würde ich der Bank gleich mitteilen, dass Du so eine Vollstreckungsgegenklage machst. Aber wer weiß, was dann passiert ?
Vielleicht überweist die Bank das Geld dann auch ganz schnell an den Gläubiger,
dann wäre sie das Problem los ...
Aber so was tut eine Bank doch hoffentlich nicht - oder ?
Frage an shopgirl oder die Profis hier.
robo hat geschrieben: ↑11. Feb 2024, 21:06
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Das behält die Bank, bis sie weiss, wohin damit.
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Die Verbraucherzentrale schreibt allerdings, dass es durchaus passieren kann, dass die Bank NACH abgeschlossenem Inso-Verfahren und RSB das Geld evt. DOCH an den Gläubiger der Alt-Pfändung überweist.
Und dann ist es weg.
Deswegen muss man (als Ex-Schuldner mit RSB) schnellstens beim Gericht eine "Vollstreckungsgegenklage" einreichen, damit das nicht passiert…
So habe ich das jedenfalls verstanden.
Viel Glück !
Wenn Du das Konto morgen wirklich kündigst, dann würde ich der Bank gleich mitteilen, dass Du so eine Vollstreckungsgegenklage machst. Aber wer weiß, was dann passiert ?
Vielleicht überweist die Bank das Geld dann auch ganz schnell an den Gläubiger,
dann wäre sie das Problem los ...
Aber so was tut eine Bank doch hoffentlich nicht - oder ?
Frage an shopgirl oder die Profis hier.
Meine ehemalige Treuhänderin hat gesagt das dürfen die nicht. Ich soll ein neues Konto eröffnen. Alles andere wäre Zuviel aufwand. Da ich mein Konto wieder umgewandelt habe in ein P-Konto dauert es wohl 2-3 trage bis es umgesetzt wird. Wenn das aktiv, hebe ich alles ab und kündige das Konto.
robo hat geschrieben: ↑11. Feb 2024, 21:06
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Das behält die Bank, bis sie weiss, wohin damit.
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Die Verbraucherzentrale schreibt allerdings, dass es durchaus passieren kann, dass die Bank NACH abgeschlossenem Inso-Verfahren und RSB das Geld evt. DOCH an den Gläubiger der Alt-Pfändung überweist.
Und dann ist es weg.
Deswegen muss man (als Ex-Schuldner mit RSB) schnellstens beim Gericht eine "Vollstreckungsgegenklage" einreichen, damit das nicht passiert…
So habe ich das jedenfalls verstanden.
Viel Glück !
Wenn Du das Konto morgen wirklich kündigst, dann würde ich der Bank gleich mitteilen, dass Du so eine Vollstreckungsgegenklage machst. Aber wer weiß, was dann passiert ?
Vielleicht überweist die Bank das Geld dann auch ganz schnell an den Gläubiger,
dann wäre sie das Problem los ...
Aber so was tut eine Bank doch hoffentlich nicht - oder ?
Frage an shopgirl oder die Profis hier.
Sobald das P-Konto wieder eingerichtet ist, kannst du innerhalb des Freibetrags das Geld überweisen bzw. bar verfügen.
Ein neues Konto ist definitiv die einfachste Variante.
Vielleicht überweist die Bank das Geld dann auch ganz schnell an den Gläubiger,
dann wäre sie das Problem los ...
Das dürfte eigentlich nicht passieren. Auch für die Auskehrung müssen Fristen eingehalten werden.
Shopgirl hat geschrieben: ↑12. Feb 2024, 17:08
Sobald das P-Konto wieder eingerichtet ist, kannst du innerhalb des Freibetrags das Geld überweisen bzw. bar verfügen.
Ein neues Konto ist definitiv die einfachste Variante.
Vielleicht überweist die Bank das Geld dann auch ganz schnell an den Gläubiger,
dann wäre sie das Problem los ...
Das dürfte eigentlich nicht passieren. Auch für die Auskehrung müssen Fristen eingehalten werden.
Ich war heute bei der Bank, die haben mein komplettes Geld ausgekehrt an die Gläubiger.
Ich bin total Ratlos.
so ganz habe ich die einzelenen Tatsachen noch nicht verstanden - das Konto war vom P-Konto wieder zurückgewandelt worden in ein normales Girokonto - wann erfolgte die Umwandlung? Und wann war die Kündigung? Oder gab es die enoch nicht.
RSB ist durch.
Mein Stand war die RSB ist durch, alles wird automatisch gelöscht, inklusive Alt-Pfändungen.
Deswegen habe ich das P-Schutz Konto umgewandelt.
Ich hatte deswegen aber ein komisches Gefühl, habe dann nochmal mit der Bank telefoniert. Die meinten ja dann zu mir dass die Alt-Pfändungen nicht automatisch gelöscht werden. Also direkt wieder hin zur Bank. Es wieder umgewandelt.
Und seitdem komme ich trotzdem nicht mehr an mein Geld.
Dann heute wieder zur Bank, die meinten dann Nö das Geld ist weg. Das ganze geht jetzt 2 Wochen so.
Ich habe keine Ahnung was ich machen soll.
1. Kläre, a)wer jetzt b)welchen Betrag durch c)welche Pfändung bekommen hat. Wenn das nur eine Person/ein Unternehmen ist, ist das recht übersichtlich.
2. Und dann schreib das/die Unternehmen an, die das Geld bekommen haben sollen und fordere es zurück.
3. Beschwer Dich einfach mal bei der Bank/dem Ombudsmann der Organisation, dass das so nicht sein darf.
4. Ich vermute mal, dass die Bank ein Programm anwendet, das den alten Pfändungstrermin speichert und so die Auskehr-Fristen berechnen lässt.
5. Mit Glückist das alles ein Kommunikation-Chaos - das Geld ist auf einem Auskehrkonto und Du bekommst es nicht, weil es zum Schluss ein normales Auskehrkonto geworden war - das erfährst Du, wenn der Gläubiger sagt: ich habe nichts bekommen.
Also, wenn es noch eine Alt-Pfändung des Kontos gab, bleibt diese auch nach RSB bestehen. Man muss, wie - glaube ich - Robo hier schon beschrieben hat, ggfs. eine Vollstreckungsabwehrklage erheben (wenn der Gläubiger von sich aus nicht die Altpfändung zurücknimmt). Eine Umwandlung des P-Kontos ist immer schlecht, weil dann der volle Betrag pfändbar ist (Pfändungsschutz besteht eben nur bei P-Konten). Und wenn das Geld weg ist, ist es weg. Ein Zurückholen ist m.E. garnicht möglich. denn mit Erteilung der RSb ist die Gläubigerforderung nicht weg, sie ist nur nicht durchsetzbar.