Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Meine Schulden sind zwischen 15 und 22 Jahre alt. In den letzten 15 Jahren habe ich keine neuen mehr gemacht. Mal sehen was die Schuldnerberatung da machen kann. Allerdings sind alle tituliert.
Heute habe ich mal in meinen Unterlagen gewühlt und die Adressen der Gläubiger herausgesucht. Ich möchte zum Schuldnerberatungstermin so gut wie möglich vorbereitet sein.
Vor ca. 3 Jahren bekam ich vom GV einen Ausdruck aus seinem Computer, in dem alle Gläubiger aufgelistet sind.
Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht noch irgendwo "alte Leichen" herum liegen, die der GV nicht auf dieser Liste hat.
Es gibt doch diese Mahngerichte der einzelnen Bundesländer. Kann ich die anschreiben mit Bitte, mir Gläubiger zu nennen? Gibt es da auch eine Zentralstelle, ich bin 2x umgezogen.
Danke und schönen Abend noch
Heute habe ich mal in meinen Unterlagen gewühlt und die Adressen der Gläubiger herausgesucht. Ich möchte zum Schuldnerberatungstermin so gut wie möglich vorbereitet sein.
Vor ca. 3 Jahren bekam ich vom GV einen Ausdruck aus seinem Computer, in dem alle Gläubiger aufgelistet sind.
Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht noch irgendwo "alte Leichen" herum liegen, die der GV nicht auf dieser Liste hat.
Es gibt doch diese Mahngerichte der einzelnen Bundesländer. Kann ich die anschreiben mit Bitte, mir Gläubiger zu nennen? Gibt es da auch eine Zentralstelle, ich bin 2x umgezogen.
Danke und schönen Abend noch
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
RUHE bewahren...nicht noch lange suchen..in die Insolvenz gelangen alle vor der Insolvenzeröffnung begründeten Forderungen...es kommt nicht darauf, dass mann sie korrekt benennt oder alle nennt, was man nicht machen darf, ist verheimlichen oder zu faul zum Suchen auf dem Dachboden sein, weil der weg nach oben zu weit ist
lass Dich vor Ort dazu beraten und nimm notfalls diesen "Schrieb" mit
lass Dich vor Ort dazu beraten und nimm notfalls diesen "Schrieb" mit
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Nein, eine Zentrale gibt es nicht.Küstenmädel hat geschrieben: ↑28. Jun 2023, 17:49 ...
Es gibt doch diese Mahngerichte der einzelnen Bundesländer. Kann ich die anschreiben mit Bitte, mir Gläubiger zu nennen? Gibt es da auch eine Zentralstelle, ich bin 2x umgezogen.
...
Man müßte alle Mahngerichte einzeln anschreiben.
Aber wozu dafür Geld rauswerfen ?
(Papier, Druckertinte, Porto ...)
Und die Gerichte MÜSSEN Dir nicht antworten.
Mach ne schöne Liste, sortiert nach "Gläubiger", "vertreten durch ... " (mit Postadressen, wenn möglich),
dazu die Hauptforderung und die Nebenforderungen - fertig.
Und Du machst Deine Schuldnerberatung glücklich !!
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
nächste Frage, komme damit nicht richtig klar.
Ab 1. Juli steigt der Pfändungsfreibetrag auf 1409,99 Euro.
Ich habe eine Gesamtrente von mtl. 1604,45 Euro.
Wenn ich diesen Betrag, in die im Netz eingestellten Pfändungsrechner ab Juli 2023 eingebe, erhalte ich einen Pfändungsfreibetrag von 1.467,05 Euro.
Welcher Betrag ist jetzt richtig?
Dankeschön für Eure Mühe und Antworten.
Ab 1. Juli steigt der Pfändungsfreibetrag auf 1409,99 Euro.
Ich habe eine Gesamtrente von mtl. 1604,45 Euro.
Wenn ich diesen Betrag, in die im Netz eingestellten Pfändungsrechner ab Juli 2023 eingebe, erhalte ich einen Pfändungsfreibetrag von 1.467,05 Euro.
