Vorbereitung Privatinsolvenz

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Hoffnungsvolle
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Hoffnungsvolle »

Vielen lieben Dank für alle Antworten, ich verstehe das jetzt besser.

Aus meiner Sicht könnte ich das Thema aber vereinfachen, wenn meine Familie jetzt noch den Rest der Schulden aus unerlaubter Handlung bezahlt (das würden wir hinkriegen) und ich dann erst später PI beantrage, oder? Denn dann wäre mein Arbeitgeber ja kein Gläubiger mehr?
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

Nein. Für Dich leichter zu ertragen - das mag sein.

Um welche Anzahl weiterer Gläubiger geht es denn und wieviel Geld haben die zu bekommen - denn es gibt die viel attraktive Lösung für Schuldner, sich mit einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder mit einem Insolvenzplan Ruhe zu verschaffen.

Ein aktiver Schreiber/eine aktive Schreiberin weist immer wieder darauf hin, dass die IV ihr wegen deren Geldgier nicht gefallen - und wenn rauskommt, dass ein ehemaliger Gläubiger rd. 100.000 von Dritten auf eine wertlose Forderung erhalten haben, wird der auch nach meiner Einschätzung nicht untätig in der Ecke rumsitzen und einfach nichts tun.

Aber dazu hattest Du ja mitgeteilt, dass die Thematik Insolvenzanfechtung usw. zu fernliegend sei. Das kann sein - aber mir scheint das nicht fernliegend zu sein - sicher bin ich auch nicht, denn so wahnsinnig viel an Tatsachen habe ich nicht verstanden oder sind für mich im Dunkeln geblieben. wenn Deine Familie Geld gezahlt hat, weil Du dazu nicht in der Lage warst, ist eine wertlose Forderung erfüllt worden und diesem Gläubiger wird das Geld "gern" wieder abgenommen - das hat mit Gläubigerbevorzugung und mit Obliegenheiten in der Insolvenz nicht viel zu tun.

Ein letzter Tipp: Bitte Deine Beratungsstelle einmal um eine Erklärung der Insolvenzanfechtung, wenn eine wertlose Forderung durch Dritte bezahlt wird. Und entscheide dann, was Du machst
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robo
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

Hoffnungsvolle hat geschrieben: 23. Jan 2024, 20:36 ... und ich dann erst später PI beantrage, oder? Denn dann wäre mein Arbeitgeber ja kein Gläubiger mehr?
Das ( Inso-Antrag ) müsste dann aber sehr viel 'später' sein, siehe
https://www.creditreform.de/aktuelles-w ... 20vorliegt.

Manchmal sind 'Imkers' Worte ja etwas geheimnisvoll,
manchmal sind seine Hinweise aber auch sehr gut und wichtig !

Was er hier meint: Es könnte passieren, dass der Insolvenzverwalter das Geld vom Arbeitgeber zurückholt
( = "Anfechtung" ), um es "zur Masse zu ziehen", denn 1. darf er das und 2. bekommt er (der IV)
von der Insolvenzmasse 40% ... (jedenfalls von den ersten 25.000,- €, bis 50 Tsd dann noch 25% und bis 250 dann noch 7% ... also nicht sooo wenig).

Deswegen solltest Du Dich dringend zum Thema "gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan" informieren und mit Deiner Beratungsstelle beraten.

Es wäre ja ziemlich frustig, wenn ihr das Geld für den Arbeitgeber aufbringt - und der Insolvenzverwalter holt es sich von dem dann wieder zurück ( via "Anfechtung").
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Hoffnungsvolle
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Hoffnungsvolle »

Danke für die hilfreichen Tipps, ich bespreche das auf jeden Fall mit der Beratungsstelle.

Noch eine letzte Frage:
Wie prüft ein Insolvenzverwalter überhaupt beglichene Forderungen aus der Vergangenheit und wieweit zurück?
Würde der gerichtliche Schuldenbereiningungsplan scheitern, dann würde doch das Insolvenzverfahren eröffnet.
Dieses Risiko wäre also immer gegeben, richtig?
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robo
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

Du meinst vermutlich den 'aussergerichtlichen' Plan ?
Richtig, eine Bescheinigung über das Scheitern gehört zum Antrag auf Eröffnung eines Inso-Verfahrens.

