robo hat geschrieben: ↑30. Jul 2023, 07:27 Wenn Du mit jedem Cent rechnen musst und
wenn Du eine Kontopfändung erwartest
(ob die jetzt so schnell kommt, weiß natürlich keiner),
warum willst Du dann 100,- € auf dem Konto liegen lassen ?
Die 100 Euro müssen bleiben, da ich zwischen dem 1. und 15. jeden Monats Abbuchungen habe.
Ich hatte bereits den Termin bei der Schuldnerberatung und die sind tätig. Wegen der Quellenfreigabe werde ich aber nochmals mit denen sprechen.
Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Ja, dann lass es auf dem Konto liegen.
So schnell kommt vielleicht keine Pfändung.
Und selbst wenn, wird sie von der Bank nicht so schnell bedient
(wie ich oben schon schrieb).
Ja, Du brauchst eine Schuldnerberatung (eine 'anerkannte Stelle'), die mit den Gläubigern einen aussergerichtlichen Einigungsversuch macht. Erst wenn der gescheitert ist, kannst Du den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Das wird also noch ein bisschen dauern.
Aber wer weiß ?
Vielleicht hast Du Glück und es melden sich nach so langer Zeit kaum noch Gläubiger.
So schnell kommt vielleicht keine Pfändung.
Und selbst wenn, wird sie von der Bank nicht so schnell bedient
(wie ich oben schon schrieb).
Ja, Du brauchst eine Schuldnerberatung (eine 'anerkannte Stelle'), die mit den Gläubigern einen aussergerichtlichen Einigungsversuch macht. Erst wenn der gescheitert ist, kannst Du den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Das wird also noch ein bisschen dauern.
Aber wer weiß ?
Vielleicht hast Du Glück und es melden sich nach so langer Zeit kaum noch Gläubiger.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hallo zusammen,
wollte kurz berichten und eine weitere Frage stellen.
Ich habe die Schuldnerberatung von unserer Stadt aufgesucht, der Schuldnerberater war sehr freundlich und wie ich sagen muss, auch sehr schnell. Alles wurde genau vorbereitet und der Antrag auf Privatinsolvenz an das zuständige Gericht abgeschickt. Ich warte jetzt auf die Eröffnung, das wird voraussichtlich im Dezember 2023 der Fall sein.
Nun meine Frage. Die PI ist noch nicht eröffnet. Eine Kontopfändung habe ich auch keine. Ich muss über 3 Jahre 160 Euro abgeben, die holt man sich bei meinem Rententräger.
Mir bleiben von meinen Renten in Zukunft 1471 Euro zum Leben. Wie ich es verstanden habe, kann ich frei darüber verfügen.
Ich plane für August 2026 eine größere Reise. Da wäre ich in der Wohlverhaltensphase. Um diese Reise antreten zu können, müsste ich am 31.11., wenn die neue Rentenzahlung eintrifft, eine Anzahlung im Reisebüro über 700 Euro tätigen. Das würde ich mit Bargeld machen. Die Restzahlung wäre im Juli 2025 zu leisten.
Darf ich das machen oder kann ich da Probleme bekommen?
Ist ein wenig verwirrend aber vllt bekomme ich trotzdem eine Antwort.
wollte kurz berichten und eine weitere Frage stellen.
Ich habe die Schuldnerberatung von unserer Stadt aufgesucht, der Schuldnerberater war sehr freundlich und wie ich sagen muss, auch sehr schnell. Alles wurde genau vorbereitet und der Antrag auf Privatinsolvenz an das zuständige Gericht abgeschickt. Ich warte jetzt auf die Eröffnung, das wird voraussichtlich im Dezember 2023 der Fall sein.
Nun meine Frage. Die PI ist noch nicht eröffnet. Eine Kontopfändung habe ich auch keine. Ich muss über 3 Jahre 160 Euro abgeben, die holt man sich bei meinem Rententräger.
Mir bleiben von meinen Renten in Zukunft 1471 Euro zum Leben. Wie ich es verstanden habe, kann ich frei darüber verfügen.
Ich plane für August 2026 eine größere Reise. Da wäre ich in der Wohlverhaltensphase. Um diese Reise antreten zu können, müsste ich am 31.11., wenn die neue Rentenzahlung eintrifft, eine Anzahlung im Reisebüro über 700 Euro tätigen. Das würde ich mit Bargeld machen. Die Restzahlung wäre im Juli 2025 zu leisten.
