Hallo,
Ich bin seit April 2023 in Priavatinsolvenz.
Parallel dazu laufen 2 gerichtliche Verfahren am Familiengericht (Ehescheidung und Trennungsunterhalt).
Für beide Verfahren wurde VKH=PKH beantragt. Das pfändungsfreie liegt derzeit bei 1410,- EUR (Grundfreibetrag) und wird auch mit dem erzielten Arbeitseinkommen gegenwärtig nicht überschritten. Ab welchem Betrag des pfändungsfreien Arbeitseinkommens kann man ungefähr davon ausgehen, dass keine VKH ohne Ratenzahlungsanordnung mehr gewährt wird? Es sind die normalen Freibeträge bei der PKH-Berechung heranzuziehen. Also Grundfreibetrag und Erwerbstätigenfreibetrag.
Genügt es, um diese Frage zu beantworten, wenn man hier einen gängigen PKH-Rechner aus dem Internet verwendet?
Besten Dank im Voraus für hoffenlich viele Antworten.
Gruß Karli*
Zivilprozess mit Prozesskostenhilfe im laufenden Privat-Insolvenzverfahren
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Zivilprozess mit Prozesskostenhilfe im laufenden Privat-Insolvenzverfahren
Hi Karli*,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zivilprozess mit Prozesskostenhilfe im laufenden Privat-Insolvenzverfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zivilprozess mit Prozesskostenhilfe im laufenden Privat-Insolvenzverfahren" geschaut?
0
Re: Zivilprozess mit Prozesskostenhilfe im laufenden Privat-Insolvenzverfahren
Kann man m.E. so nicht beantworten, steht in ZPO §§ 114 ff
https://dejure.org/gesetze/ZPO/114.html
denn z.B. die " ... Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Lebensverhältnissen der Partei stehen; ..." werden ja noch vom Einkommen abgesetzt, s. § 115 1. (3).
Offensichtlich gibt es hier "zwischen den Jahren" nicht so viele Antworten wie erwünscht.
Manchmal vielleicht auch ganz gut so ...
(wenn man eine bestimmte Absicht hinter der Frage vermutet ... sagte ja schon Johann W. ...)
https://dejure.org/gesetze/ZPO/114.html
denn z.B. die " ... Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Lebensverhältnissen der Partei stehen; ..." werden ja noch vom Einkommen abgesetzt, s. § 115 1. (3).
Offensichtlich gibt es hier "zwischen den Jahren" nicht so viele Antworten wie erwünscht.
Manchmal vielleicht auch ganz gut so ...
(wenn man eine bestimmte Absicht hinter der Frage vermutet ... sagte ja schon Johann W. ...)
0