Hallo zusammen,
ich habe vor ca 10-15 Jahren Vollstreckungsbescheide erhalten, davon mit Sicherheit 95 % auf irgendeinem Weg bis dato gezahlt und erledigt. Meine Schufa ist wieder gut.
Ich weiß allerdings, dass ich in dem genannten Zeitraum also so 2010 rum noch ein / zwei kleinere "Leichen" im Keller habe.
Ich habe mich deshalb im Vollstreckungsportal.de registriert, eine Selbstauskunft zeigt keine Daten. Es müsste jedoch etwas da sein. Wie gehe ich nun am besten vor ? Ich möchte die Sachen bezahlen bevor der Zinseszins mich nach 30 Jahren auffrisst. Wo kann ich einsehen , wer was von mir will ? meineschufa etc ist auch sauber.
Gruß
Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal
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Re: Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal
Hi smoka,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal" geschaut?
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Re: Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal
Wenn Du Dir da (trotz der gegenteiligen Auskünfte) so sicher bist, dann frag doch die Gläubiger selbst - aber vielleicht gibt es die auch gar nicht mehr ? Sind ja schon ein paar Jährchen ...
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Re: Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal
Ein Gläubiger gibt es sicherlich noch, eine große Telekommunikationsfirma... bei dem anderen könnte es sogar sein dass es ihn nicht mehr gibt. Also wenn ich im Vollstreckungsportal keine Einträge habe, sind auch keine alten Mahnbescheide / Vollstreckungsbescheide mehr offen ?
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Re: Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal
Nein, das ist damit nicht gesagt.
Aber WENN, wenn ein Gläubiger längere Zeit nichts tut, um sein Geld zu bekommen, und es dann nach 29,5 Jahren doch plötzlich noch versuchen will, dann sind 1. nicht titulierte Zinsen längst verjährt (das zu Deiner Sorge) und ansonsten kann der Schuldner 2. 'Verwirkung' geltend machen.
Insbesondere dann, wenn es für den Gläubiger sehr wohl zumutbar gewesen wäre, seinen Titel in Geldwert umzusetzen. Also wenn der Schuldner zB die ganze Zeit (oder recht lange) an der gleichen Adresse ansässig war oder wenn es wenig Aufwand bedurft hätte, ihn zu finden.
Lies dazu zB hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)
Du könntest Deinem Gläubiger ja ein 'freundliches Angebot' machen:
Ein lieber Freund, Verwandter (jedenfalls ein Dritter) wäre u.U. bereit, Deine Altlasten zu tilgen, sie möchten Dir doch bitte eine Forderungsaufstellung zukommen lassen ... um dazu dann später zB 30, 40, 50% darauf anzubieten (nur auf die Hauptforderung, gegen Aushändigung des entwerteten Titels, versteht sich!).
Viel Glück!
Aber WENN, wenn ein Gläubiger längere Zeit nichts tut, um sein Geld zu bekommen, und es dann nach 29,5 Jahren doch plötzlich noch versuchen will, dann sind 1. nicht titulierte Zinsen längst verjährt (das zu Deiner Sorge) und ansonsten kann der Schuldner 2. 'Verwirkung' geltend machen.
Insbesondere dann, wenn es für den Gläubiger sehr wohl zumutbar gewesen wäre, seinen Titel in Geldwert umzusetzen. Also wenn der Schuldner zB die ganze Zeit (oder recht lange) an der gleichen Adresse ansässig war oder wenn es wenig Aufwand bedurft hätte, ihn zu finden.
Lies dazu zB hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)
Du könntest Deinem Gläubiger ja ein 'freundliches Angebot' machen:
Ein lieber Freund, Verwandter (jedenfalls ein Dritter) wäre u.U. bereit, Deine Altlasten zu tilgen, sie möchten Dir doch bitte eine Forderungsaufstellung zukommen lassen ... um dazu dann später zB 30, 40, 50% darauf anzubieten (nur auf die Hauptforderung, gegen Aushändigung des entwerteten Titels, versteht sich!).
Viel Glück!
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Re: Frage zu alten Vollstreckungsbescheid / Vollstreckungsportal
Danke dir ! Ich werde dann erstmal nicht mehr weiter tätig werden und mich nicht verrückt machen
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