Darf ich das machen oder kann ich da Probleme bekommen?
Ist ein wenig verwirrend aber vllt bekomme ich trotzdem eine Antwort.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hey Küstenmädel,
erstmal: herzlichen Glückwunsch, du hast das Gröbste geschafft und der Rest wird hoffentlich ein Kinderspiel.
Um deine Frage zu beantworten:
Du kannst mit deinem Unpfändbaren Geld machen was du möchtest. Also freu dich auf den Urlaub und mach dir keine Gedanken!
erstmal: herzlichen Glückwunsch, du hast das Gröbste geschafft und der Rest wird hoffentlich ein Kinderspiel.
Um deine Frage zu beantworten:
Du kannst mit deinem Unpfändbaren Geld machen was du möchtest. Also freu dich auf den Urlaub und mach dir keine Gedanken!
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Ich möchte dem Gesagten, unabhängig von dem Reisevorhaben, nur einmal hinzufügen, dass ich zu Beginn meiner Insolvenz auch die Rechnung "zum Zeitpunkt XY werde ich sicherlich in der WVP sein" angestellt hatte. Heute bin ich schlauer... ... in sechs Monaten enden meine 3 Jahre und ich bin noch immer nicht in der WVP, während manch andere (eröffneten) Insolvenzverfahren nicht mal 12 Monate dauern. Ich möchte damit nur zum Ausdruck bringen, dass derartige Pauschalrechnungen für die Zukunft in Bezug auf den Beginn der WVP nicht möglich sind.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Moin, jetzt muss ich doch nochmal nachhaken. Es geht um die Wohlverhaltensperiode.
Mein Schuldnerberater sagte mir, daß diese bei mir nach 1 Jahr beginnt und ich ab dann wieder ansparen darf.
Im Internet habe ich gelesen, daß die Wohlverhaltensperiode mit Beginn der Insolvenzeröffnung beginnt.
Ab wann darf ich denn wieder ansparen? ich komme mit diesen unterschiedlichen Aussagen nicht klar.
Danke für Eure Hilfestellung
Mein Schuldnerberater sagte mir, daß diese bei mir nach 1 Jahr beginnt und ich ab dann wieder ansparen darf.
Im Internet habe ich gelesen, daß die Wohlverhaltensperiode mit Beginn der Insolvenzeröffnung beginnt.
Ab wann darf ich denn wieder ansparen? ich komme mit diesen unterschiedlichen Aussagen nicht klar.
Danke für Eure Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Kurz und knapp: du kannst erst wieder ansparen, wenn dein Insolvenzverfahren beendet bzw. per Beschluss aufgehoben ist.
Und: Dein Schuldnerberater kann die Vorhersage, dass dies in einem Jahr geschehen wird, gar nicht seriös treffen. Er kann nicht wissen, wie schnell dein Insolvenzverwalter dein Verfahren führen wird und auch weiß er nicht, wie zügig die Mitarbeiter des Gerichts die einzelnen Verfahrensschritte deiner Insolvenz bearbeiten werden. Er wollte dir mit dieser pauschalen Aussage wahrscheinlich nur eine grobe Richtung geben, so nach dem Motto: "das dauert alles noch".
Nochmal: ich selbst bin seit fast 2,5 Jahre im eröffneten Verfahren (und darf deshalb seit 2,5 Jahren nicht ansparen)
Und: Dein Schuldnerberater kann die Vorhersage, dass dies in einem Jahr geschehen wird, gar nicht seriös treffen. Er kann nicht wissen, wie schnell dein Insolvenzverwalter dein Verfahren führen wird und auch weiß er nicht, wie zügig die Mitarbeiter des Gerichts die einzelnen Verfahrensschritte deiner Insolvenz bearbeiten werden. Er wollte dir mit dieser pauschalen Aussage wahrscheinlich nur eine grobe Richtung geben, so nach dem Motto: "das dauert alles noch".
Nochmal: ich selbst bin seit fast 2,5 Jahre im eröffneten Verfahren (und darf deshalb seit 2,5 Jahren nicht ansparen)
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Bisschen blauäugig von Deinem Schuldnerberater ... ( s. Bernd111 ).
