Ich befinde mich derzeit in einer Verbraucherinsolvenz, ich hatte meine Frage schon vor ein paar Wochen an den Insolvenzverwalter gestellt, aber noch keine Antwort erhalten.
Ich war letzten Monat beim Zahnarzt und habe eine Zahnreinigung bezahlt. Über meine Krankenkasse kann ich einen Teil dieses Betrages erstattet bekommen. Aber kann ich das Geld selbst behalten oder fällt das unter die Insolvenzmasse?
Krankenkasse erstattung
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Re: Krankenkasse erstattung
In welchem Status befindest Du Dich ?
Noch 1. "eröffnetes Verfahren" ?
Oder schon 2. "WVP" (Wohlverhaltensphase) ?
Wenn"1.", dann vermutlich "Masse".
Wenn "2.", dann kannst Du es vermutlich behalten.
Noch 1. "eröffnetes Verfahren" ?
Oder schon 2. "WVP" (Wohlverhaltensphase) ?
Wenn"1.", dann vermutlich "Masse".
Wenn "2.", dann kannst Du es vermutlich behalten.
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Re: Krankenkasse erstattung
Hi ich musste meine 40 Euro von der Erstattung der zahnreinigung auch abgeben, bin noch im Verfahren.
Itak65
Itak65
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Re: Krankenkasse erstattung
Bis wann muss der Antrag denn gestellt werden?
Wann endet denn vsl. das Insolvenzverfahren?
Wann endet denn vsl. das Insolvenzverfahren?
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Re: Krankenkasse erstattung
und
850 b ZPO neu könnte doch auch mit
1) Unpfändbar sind ferner
......
4.
Bezüge .... Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, ... .
einschlägig sein.
Mal googeln ---- ich meine áber, dass da wenig zu finden ist.
Vor der Änderung der ZPO-§§ galt:
LG Hamburg, Beschluss vom 5.7.2017 – 326 T 91/16
Die Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall und andere Krankheitskosten durch private Krankenversicherungsträger sind zwar grundsätzlich nach § 850b Abs. 1 ZPO von der Pfändung ausgeschlossen.
850 b ZPO neu könnte doch auch mit
1) Unpfändbar sind ferner
......
4.
Bezüge .... Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, ... .
einschlägig sein.
Mal googeln ---- ich meine áber, dass da wenig zu finden ist.
Vor der Änderung der ZPO-§§ galt:
LG Hamburg, Beschluss vom 5.7.2017 – 326 T 91/16
Die Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall und andere Krankheitskosten durch private Krankenversicherungsträger sind zwar grundsätzlich nach § 850b Abs. 1 ZPO von der Pfändung ausgeschlossen.
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Re: Krankenkasse erstattung
Eigentlich sind diese Kosten nicht pfändbar (BGH, Beschluss vom 4.07.2007, -VII ZB 68/06-)
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Re: Krankenkasse erstattung
Ich hatte meinen Insolvenzverwalter damals auch gefragt. Bei mir meinte er ich darfs behalten. Jetzt in der WVP frag ich auch nicht mehr.
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