Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
danke für Eure Antworten. Jetzt sehe ich ein wenig klarer. So wie man mir bei der Schuldnerberatung sagte, wird der Treuhänder sich an die Rentenversicherung wenden. Mir werden dann ca. 160 Euro mtl. weniger ausgezahlt. Steuern muss ich bis jetzt keine bezahlen.
Der Schuldnerberater war sehr genau und schnell, das Gericht ebenso. Vergangenen Freitag hatte er alles an das Gericht geschickt, heute kam schon Post vom Gericht, mit Aktenzeichen usw.
Ich war vor über 20 Jahren einmal selbständig und nun wurde aus der Privatinso eine Regelinso gemacht. Das soll aber für mich der gleiche Ablauf sein. Hoffe ich jedenfalls. Ohne Glaskugel würde ich dennoch behaupten, daß das Insoverfahren noch im Dezember eröffnet wird.
Nebenbei bin ich sehr froh darüber, diesen Schritt endlich gegangen zu sein. Keine Angst vor Briefen, Mahnungen und Gerichtsvollzieher mehr.
Das kuriose dabei ist, ich habe mehr Geld als vorher zur Verfügung, da ich Ratenzahlungen eingestellt habe.
Dennoch ist alles noch fremd und fühlt sich unwirklich an. Mal sehen wann ich in den Bekanntmachungen stehe, dann kann ich es erst richtig glauben.
Der Schuldnerberater war sehr genau und schnell, das Gericht ebenso. Vergangenen Freitag hatte er alles an das Gericht geschickt, heute kam schon Post vom Gericht, mit Aktenzeichen usw.
Ich war vor über 20 Jahren einmal selbständig und nun wurde aus der Privatinso eine Regelinso gemacht. Das soll aber für mich der gleiche Ablauf sein. Hoffe ich jedenfalls. Ohne Glaskugel würde ich dennoch behaupten, daß das Insoverfahren noch im Dezember eröffnet wird.
Nebenbei bin ich sehr froh darüber, diesen Schritt endlich gegangen zu sein. Keine Angst vor Briefen, Mahnungen und Gerichtsvollzieher mehr.
Das kuriose dabei ist, ich habe mehr Geld als vorher zur Verfügung, da ich Ratenzahlungen eingestellt habe.
Dennoch ist alles noch fremd und fühlt sich unwirklich an. Mal sehen wann ich in den Bekanntmachungen stehe, dann kann ich es erst richtig glauben.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Ja, jetzt ist es der gleiche Ablauf für Dich.Küstenmädel hat geschrieben: ↑17. Nov 2023, 19:51 ... nun wurde aus der Privatinso eine Regelinso gemacht. Das soll aber für mich der gleiche Ablauf sein. Hoffe ich jedenfalls. ...
Der Unterschied ist vorher: Wer ein Verbraucher-(oder Privat-) Insolvenzverfahren anstrebt, muss zum Antrag auf Eröffnung die Bescheinigung einer 'geeigneten Stelle' (wie zB Schuldnerberatung, Anwalt) über das Scheitern eines 'aussergerichtlichen Einigungsverfahrens' vorlegen.
Wer ein Regelinsolvenzverfahren anstrebt, der braucht das nicht.
Nicht 'kurios', voll normal.Küstenmädel hat geschrieben: ↑17. Nov 2023, 19:51 ...
Das kuriose dabei ist, ich habe mehr Geld als vorher zur Verfügung, da ich Ratenzahlungen eingestellt habe.
...
Viel Glück !
Wenn der Eröffnungsbeschluss vom Gericht noch im Dez. 2023 kommt, dann bist Du ja im Dez. 2026 schon durch - die drei Jahre gehen so schnell um.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Imker hat recht: Wenn Deine Rente jetzt 1.538,- € beträgt (beide zusammen), dann müsstest Du für 2023 eine Steuererklärung abgeben. Und vermutlich will das Finanzamt dann was von Deiner Rente abhaben ... auch, wenn der Auszahlungsbetrag durch die 'Pfändung' beim Rentnerträger dann deutlich geringer ist.