Hier ist aber die Rede vom gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Wenn ich das richtig verstanden habe (ich bin ja kein Profi),
dann ist der gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan eine Alternative zum Insolvenzverfahren.

a) der Inso-Verwalter fragt Dich und Du musst ehrlich antworten,
sonst riskierst Du ...
und
b) der IV will Deine Konto-Auszüge sehen,
ich weiß nicht, wie lange zurück er das darf (vermutlich schon die vier Jahre).
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robo
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

Der Unterschied:

Beim aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan werden die Gläubiger gefragt:
" ... folgender Vorschlag ... stimmt ihr dem zu ?" - sagt nur einer NEIN, ist der Plan gescheitert,
es gibt die Bescheinigung und es kann ein Inso-Antrag gestellt werden.

Beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kann das Gericht unter bestimmten Bedingungen
(Mehrheit der Gläubiger-Köpfe, Mehrheit der Schuldensumme) einen Plan vorgeben und daran müssen sich dann alle halten, auch die, die ggf. nicht zugestimmt haben.
Und wenn der Plan dann umgesetzt wird, gibt es gar kein Insolvenzverfahren.

So habe ich das verstanden. Grob gesehen.
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robo
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

1x reicht.
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Hoffnungsvolle
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von Hoffnungsvolle »

kurzes update meiner Schuldnerberaterin:
Aus ihrer Sicht liegt keine Gläubigerbevorzugung vor (Voraussetzung für Insolvenzanfechtung), da die Forderung ohnehin von der Restschuldbefreiung ausgenommen wäre und gleichzeitig nur von Dritten darauf geleistet wurde, die von mir keine Gegenleistung dafür erhalten. Mein Vermögen hat sich quasi nie dadurch erhöht, weil die Dritten nur für die Forderung aus unerlaubter Handlung bereit sind zu zahlen.
Ich selbst habe nie selbst bezahlt wegen der anderen legalen Schulden.
Somit wurden die anderen Gläubiger eher in Vorteil gesetzt, weil ich aus meinem eigenen Geld mehr an sie bezahlen konnte und im Fall der insolvenz kann.

Vereinfacht gesagt, ich hoffe, dass sie recht hat :-)
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

Dann erzähl die wahre Zahlungsgeschichte doch dem Insolvenzverwalter - wenn die Beraterin recht haben sollte, wird doch nichts passieren.
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imker
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Re: Vorbereitung Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

A: es geht bei der anfechtung nicht um Gläubigerbegünstigung - wie Du das in Deinem Beitrag zur Antwort der Beraterin bezeichnest - das ist krass DANEBEN

B: wenn Du den Betrag des Arbeitgebers aus dem Schuldanerkenntnis nicht bezahlen kannst, ist das für den arbeitgeber eine wertlose Forderung und wenn darauf ein Dritter zahlt, dann knallt es :twisted: laut und deutlich

Aber Du hast Dich ja nun von einer gegen Falschberatung hoffentlch auch versicherten Person beraten lassen

ZUM NACHGRÜBELN hier noch ein Versuch:

Das schreiben andere Personen zu Deinem "Problem"

7. Wann sind unentgeltliche Leistungen („Schenkungen“) anfechtbar?

Auch die sog. Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO hat sich in den letzten Jahren zu einem effektiven Instrument des Insolvenzverwalters zur Massemehrung entwickelt. Die liegt u.a. daran, dass die sog. Schenkungsanfechtung vier Jahre ab Antragstellung zurückreicht und außer der Unentgeltlichkeit der Leistung nichts weiter voraussetzt.

Die unentgeltliche Leistung als Anknüpfungspunkt für die sog. „Schenkungsanfechtung“ hat nicht ausschließlich das Bild der „Schenkung“ nach laienhafter Vorstellung vor Augen. Der Blick des „Schenkungsanfechtung“ geht vielmehr weit darüber hinaus. Tilgt etwa ein Dritter eine fremde Schuld, kann im Fall der Insolvenz des Dritten die Zahlung angefochten werden, wenn die befriedigte Schuld gegenüber dem eigentlichen Schuldner wegen fehlender Leistungsfähigkeit gegen diesen nicht mehr hätte durchgesetzt werden können.
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