Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
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Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Hallo,
Ich habe meinen Treuhänder kontaktiert und um eine Bestätigung gebeten, dass die Verfahrenskosten beglichen wurden. Sie hat mir dies formlos per E-Mail bestätigt, siehe Anhang. Wenn ich meinen Antrag bald beim Gericht einreiche, reicht es aus, diese E-Mail auszudrucken und beizufügen, oder benötige ich möglicherweise eine förmliche Bescheinigung von ihr?
LG
Ich habe meinen Treuhänder kontaktiert und um eine Bestätigung gebeten, dass die Verfahrenskosten beglichen wurden. Sie hat mir dies formlos per E-Mail bestätigt, siehe Anhang. Wenn ich meinen Antrag bald beim Gericht einreiche, reicht es aus, diese E-Mail auszudrucken und beizufügen, oder benötige ich möglicherweise eine förmliche Bescheinigung von ihr?
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Es reicht aus, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen:
z.B. "Ich beantrage die vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Ziffer 3 InsO, da laut Bericht des Treuhänders die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt sind."
z.B. "Ich beantrage die vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Ziffer 3 InsO, da laut Bericht des Treuhänders die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt sind."
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Alles klar, dann füge ich den E-Mail Ausdruck dazu. Vielen Dank
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Blöde Frage....muss man das wirklich mitschicken? Die fragen doch sowieso nochmal beim Treuhänder nach.
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
ja, da hast du recht.Lieschenmüller hat geschrieben: ↑22. Jan 2024, 13:59 Blöde Frage....muss man das wirklich mitschicken? Die fragen doch sowieso nochmal beim Treuhänder nach.
Ich habe es damals mitgeschickt, warum auch nicht.
Sicher ist sicher
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Genau @Lieschenmueller - man muss es nicht mitschicken. Der TH muss die Angaben eh nochmal bestätigen.
Ich habe es aber auch damals mit geschickt, warum auch immer
Ich habe es aber auch damals mit geschickt, warum auch immer
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Mein Anliegen:
Mein Name ist Täubchen 74 und meine Verlobte befindet sich inmoment in der Wohlverhaltensphase und Endet am 25. Januar 2025 dann ist das Insolvensverfahren beendet!
Das Einkommen von meiner Verlobten ist die große Witwenrente.
Wir wollen dieses Jahr Heiraten und dann fällt Automatisch ihre Witwenrente weg!
Da es ein Angebot von seitens der Rentenstelle gibt, hat sich meine Verlobte für die Witwenrentenabfindung entschieden.
Meine Frage ist deshalb?
Was passiert mit der Witwenrentenabfindung und ist es als Einkommen zu Berücksichtigen?
Beim Jobcenter gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro die nicht Angerechnet wird!
Ich bitte daher um eine Rückmeldung der es schon so gehabt oder Erfahrung gemacht hat.
Gruß Täubchen 74
Mein Name ist Täubchen 74 und meine Verlobte befindet sich inmoment in der Wohlverhaltensphase und Endet am 25. Januar 2025 dann ist das Insolvensverfahren beendet!
Das Einkommen von meiner Verlobten ist die große Witwenrente.
Wir wollen dieses Jahr Heiraten und dann fällt Automatisch ihre Witwenrente weg!
Da es ein Angebot von seitens der Rentenstelle gibt, hat sich meine Verlobte für die Witwenrentenabfindung entschieden.
Meine Frage ist deshalb?
Was passiert mit der Witwenrentenabfindung und ist es als Einkommen zu Berücksichtigen?
Beim Jobcenter gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro die nicht Angerechnet wird!
Ich bitte daher um eine Rückmeldung der es schon so gehabt oder Erfahrung gemacht hat.
Gruß Täubchen 74
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Ihr Verlobter hat sein (Arbeits-)einkommen abgetreten. Die Witwenrente wird wie Arbeitseinkommen behandelt. Aus § 292 InsO gilt das gleiche wie in einem laufenden Insolvenzverfahren. Und so gilt der § 850i ZPO. Einmalige Leistungen (Paradebeispiel sind eben Abfindungen). Die wären voll pfändbar (abgetreten). Allerdings könnte dann Ihr Verlobter einen Antrag bei Gericht stellen, dass es ihm aus dem Betrag für einen angemessenen Zeitraum so viel belässt, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Da eine "freie Würdigung" des Gerichts erfolgt, kann niemand vorher sagen, wie viel Ihrem Verlobten tatsächlich davon verbleibt. Es kann also von Freigabe des Gesamtbetrags bis zu 0 € erfolgen. Das ist schwer vorhersehbar.
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Was sind eigentlich die Voraussetzungen für eine vorzeitige RSB?
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Schau mal hierTäubchen74 hat geschrieben: ↑23. Jan 2024, 12:16 Mein Anliegen:
Mein Name ist Täubchen 74 und meine Verlobte befindet sich inmoment in der Wohlverhaltensphase und Endet am ...
Ich bitte daher um eine Rückmeldung der es schon so gehabt oder Erfahrung gemacht hat.
Gruß Täubchen 74
https://www.rechtspflegerforum.de/index ... nt-17-pdf/
Wenn dazu Fragen sind, fragen - weil ich den Fall kenne
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