Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

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bamhamer
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Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

Hallo,

ich bin endlich mit meiner privatinsolvenz durch aber die Landesjustizkasse hat mir mitgeteilt dass ich ihnen 1058€ zu zahlen habe.

Ich habe ihnen mitgeteilt dass ich das nicht bezahlen kann woraufhin ich ein Formblatt ausfüllen musste und ihnen mit Belegen zurückgesendet habe damit sie prüfen können ob eine stundung/ratenzahlung in frage kommt.

Als antwort darauf habe ich dann angehängtes Schreiben bekommen.

Eine Stundung verwehren sie mir und wenn ich nicht bezahle wollen sie die forderungen zwangsweise einziehen!

Weiss jemand ob das so richtig ist? Ich verstehe nicht wie ich zwar prozesskostenhilfe bekommen würde wenn ich vor gericht gehen muss aber wenn ich aufgrund von zahlungsunfähigkeit Insolvenz beantrage ich über 1000€ zahlen soll...

Kann mir jemand sagen was ich tun soll?
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

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Hi bamhamer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!" geschaut?
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Graf Wadula
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Graf Wadula »

Tja, was soll man dazu sagen? Haben Sie den Antrag bei der Landeskasse gestellt? Dort ist der falsch gestellt.

Sie können einen Antrag auf Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten stellen (§ 4b Abs. 1 InsO). Den müssen Sie allerdings beim Insolvenzgericht stellen, nicht bei der Landeskasse. Für das Gericht gelten die gleichen Regeln wie bei der PKH ( § 4b Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist auch nicht fristgebunden (LG Hagen 13.2.2014 – 6 T 43/14 NZI 2014, 574; LG Trier 7.7.2010 – 6 T 65/10 ZVI 2010, 381). D.h., Sie können ihn jetzt noch stellen. Dann sollte das Gericht eigentlich die Gerichtskostenrechnung ruhend stellen. Eigentlich, da manche (Gerichts-)Wege doch etwas seltsam sind.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

Graf Wadula hat geschrieben: 25. Jan 2024, 09:26 Tja, was soll man dazu sagen? Haben Sie den Antrag bei der Landeskasse gestellt? Dort ist der falsch gestellt.

Sie können einen Antrag auf Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten stellen (§ 4b Abs. 1 InsO). Den müssen Sie allerdings beim Insolvenzgericht stellen, nicht bei der Landeskasse. Für das Gericht gelten die gleichen Regeln wie bei der PKH ( § 4b Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist auch nicht fristgebunden (LG Hagen 13.2.2014 – 6 T 43/14 NZI 2014, 574; LG Trier 7.7.2010 – 6 T 65/10 ZVI 2010, 381). D.h., Sie können ihn jetzt noch stellen. Dann sollte das Gericht eigentlich die Gerichtskostenrechnung ruhend stellen. Eigentlich, da manche (Gerichts-)Wege doch etwas seltsam sind.
Das ist so:

Der Rechtspfleger vom Insolvenzgericht hat mir die rechnung gesendet und darin stand schon dass ich ein formular ausfüllen und unterschreiben muss plus belege beifügen wenn ich das nicht zahlen kann.

Das habe ich auch gemacht und alles per Fax gesendet. daraufhin habe ich wieder Post bekommen in der stand dass der RP den Antrag und Belege im Original will (?) Ich habe dann bei Gericht den Antrag mit meiner unterschrift im original abgegeben.

danach kam eine weile nichts mehr und dann kam die rechnung von der Landeskasse.

Ich habe den RP dann angerufen und gefragt was da los sei, ich habe den Antrag auf Stundung ja bei ihm gestellt.
Er meinte dann nur dass ich die Belege nicht im original eingereicht hätte und er deshalb die Forderung an die Landeskasse weitergereicht hätte und die jetzt dafür zuständig wären und er nicht mehr. Ich meinte dann zwar seit wann man die eigenen Originale einreichen müsse, was ja komplett absurd ist, ich gebe denen ja nicht mein Fahrzeugschein und Mietvertrag im original woraufhin er nur lapidar meinte dass er da jetzt nichts mehr machen könne...
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Graf Wadula
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Graf Wadula »

Deswegen mein "Tja" :| . Sie haben einen Antrag gestellt und haben dann natürlich auch Anspruch auf eine Entscheidung. Eine gesetzliche Frist für den Antrag auf Verlängerung gibt es nicht. Das Verfahren ist dann auch nicht dadurch beendet, dass die Gerichtskostenrechnung erstellt wird. Ich kann Sie ja nicht rechtlich beraten, nur mitteilen, wie es gesetzlich ist. Sie dürfen nicht vergessen, dass oftmals Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden. Sie müssen wahrscheinlich, wenn Sie es selbst nicht weiter verfolgen können oder wollen, rechtliche konkrete Hilfe in Anspruch nehmen.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

