Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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ich habe aktuell eine Gehaltsabtretung die mir ordentlich zu schaffen macht.
Aufgrund meiner Arbeitszeiten und der Entfernung zur Arbeit kann könnte man bei einer regulären Pfändung den Pfändungsfreibetrag beim zuständigen Gericht, der den Pfändungs und Überweisungsbeschluss ausgestellt hat, eine Erhöhung beantragen.
Wer ist bei einer Gehaltsabtretung hierfür zuständig? Hier gibt es ja kein Pfändungs und Überweisungsbeschluss.