Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
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Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Hallo.
Diese Sache betrifft weder mich, noch jemanden der mir nahe steht.
Ich bin in den Insolvenzbekanntmachungen auf einen Eintrag gestoßen in dem das Verfahren eröffnet wurde. Dort stand auch:
"Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt."
Kann mir jemand erklären was es bringt den Weg in die Insolvenz zu gehen, ohne das Ziel der RSB zu haben?
Diese Sache betrifft weder mich, noch jemanden der mir nahe steht.
Ich bin in den Insolvenzbekanntmachungen auf einen Eintrag gestoßen in dem das Verfahren eröffnet wurde. Dort stand auch:
"Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt."
Kann mir jemand erklären was es bringt den Weg in die Insolvenz zu gehen, ohne das Ziel der RSB zu haben?
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Hi planlos,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt" geschaut?
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Soweit ich weiß kann ein Insolvenzverfahren immer eingeleitet werden. Ggf. durch ein Fremdantrag (z.Bsp. Vom Finanzamt) - die Restschuldbefreiung kann aber nur alle 10 Jahre beantragt werden. Eventuell liegt es daran
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Hallo,
eine erneute Restschuldbefreiung kann man erst nach 11 Jahren beantragen.
Aber man hat Ruhe vor den Gläubigern in der Zeit und wenn eh nichts zu holen ist... warum nicht?
LG
Ratte
eine erneute Restschuldbefreiung kann man erst nach 11 Jahren beantragen.
Aber man hat Ruhe vor den Gläubigern in der Zeit und wenn eh nichts zu holen ist... warum nicht?
LG
Ratte
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Meine Vermutung dazu war ein falscher Fehler, sorry.
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Hört sich beides logisch an. Danke euch.
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
mmh... von mir der Hinweis, dass nur eröffnet wird, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind - so richtig ohne Geld oder Vermögenswerte ist der Schuldner eher nicht, wenn ohne RSB-Antrag und Stundung eröffnet worden ist.
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Ich hätte wohl schreiben müssen "es lohnt sich wenn man Ruhe haben möchte" und die Verfahrenskosten gedeckt sind.rattenimperium hat geschrieben: ↑1. Dez 2023, 17:47 Aber man hat Ruhe vor den Gläubigern in der Zeit und wenn eh nichts zu holen ist... warum nicht?
Sorry, mein Fehler
Danke imker für den Hinweis
Mir persönlich wäre es egal ob viel oder wenig zu holen ist, da das Geld über der Pfändungsfreigrenze eh gepfändet wird.
Die Ruhe vor den Gläubigern "erkauft" man sich ja trotzdem...
Oder würdet ihr als Schuldnerberater den Schuldner etwas anders (besseres) empfehlen?
LG
Ratte
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Ist das alles kompliziert. Daher auch meine ständige Angst ungewollt was falsch zu machen. Deswegen schreibe ich meinem -jetzt- Treuhänder auch wegen jedem Furz ne E-Mail. Der ist bestimmt schon genervt von mir.
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Re: Der Schuldner hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
Nein, ist eigentlich gar nicht kompliziert.
Oder hast Du vor, regelmäßig eine Inso mit RSB durchzumachen ?
Dann ja, dann: Fristen beachten.
Oder hast Du vor, regelmäßig eine Inso mit RSB durchzumachen ?
Dann ja, dann: Fristen beachten.
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