Vorbereitung Privatinsolvenz

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Hoffnungsvolle
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Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Hoffnungsvolle »

Liebes Forum,

ich bereite mich gerade auf eine Privatinsolvenz (oder es kommt eine Einigung zustande) vor und bezahle auf Anraten der Schuldnerberatung an keinen Gläubiger mehr (könnte ich ohnehin nicht komplett). Ich habe jedoch neben "legalen Schulden" auch Schulden aus unerlaubter Handlung (Betrug) bei meinem ehemaligen Arbeitgeber. Bisher überweist mein Mann diese Schulden und ich bezahle an ihn Geld, das mir übrigbleibt.
Nun die Frage: Darf ich nur an diesen Gläubiger auch selbst bezahlen oder wäre das die Bevorzugung eines Gläubigers? Von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind diese Schulden ja ohnehin.
Ich befürchte, dass es sonst vielleicht so aussieht, als würde ich Geld an meinen Mann überweisen, um es beseite zu schaffen (sind aber keine großen Summen gewesen).
Die Schuldnerberatung ist leider sehr schwer erreichbar und ich muss lange auf Termine warten.

Danke im Voraus fürs Lesen und Eure Hilfe
Hoffnungsvolle
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

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Hi Hoffnungsvolle,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorbereitung Privatinsolvenz" geschaut?
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

Ich halte selbst zahlen für nicht klug.
Aber:
Wie lange ist das her?
Gibt es was Schriftiches darüber?
Und automatisch ausgeschlossen ist ein Schadensersatzanspruch nicht.
Weiß der Arbeitgeber, dass Du zum Bezahlen nicht genug Geld hast und Dein Mann Dir was schenkt, wenn er für Dich bezahlt??

Wenn Insovenzrecht so einfach wäre, wie es anmutet .... :twisted:
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Hoffnungsvolle
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Hoffnungsvolle »

Es gibt ein notarielles Schuldanerkenntnis, ja, und ich bezahle seit April diesen Jahres für den Betrug zurück. Bzw. ich gar nicht, sondern bisher meine Familie (andere Angehörige und mein Mann).
Meine sonstigen Schulden sind aber so hoch, dass schon lange klar war, dass ich hätte in PI gehen müssen, daher dann auch der Betrug ... das ist ein weites Thema.
Sorry für die doofe Frage, aber: "Und automatisch ausgeschlossen ist ein Schadensersatzanspruch nicht"
Was bedeutet das? Ich gehe davon aus, dass ich die Betrugsschulden in jedem Fall zurückzahlen muss und werde, das will ich ja auch.
Notfalls eben aus dem Pfändungsfreibetrag, der mir bleibt.

Wenn selbst zahlen nicht klug ist, dann lieber weiter übriges Geld an meinen Mann überweisen und er bezahlt weiter?

Ich bin einfach so unsicher, will aber auf keinen Fall meinen ehemaligen Arbeitgeber sauer fahren oder hinhalten, da damals auf eine Anzeige verzichtet wurde.
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rattenimperium
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von rattenimperium »

Hoffnungsvolle hat geschrieben: 28. Nov 2023, 16:44 dann lieber weiter übriges Geld an meinen Mann überweisen und er bezahlt weiter?

Hallo,

ich habe in meiner Vergangenheit einige Zahlungen lieber mit Bargeld beglichen...

LG
Ratte
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. :shock:
Shopgirl
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Wird der Gläubiger denn im Insolvenzantrag angegeben? Ich sehe dabei eher das Problem, nicht bei der Bezahlung.
Du musst auch diesen Gläubiger angeben, ob der dann am Ende wegen einer vbuH rausfällt oder nicht.

Bezahlen kannst du ihn aus deinem Unpfändbaren selbst. Das sollte doch kein Problem sein, oder @Imker? Welche Gefahr siehst du dabei?
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

1. Da sehe ich überhaupt kein Problem.

2. Das Probem ist das "Gespenst" Gläubigerbevorzugung.

Der Gesetztext ist für normale Leser etwas "drollig" und Juristen lesen dann nicht den letzten Absatz, der auf eine andere Vorschrift verweist, durch die Strafbarkeit nur eintritt, wenn das Insovenzverfahren auch eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wird.

3. Der Text:

Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Damit ist das "Schummeln" und nicht das Bezahlen eines Gläubigers und eines anderen nicht strafbar. Und Zahlungen aus dem Unpfändbaren begünstigen den Zahlungsempfänger auch nicht vor anderen Gläubigern - wie bei der Insolvenzanfechtung fehlt dann die Benachteiligung dieser anderen Gläubiger, die keinen Zugriff auf das aus dem Unpfändbren Weggegebene haben.

Oder kurz gefasst: zahle ich auf eine schon "so und in dieser Form" bestehende Forderung - kein Problem.
Zahle ich auf eine Forderung, die übermorgen fällig ist schon heute aus pfändbarem Geld, dann kann die Vorschrift passen.
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avalon
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von avalon »

Hoffnungsvolle hat geschrieben: 28. Nov 2023, 16:44 Es gibt ein notarielles Schuldanerkenntnis, ja, und ich bezahle seit April diesen Jahres für den Betrug zurück.

Ich bin einfach so unsicher, will aber auf keinen Fall meinen ehemaligen Arbeitgeber sauer fahren oder hinhalten, da damals auf eine Anzeige verzichtet wurde.
Beinhaltet das notarielles Schuldanerkenntnis überhaupt die vorsätzliche unerlaubte Handlung? Und wie lange liegt der "Betrug" zurück?
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

avalon hat geschrieben: 17. Dez 2023, 15:28 ...
Beinhaltet das notarielles Schuldanerkenntnis überhaupt die vorsätzliche unerlaubte Handlung? Und wie lange liegt der "Betrug" zurück?
Noch eins "obedrauf": Die "Gefahr" der erfolgreichen vbuH-Anmeldung ist gebannt, wenn das not. Schuldanerkenntnis
1. abstrakt ist
2. und/oder nichts von eine Schadnesersatzanspruch und einer Straftat als Rechtsgrund nennt.

ALSO: sorgfältig lesen, was damit "versprochen" wurde.
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Hoffnungsvolle
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Hoffnungsvolle »

imker hat geschrieben: 30. Nov 2023, 18:48 1. Da sehe ich überhaupt kein Problem.

2. Das Probem ist das "Gespenst" Gläubigerbevorzugung.

...

Oder kurz gefasst: zahle ich auf eine schon "so und in dieser Form" bestehende Forderung - kein Problem.
Zahle ich auf eine Forderung, die übermorgen fällig ist schon heute aus pfändbarem Geld, dann kann die Vorschrift passen.
Sorry, dass ich mich nochmal dazu melden muss, leider zieht sich alles immer noch hin und ich bin ja noch gar nicht im Insolvenzverfahren, sondern in der Phase, in der ich im Moment keine Forderungen mehr bediene und meine Schuldnerberaterin den außergerichtlichen Einigungsversuch vorbereitet.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann kann ich in dieser Zeit jetzt trotzdem die Forderung aus unerlaubter Handlung als einzige bedienen, da sie ja schon besteht, richtig?
Muss ich mich dabei am unpfändbaren Teil meines Einkommens orientieren, obwohl im Moment noch nichts gepfändet wird (die erste Pfändung einer Bank ist allerdings angekündigt).

Ich bin wirklich da ein bisschen begriffsstutzig gerade, aber ich finde es kompliziert und will nichts falschmachen :oops:
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

Wen ich lese, dass es ein notarielles Schuldanerkenntnis gibt, dann kommt es darauf an, was da drin steht.

Und ansonsten: PN lesen
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