Ich schätze mal, dass ziemlich viele Rentner, die nur ihre (relativ kleine) Rente haben, keine Steuererklärung abgeben. Sei es, aus Unwissenheit, sei es "aus Prinzip" (schliesslich haben sie die Rentenbeiträge all die Jahre aus ihrem zu versteuernden Einkommen gezahlt). Aber ich habe absolut keine Idee dazu, wie schnell die Finanzämter dann mit 'Erinnerung', 'Mahnung', 'Schätzungsbescheiden' sind.
Aber Du solltest Dich vorsorglich informieren, lies z.B. dies hier:
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/a ... erklaerung
Vielleicht gibt es auch in Deiner Nähe eine Beratungsstelle von diesem Lohnsteuerhilfeverein ?
Aber das kann man natürlich auch erst dann klären, wenn Dein Inso-Verfahren tatsächlich 'eröffnet' ist und Dein Insolvenzverwalter sich bei Deiner Rentenversicherung gemeldet hat und diese Dir dann einen neuen Rentenbescheid schicken, so dass Du definitiv weißt, wieviel dann tatsächlich auf Deinem Konto landet.
Ich schätze mal, dass ziemlich viele Rentner, die nur ihre (relativ kleine) Rente haben, keine Steuererklärung abgeben. Sei es, aus Unwissenheit, sei es "aus Prinzip" (schliesslich haben sie die Rentenbeiträge all die Jahre aus ihrem zu versteuernden Einkommen gezahlt). Aber ich habe absolut keine Idee dazu, wie schnell die Finanzämter dann mit 'Erinnerung', 'Mahnung', 'Schätzungsbescheiden' sind.
Aber Du solltest Dich vorsorglich informieren, lies z.B. dies hier:
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/a ... erklaerung
Vielleicht gibt es auch in Deiner Nähe eine Beratungsstelle von diesem Lohnsteuerhilfeverein ?
Aber das kann man natürlich auch erst dann klären, wenn Dein Inso-Verfahren tatsächlich 'eröffnet' ist und Dein Insolvenzverwalter sich bei Deiner Rentenversicherung gemeldet hat und diese Dir dann einen neuen Rentenbescheid schicken, so dass Du definitiv weißt, wieviel dann tatsächlich auf Deinem Konto landet.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Danke erstmal für Eure Antworten.
So wie es aussieht werde ich für 2022 eine Steuererklärung abgeben müssen und auch Steuern bezahlen müssen.
Ich erwarte täglich die Eröffnung des Inso-Verfahrens.
Habe gelesen, daß der Treuhänder diese Steuererklärung machen muss und ich garnicht mehr darf, nach der Eröffnung.
Ich werde für 2022 Steuern nachzahlen müssen, wie wird das gehandhabt? wenn ich diese Nachzahlung bezahle wird doch der Treuhänder stutzig, denn wo kommt das Geld her?
Für 2024 werden dann wohl Abschlagszahlungen an das Finanzamt zu leisten sein. Wer erledigt das und wird mir das von meinem monatlichen Freibetrag von ca. 1450 Euro abgezogen, habe ich dann weniger im Monat zur Verfügung?
Dankeschön
So wie es aussieht werde ich für 2022 eine Steuererklärung abgeben müssen und auch Steuern bezahlen müssen.
Ich erwarte täglich die Eröffnung des Inso-Verfahrens.
Habe gelesen, daß der Treuhänder diese Steuererklärung machen muss und ich garnicht mehr darf, nach der Eröffnung.
Ich werde für 2022 Steuern nachzahlen müssen, wie wird das gehandhabt? wenn ich diese Nachzahlung bezahle wird doch der Treuhänder stutzig, denn wo kommt das Geld her?
Für 2024 werden dann wohl Abschlagszahlungen an das Finanzamt zu leisten sein. Wer erledigt das und wird mir das von meinem monatlichen Freibetrag von ca. 1450 Euro abgezogen, habe ich dann weniger im Monat zur Verfügung?
Dankeschön
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Vorab zu den korrekten Begrifflichkeit:
Wenn das Gericht Deinem Antrag stattgibt und Dir mitteilt, Dein Inso-Verfahren ist 'eröffnet', dann teilt Dir das Gericht auch gleich einen Insolvenzverwalter zu (der wird sich dann umgehend bei Dir melden).