Graf Wadula hat geschrieben: 25. Jan 2024, 11:03 Deswegen mein "Tja" :| . Sie haben einen Antrag gestellt und haben dann natürlich auch Anspruch auf eine Entscheidung. Eine gesetzliche Frist für den Antrag auf Verlängerung gibt es nicht. Das Verfahren ist dann auch nicht dadurch beendet, dass die Gerichtskostenrechnung erstellt wird. Ich kann Sie ja nicht rechtlich beraten, nur mitteilen, wie es gesetzlich ist. Sie müssen wahrscheinlich, wenn Sie es selbst nicht weiter verfolgen können oder wollen, rechtliche konkrete Hilfe in Anspruch nehmen.
Soll ich dann den RP nochmal anrufen und sagen er soll das bearbeiten weil es mein recht ist? Ich habe ehrlichgesagt keine Kraft mir einen Anwalt zu suchen der auch nur einen Finger krumm macht in so einer sache...
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Graf Wadula
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Graf Wadula »

Wie geschrieben. Ich kann Ihnen keine rechtliche Beratung geben. Aber Sie haben einen Antrag auf Verlängerung gestellt und der scheint (noch) nicht entschieden worden zu sein. Und Sie können ja nur ein Rechtsmittel (sofortige Beschwerde) gemäß § 4d InsO einlegen, wenn dieser Antrag entschieden wird. Sprich, das Gericht eine Verlängerung verneint, weil sie nicht mehr dafür zuständig seien.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

gut dann werde ich dort anrufen und eine Entscheidung für meinen Antrag verlangen denn diese ist 1.fristunabhängig und 2. unabhängig davon dass eine Gerichtskostenrechnung erstellt wurde.

dh. er MUSS es bearbeiten.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

Graf Wadula hat geschrieben: 25. Jan 2024, 11:24 Aber Sie haben einen Antrag auf Verlängerung gestellt und der scheint (noch) nicht entschieden worden zu sein. Und Sie können ja nur ein Rechtsmittel (sofortige Beschwerde) gemäß § 4d InsO einlegen, wenn dieser Antrag entschieden wird. Sprich, das Gericht eine Verlängerung verneint, weil sie nicht mehr dafür zuständig seien.
UPDATE:

Nach den sehr hilfreichen Antworten von Graf Wadula habe ich das schreiben im Anhang 1 aufgesetzt und dem Rechtspfleger gefaxt.
Daraufhin kam die Antwort in Anhang 2.
Heute Habe ich das Schreiben in Anhang 3 erhalten was wohl eine Reaktion meinerseits auf das Schreiben von Anhang 2 überflüssig macht (?)


Mir ist nicht ganz klar was mit dem Rechtspfleger los ist aber mir kommt das inzwischen wie Schikanierung vor.
Im Schreiben im Anhang 3 wir als begründung angeführt:

"Ich verfüge über ausreichend Einkünfte um die Kosten zumindest in Raten zu begleichen"

dazu stellen sich mir jetzt die folgenden Fragen:


1.Wie kann ich nach Auffassung des Rechtspflegers jetzt über ausreichend Einkünfte verfügen wenn sich meine Einkommensverhältnisse, seit der Stundung zu Beginn der Insolvenz, nicht geändert haben?


2.Wann verfügt man über "ausreichend Einkünfte" damit das Gericht den Stundungsantrag ablehnen kann?
§ 4a InsO ist da nicht aufschlussreich bzw extra wage gehalten damit es wohl Freiraum für willkürliche Entscheidungen lässt...


3.Ich selbst verfüge nur über Bürgergeld als Einkunft wovon nach abzug der Fixkosten so wenig zum Leben übrig bleibt dass ich schon ohne Ratenzahlungen nicht weiss wie ich damit über die Runden kommen soll.


4. Prozesskostenhilfe wurde mir mehrmals gewährt und bei der jährlichen Überprüfung weiterhin verlängert.
PKH wird vom Gericht gewährt aber Gerichtskostenstundung nicht?! das macht doch keinen Sinn.


5. Falls es von Bedeutung sein sollte:
er behauptet meine Auskunft hatte nur spärliche und nicht belegte Angaben.
Ich weiss nicht was der Herr damit meint aber alle Angaben die von mir gefordert wurden waren mit Belegen versehen die ich per Fax übermittelt habe (sendebericht vorhanden)

Aber da er ja die Originale gefordert hatte (wie eingangs erwähnt) gehe ich davon aus dass das darauf anspielt...
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robo
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von robo »

Oh jee ... *fassamkopp* ... wie doof können bayerische (?) Beamte (?) sein ... ?

Aber es hat ja schon was von Realsatire:
" Ihr Schreiben ... war leider nicht unterschrieben ... "
und
" ... ist ohne Unterschrift gültig".

George Orwell läßt grüßen ... alle Tiere sind gleich, nur manche sind gleicher ...

Dann bleibt Dir wohl nur der Weg, den Graf Wadula Dir schon aufgezeigt hatte.

Es können doch nicht ALLE bayerische Beamte so doof sein !

Hier (BW) ging das ganz easy: Es kam zwar auch eine Gebührenforderung, aber auch gleich dazu der Hinweis auf die Möglichkeit einer weiteren Kostenstundung. Und in dem Bescheid zur genehmigten Stundung stand auch gleich, ich möge mich bitte melden, falls sich meine Verhältnisse ändern, von Amtswegen würde die Sache nicht weiter verfolgt. So oder so ähnlich.

Mein Beileid nach Bayern !
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Shopgirl
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Shopgirl »

Wäre ich der Beamte, wäre ich nach dem ersten Schreiben auch leicht angesäuert, muss ich sagen. Die Formulierungen sind alles, aber nicht höflich und professionell.
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