Krankenkasse erstattung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Trial_Extended
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Krankenkasse erstattung

Beitrag von Trial_Extended »

Ich befinde mich derzeit in einer Verbraucherinsolvenz, ich hatte meine Frage schon vor ein paar Wochen an den Insolvenzverwalter gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.

Ich war letzten Monat beim Zahnarzt und habe eine Zahnreinigung bezahlt. Über meine Krankenkasse kann ich einen Teil dieses Betrages erstattet bekommen. Aber kann ich das Geld selbst behalten oder fällt das unter die Insolvenzmasse?
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Bot
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Re: Krankenkasse erstattung

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Hi Trial_Extended,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Krankenkasse erstattung" geschaut?
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robo
Allwissender
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Re: Krankenkasse erstattung

Beitrag von robo »

In welchem Status befindest Du Dich ?
Noch 1. "eröffnetes Verfahren" ?
Oder schon 2. "WVP" (Wohlverhaltensphase) ?

Wenn"1.", dann vermutlich "Masse".
Wenn "2.", dann kannst Du es vermutlich behalten.
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Itak65
Wissender
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Re: Krankenkasse erstattung

Beitrag von Itak65 »

Hi ich musste meine 40 Euro von der Erstattung der zahnreinigung auch abgeben, bin noch im Verfahren.
Itak65
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imker
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Re: Krankenkasse erstattung

Beitrag von imker »

Bis wann muss der Antrag denn gestellt werden?
Wann endet denn vsl. das Insolvenzverfahren?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Krankenkasse erstattung

Beitrag von imker »

und
850 b ZPO neu könnte doch auch mit

1) Unpfändbar sind ferner

......
4.
Bezüge .... Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, ... .

einschlägig sein.

Mal googeln ---- ich meine áber, dass da wenig zu finden ist.

Vor der Änderung der ZPO-§§ galt:

LG Hamburg, Beschluss vom 5.7.2017 – 326 T 91/16

Die Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall und andere Krankheitskosten durch private Krankenversicherungsträger sind zwar grundsätzlich nach § 850b Abs. 1 ZPO von der Pfändung ausgeschlossen.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Krankenkasse erstattung

Beitrag von Graf Wadula »

Eigentlich sind diese Kosten nicht pfändbar (BGH, Beschluss vom 4.07.2007, -VII ZB 68/06-)
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planlos
Fortgeschrittener
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Re: Krankenkasse erstattung

Beitrag von planlos »

Ich hatte meinen Insolvenzverwalter damals auch gefragt. Bei mir meinte er ich darfs behalten. Jetzt in der WVP frag ich auch nicht mehr.
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