Wenn das Gericht Dir dann irgendwann später mitteilt, so, Dein Inso-Verfahren ist jetzt 'aufgehoben', dann teilt es Dir auch gleich einen Treuhänder mit, meist ist das der vorherige Insolvenzverwalter, der heisst jetzt eben nur anders (nämlich Treuhänder - und der macht seinen Job dann während Deiner sogenannten 'Wohlverhaltensphase').
Und zu Deiner Frage:
Richtig, im eröffneten Inso-Verfahren ist der Insolvenzverwalter für die Steuererklärung zuständig
(aber die kann er ja aber gar nicht ohne Deine Mitwirkung machen und dazu bist Du auch verpflichtet).
Wenn Dein Verfahren nun noch in 2023 eröffnet wird und der IV dann irgendwann 'Deine' Steuererklärung einreicht, dann sind sämtliche Steuerforderungen des Finanzamtes gegen Dich bis zum Stichtag Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen
(und unterliegen damit der Restschuldbefreiung in drei Jahren).
Pech gehabt, Finanzamt.
Glück gehabt, Küstenmädel, Du brauchst das nicht zu bezahlen.
Die Steuern AB Inso-Eröffnung musst Du dann allerdings bezahlen - und Dein IV (oder später dann TH) interessiert sich vermutlich nicht dafür, wie Du das machst und woher das Geld kommt.
Allerdings: Der "normale" pfandfreie Betrag gilt ja im Prinzip "netto" (bei Arbeitseinkommen sind Steuern und Sozialversicherung ja bereits ausgerechnet), d.h. wenn der IV sich direkt bei der DRV "bedient" und wenn Du dann irgendwann von Deinem (ja eigentlich pfandfreien) Einkommen doch noch Steuern zahlen musst, dann kannst Du dafür beim Gericht einen Antrag auf "Freigabe" stellen.
Beispiel:
Theoretisch beträgt Deine Rente 1.538,- EUR,
die DRV überweist Dir aber nur 1.410,- EUR
(und den Rest, 128,-, an den IV/TH),
und wenn das Finanzamt Dir dann irgendwann einen Steuerbescheid schickt
und schreibt: Liebes Küstenmädel, für 2024 hast Du 360,- EUR (zB ) Steuern zu zahlen,
dann kannst Du beim Gericht die "Freigabe" dieser 360,- Euro beantragen.
Das heisst, wenn das Gericht Deinem Antrag zu gegebener Zeit stattgibt,
dann muss die DRV Dir Deine volle Rente so lange auszahlen,
bis der Steuerbetrag erreicht ist.
Pech für den IV/TH.
Allerdings meint Imker ja, dass das "Problem" ungelöst sei, keine Ahnung, warum.
Ich finde es "logisch" dass das Gericht den Steuerbetrag freigeben müsste
(weil jeder Arbeitnehmer ja auch voll über seinen nicht-pfändbaren Lohnanteil verfügen kann
und davon keine St+SV mehr zahlen muss).
Es wäre nett, wenn Du zu gegebener Zeit hier berichten würdest,
denn meine Meinung ist ja relativ uninteressant ...
... deutlich interessanter wäre hier ein "Freigabe-Beschluss" von einem Gericht.
Alles klar soweit ?
Wenn das Gericht Deinem Antrag stattgibt und Dir mitteilt, Dein Inso-Verfahren ist 'eröffnet', dann teilt Dir das Gericht auch gleich einen Insolvenzverwalter zu (der wird sich dann umgehend bei Dir melden).
Wenn das Gericht Dir dann irgendwann später mitteilt, so, Dein Inso-Verfahren ist jetzt 'aufgehoben', dann teilt es Dir auch gleich einen Treuhänder mit, meist ist das der vorherige Insolvenzverwalter, der heisst jetzt eben nur anders (nämlich Treuhänder - und der macht seinen Job dann während Deiner sogenannten 'Wohlverhaltensphase').
Und zu Deiner Frage:
Richtig, im eröffneten Inso-Verfahren ist der Insolvenzverwalter für die Steuererklärung zuständig
(aber die kann er ja aber gar nicht ohne Deine Mitwirkung machen und dazu bist Du auch verpflichtet).
Wenn Dein Verfahren nun noch in 2023 eröffnet wird und der IV dann irgendwann 'Deine' Steuererklärung einreicht, dann sind sämtliche Steuerforderungen des Finanzamtes gegen Dich bis zum Stichtag Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen
(und unterliegen damit der Restschuldbefreiung in drei Jahren).
