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Du darfst mit deinem unpfändbaren Geld machen, was du möchtest.
Ansparen ist hier das Problem. Im eröffneten Verfahren musst du solche Vermögenszuwächse anzeigen, damit sie zur Insolvenzmasse gezogen werden können - auch wenn das Geld aus dem unpfändbaren Teil deiner Rente stammt.
Wäre vielleicht nicht verkehrt, jeden Monat das Geld, das du sparen möchtest, entweder direkt für die Reise anzuzahlen oder jemandem zu überweisen, der bei Fälligkeit des Reisepreises diesen dann für dich bezahlt.
Grundsätzlich geht den Insolvenzverwalter/ Treuhänder aber dein Urlaub nichts an. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das ein Urlaub im normalen Rahmen ist und keine 100.000 Euro Kreuzfahrt, die Fragen aufwerfen könnte
Ich musste auch mein Lebenslauf abgeben ich wurde sogar angerufen weil 2 Monate eine Lücke hatten, hatte mich auch gewundert wozu das benötigt wird.
Itak65
Ja, vielleicht interessiert sich der IV insbesondere für "Lücken" im Lebenslauf ?
Wg. InsO § 290 (1) 1 zB: https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
" ... oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden ist ... ".
Keine Ahnung.
Es ist wohl kein IV hier, der uns aufklärt ?
Ich würde bei dem Lebenslauf schlicht darauf tippen, dass das die Standard-Fragen sind, die an jeden geschickt werden.
Es wird niemand verlangen, dass man sich aus der Altersrente heraus einen Job sucht.
Shopgirl hat geschrieben: ↑5. Jan 2024, 20:42
Ich würde bei dem Lebenslauf schlicht darauf tippen, dass das die Standard-Fragen sind, die an jeden geschickt werden.
...
Wieso "Fragen" ?
Dass ein Lebenslauf Standard ist, glaube ich auch - aber warum ?
Weil Insolvenzverwalter von Natur aus neugierig sind und sich persönlich für ihre Kunden interessieren ?
Beim Lebenslauf geht es grundsätzlich AUCH darum, beurteilen zu können, ob der Insolvenzschuldner "einer angemessenen Tätigkeit" nachgeht. Wer beispielsweise als Dr. med. zum Mindestlohn und halbtags beim Friseur arbeitet, erfüllt das Kriterium wahrscheinlich nicht. Der IV würde womöglich verlangen, dass der Dr. med. eine Tätigkeit aufnimmt, durch welcher er die Gläubiger besser befriedigen kann. Es geht also AUCH darum, eine nur individuell höchsten Qualifikation passende Tätigkeit auszuüben.
Küstenmädel hat geschrieben: ↑5. Jan 2024, 17:34
mein Insolvenzverfahren wurde am 13.12.2023 eröffnet. (...)
Ich habe im November 900 Euro (mein pfändungsfreier Betrag 1478 Euro) für eine Reise angezahlt. Dies ist auch aus dem zugeschickten Kontoauszug ersichtlich.
Ich beurteile diesen Zusammenhang leider deutlich verdrießlicher als meine Vorrednerinnen. Alles andere als eine Anfechtung (also eine Aufforderung des Verwalters an den Reiseveranstalter die Anzahlung zur Masse zu bringen) würde mich bei dem dargelegten Szenario und Zeitablauf eher verwundern.
Frohes Neues trotzdem und ich drücke die Daumen, dass ich hier zu schwarz sehe.