Es sind ja zwei Verfahren:
1. Das Insolvenzverfahren (Regel- oder Verbraucher-Insoilvenz)
2. Das Restschuldbefreiungsverfahren
Beide Verfahren beginnen mit dem 'Eröffnungsbeschuss' vom Gericht.
Das Inso-Verfahren dauert bis zum 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht
und das RSB-Verfahren dauert auf den Tag genau drei Jahre.
Aber WANN Dein Gericht den Aufhebungsbeschluss beschließt, kann Dir im Grunde vorab niemand sagen (denn keiner kennt die Personalsituation in Deinem Gericht, wie ist der Krankenstand dort ? Wie die Urlaubsplanungen ? Hast Du einen faulen oder einen fleißigen Richter ? Und was weiß ich, was alles eine Rolle spielt.
Und bevor das Gericht den Aufhebungsbeschluss beschließt, braucht es dazu den Abschlussbericht von Deinem Insolvenzverwalter. Und hier gilt genau das Gleiche: Keiner kann Dir vorher sagen, wie schnell Dein IV arbeitet usw. ...
WENN Du dann "irgendwann" den Aufhebungsbeschluss vom Gericht erhalten hast, DANN bist Du in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' - und die dauert dann bis zum Ende des RSB-Verfahrens (tatgenau drei Jahre nach 'Eröffnung').
Alles klar ?
(Bernd111 war schneller ...)
Es sind ja zwei Verfahren:
1. Das Insolvenzverfahren (Regel- oder Verbraucher-Insoilvenz)
2. Das Restschuldbefreiungsverfahren
Beide Verfahren beginnen mit dem 'Eröffnungsbeschuss' vom Gericht.
Das Inso-Verfahren dauert bis zum 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht
und das RSB-Verfahren dauert auf den Tag genau drei Jahre.
Aber WANN Dein Gericht den Aufhebungsbeschluss beschließt, kann Dir im Grunde vorab niemand sagen (denn keiner kennt die Personalsituation in Deinem Gericht, wie ist der Krankenstand dort ? Wie die Urlaubsplanungen ? Hast Du einen faulen oder einen fleißigen Richter ? Und was weiß ich, was alles eine Rolle spielt.
Und bevor das Gericht den Aufhebungsbeschluss beschließt, braucht es dazu den Abschlussbericht von Deinem Insolvenzverwalter. Und hier gilt genau das Gleiche: Keiner kann Dir vorher sagen, wie schnell Dein IV arbeitet usw. ...
WENN Du dann "irgendwann" den Aufhebungsbeschluss vom Gericht erhalten hast, DANN bist Du in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' - und die dauert dann bis zum Ende des RSB-Verfahrens (tatgenau drei Jahre nach 'Eröffnung').
Alles klar ?
(Bernd111 war schneller ...)
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Du kannst ja mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nach Deinem Gericht suchen und nach Verfahren, die dort vor Deinem eröffnet wurden, wann da der Aufhebungsbeschluss kam.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Ich solpere über den Betrag von 1.471....Küstenmädel hat geschrieben: ↑10. Nov 2023, 14:08 Hallo zusammen,
....
Nun meine Frage. Die PI ist noch nicht eröffnet. Eine Kontopfändung habe ich auch keine. Ich muss über 3 Jahre 160 Euro abgeben, die holt man sich bei meinem Rententräger.
Mir bleiben von meinen Renten in Zukunft 1471 Euro zum Leben. Wie ich es verstanden habe, kann ich frei darüber verfügen.
I........
Ist ein wenig verwirrend aber vllt bekomme ich trotzdem eine Antwort.
Wenn Du eine oder mehrere zusammenzurecnende Rente beziehst, dann ist es meist so, dass die "Pfändung" durch Insolvenz beim Rententräger erfolgt und Du dann den Teil der Rente auf Dein Konto bekommst, der an der "Quelle" unpfändbar war.
Klär das mal, bevor Du Dir zu viel Geldsorgen machst. Oder schreib die beiden Zahlbeträge hier im Forum. Das bisher ungelste Problem ist, dass man auch verpflichtet ist, Steuern zu zahlen - und die werden nicht wie beim Lohn vor der Überweisung abgezogen.
wenn das mehr ist als der Freibetrag, dann ist bei Gericht ein Antrag zu stellen und der unpfändbare Teil der Rentenzahlung auf dem P-Konto "ist" frei.
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