Pech gehabt, Finanzamt.
Glück gehabt, Küstenmädel, Du brauchst das nicht zu bezahlen.
Die Steuern AB Inso-Eröffnung musst Du dann allerdings bezahlen - und Dein IV (oder später dann TH) interessiert sich vermutlich nicht dafür, wie Du das machst und woher das Geld kommt.
Allerdings: Der "normale" pfandfreie Betrag gilt ja im Prinzip "netto" (bei Arbeitseinkommen sind Steuern und Sozialversicherung ja bereits ausgerechnet), d.h. wenn der IV sich direkt bei der DRV "bedient" und wenn Du dann irgendwann von Deinem (ja eigentlich pfandfreien) Einkommen doch noch Steuern zahlen musst, dann kannst Du dafür beim Gericht einen Antrag auf "Freigabe" stellen.
Beispiel:
Theoretisch beträgt Deine Rente 1.538,- EUR,
die DRV überweist Dir aber nur 1.410,- EUR
(und den Rest, 128,-, an den IV/TH),
und wenn das Finanzamt Dir dann irgendwann einen Steuerbescheid schickt
und schreibt: Liebes Küstenmädel, für 2024 hast Du 360,- EUR (zB ) Steuern zu zahlen,
dann kannst Du beim Gericht die "Freigabe" dieser 360,- Euro beantragen.
Das heisst, wenn das Gericht Deinem Antrag zu gegebener Zeit stattgibt,
dann muss die DRV Dir Deine volle Rente so lange auszahlen,
bis der Steuerbetrag erreicht ist.
Pech für den IV/TH.
Allerdings meint Imker ja, dass das "Problem" ungelöst sei, keine Ahnung, warum.
Ich finde es "logisch" dass das Gericht den Steuerbetrag freigeben müsste
(weil jeder Arbeitnehmer ja auch voll über seinen nicht-pfändbaren Lohnanteil verfügen kann
und davon keine St+SV mehr zahlen muss).
Es wäre nett, wenn Du zu gegebener Zeit hier berichten würdest,
denn meine Meinung ist ja relativ uninteressant ...
... deutlich interessanter wäre hier ein "Freigabe-Beschluss" von einem Gericht.
Alles klar soweit ?
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Das Problem bei den Renten besteht darin, dass sie wie Arbeitseinkommen pfändbar sind, dass sie aber ohne eine "Monatssteuer" ausgezahlt werden und die "Jahressteuer" nach "Insolvenzeröffnung" begründet sein sein - als erst dann anfällt und nicht den monatlichen Zufluss kürzt.
Die andere Sicht geht von 850e Ziffer 1. Halbsatz 2 ZPO aus (1Nicht mitzurechnen sind .... ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind.) und glaubt, dass die Steuer dann auf Grund einer steuerrechtlichen Vorschrift jährlich zu zahlen ist was dem Abführen gleichkommen soll und auch unmittelbar sein soll --
Alles bei der Fassung der Texte nur angedacht und nicht zu Ende gedacht.
Wenn Steuern auf Renteneienkünte ab einer bestimmten Einkommenshöhe zu zahlen sind und die Rente einem Arbeitseinkommen "gleichkommen", dann wäre der Abzug der späteren Steuer systemtreu - aber wo steht das - das ergibt sich höchstens aus der Natur der Sache und die klärt nur der BGH und da kommt kaum noch etwas "hin".
Fundstelle erinnere ich nicht mehr.
Die andere Sicht geht von 850e Ziffer 1. Halbsatz 2 ZPO aus (1Nicht mitzurechnen sind .... ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind.) und glaubt, dass die Steuer dann auf Grund einer steuerrechtlichen Vorschrift jährlich zu zahlen ist was dem Abführen gleichkommen soll und auch unmittelbar sein soll --
Alles bei der Fassung der Texte nur angedacht und nicht zu Ende gedacht.
Wenn Steuern auf Renteneienkünte ab einer bestimmten Einkommenshöhe zu zahlen sind und die Rente einem Arbeitseinkommen "gleichkommen", dann wäre der Abzug der späteren Steuer systemtreu - aber wo steht das - das ergibt sich höchstens aus der Natur der Sache und die klärt nur der BGH und da kommt kaum noch etwas "hin".
Fundstelle erinnere ich nicht mehr.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Interessante Diskussion und interessanter BGH-Beschluss.
Danke@Imker
Danke@Imker
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
und nun auch noch das ....
Hier der Hinweis auf die Entscheidung des LG Münster vom 18.9.2023, 5 T 394/23 mit dem Leitsatz
Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 – Az. IX ZB 2/18 -).
Hier der Hinweis auf die Entscheidung des LG Münster vom 18.9.2023, 5 T 394/23 mit dem Leitsatz
Dem Rentner/Der Rentnerin ist eine Erhöhung des pfandfreien Betrages wegen zu erwartender Steuerschuld nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht zuzugestehen(s. a. BGH-Beschluss vom 19.09.2019 – Az. IX ZB 2/18 -).
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hallo zusammen,
mein Insolvenzverfahren wurde am 13.12.2023 eröffnet. Heute hatte ich ein erstes Telefonat mit meinem Insolvenzverwalter.
Was mich wunderte war, daß ich ihm, unter anderem, einen Lebenslauf zuschicken muss. Ich bin 66 Jahre alt und bereits in Altersrente. Ich habe ihm alle gewünschten Unterlagen, einschl. Lebenslauf, zugeschickt.
Der Insolvenzverwalter sagte mir, daß ich in ca. 1 Jahr wieder ansparen darf. Er hält das für möglich. Außer meiner Rente habe ich keine anderen Einkommen und es wird sich, außer der jährlichen Rentenerhöhung nichts ändern. Ich müsste quasi nur die Zeit "absitzen".
Nun bereitet mir etwas Kopfschmerzen.
Ich habe im November 900 Euro (mein pfändungsfreier Betrag 1478 Euro) für eine Reise angezahlt. Dies ist auch aus dem zugeschickten Kontoauszug ersichtlich. Die Reise findet aber erst im August 2025 statt. Dann wird der Rest von ca. 1500 Euro fällig. Ich hoffe in der Zeit wieder ansparen zu dürfen um diesen Rest zu bezahlen. Ansonsten wäre es auch denkbar, daß mir der Restbetrag von Verwandten geschenkt wird, ich hoffe Ihr wisst was ich meine.
Kann dieser Umstand, daß ich die Reise in der Höhe anbezahlt habe, für mich schädlich sein? Ich dachte immer, daß ich mit meinem unpfändbaren Freibetrag machen kann, was ich möchte, oder liege ich da falsch ?
Danke für Eure Antworten
mein Insolvenzverfahren wurde am 13.12.2023 eröffnet. Heute hatte ich ein erstes Telefonat mit meinem Insolvenzverwalter.
Was mich wunderte war, daß ich ihm, unter anderem, einen Lebenslauf zuschicken muss. Ich bin 66 Jahre alt und bereits in Altersrente. Ich habe ihm alle gewünschten Unterlagen, einschl. Lebenslauf, zugeschickt.
Der Insolvenzverwalter sagte mir, daß ich in ca. 1 Jahr wieder ansparen darf. Er hält das für möglich. Außer meiner Rente habe ich keine anderen Einkommen und es wird sich, außer der jährlichen Rentenerhöhung nichts ändern. Ich müsste quasi nur die Zeit "absitzen".
Nun bereitet mir etwas Kopfschmerzen.
Ich habe im November 900 Euro (mein pfändungsfreier Betrag 1478 Euro) für eine Reise angezahlt. Dies ist auch aus dem zugeschickten Kontoauszug ersichtlich. Die Reise findet aber erst im August 2025 statt. Dann wird der Rest von ca. 1500 Euro fällig. Ich hoffe in der Zeit wieder ansparen zu dürfen um diesen Rest zu bezahlen. Ansonsten wäre es auch denkbar, daß mir der Restbetrag von Verwandten geschenkt wird, ich hoffe Ihr wisst was ich meine.
Kann dieser Umstand, daß ich die Reise in der Höhe anbezahlt habe, für mich schädlich sein? Ich dachte immer, daß ich mit meinem unpfändbaren Freibetrag machen kann, was ich möchte, oder liege ich da falsch ?
Danke für Eure Antworten
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