Welcher Betrag ist jetzt richtig?
Dankeschön für Eure Mühe und Antworten.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Beide sind "richtig".
1.467,05 Euro ist der Pfändungsfreibetrag auf Dein Einkommen gemäß ZPO.
1409,99 Euro ist der pauschale Grundfreibetrag für P-Konten.
Um den Zwischenbetrag auf P-Konten freizugeben muss ggf. ein Beschluss erwirkt werden.
1.467,05 Euro ist der Pfändungsfreibetrag auf Dein Einkommen gemäß ZPO.
1409,99 Euro ist der pauschale Grundfreibetrag für P-Konten.
Um den Zwischenbetrag auf P-Konten freizugeben muss ggf. ein Beschluss erwirkt werden.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
wußte nicht, daß es da Unterschiede gibt. Bin absoluter Neuling in solchen Fragen.
Wo kann ich einen solchen Beschluss erwirken, macht man das vor oder nach der 1. Pfändung und muss ich den dann an die Bank schicken, bin damit ein wenig überfordert. Muss ich diesen Zwischenbetrag irgendwie begründen, daß dem Beschluss stattgegeben wird?
Ich bin nicht unterhaltspflichtig. Allerdings muss ich in Zukunft mit jedem Pfennig rechnen müssen.
Danke
Wo kann ich einen solchen Beschluss erwirken, macht man das vor oder nach der 1. Pfändung und muss ich den dann an die Bank schicken, bin damit ein wenig überfordert. Muss ich diesen Zwischenbetrag irgendwie begründen, daß dem Beschluss stattgegeben wird?
Ich bin nicht unterhaltspflichtig. Allerdings muss ich in Zukunft mit jedem Pfennig rechnen müssen.
Danke
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Man macht das bei dem Gericht oder der Behörde die den Pfändungsbeschluss erlassen hat welcher das Konto belastet. Bei mehreren Pfändungen entsprechend auch mehrfach.
Im Insolvenzverfahren ist das Insolvenzgericht dafür zuständig. (Um dem Doppel aus Lohnabtretung und Kontobeschlag zu begegnen)
Begründen tut man das damit, dass entweder bereits an der Quelle (dem Einkommen) gepfändet/abgetreten wird und entsprechend nur noch unpfändbares Einkommen auf dem Konto landet (man nennt das Quellenfreigabe oder auch Blankettbeschluss) oder (wenn dem nicht so ist - also nur das Konto gepfändet wird), dass eben der gesetzlich unpfändbare Einkommensbetrag in Deinem Einzelfall höher ist als der pauschale P-Kontofreibetrag. (was deutlich mehr Aufwand bedeutet und ggf. in Extremfällen sogar monatlich wiederholt werden muss).
Im Insolvenzverfahren ist das Insolvenzgericht dafür zuständig. (Um dem Doppel aus Lohnabtretung und Kontobeschlag zu begegnen)
Begründen tut man das damit, dass entweder bereits an der Quelle (dem Einkommen) gepfändet/abgetreten wird und entsprechend nur noch unpfändbares Einkommen auf dem Konto landet (man nennt das Quellenfreigabe oder auch Blankettbeschluss) oder (wenn dem nicht so ist - also nur das Konto gepfändet wird), dass eben der gesetzlich unpfändbare Einkommensbetrag in Deinem Einzelfall höher ist als der pauschale P-Kontofreibetrag. (was deutlich mehr Aufwand bedeutet und ggf. in Extremfällen sogar monatlich wiederholt werden muss).
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hallo zusammen,
ein P-Konto habe ich eingerichtet. Die Bestätigung kam sehr schnell. Ich konnte das online im Homebanking erledigen.
Heute war ich beim Amtsgericht und habe die Vermögensauskunft abgegeben. Die Nacht davor habe ich kaum geschlafen. Es wird, nachdem der Gläubiger benachrichtigt wurde zu einer Pfändung von ca. 180 Euro kommen. Mein Auto kann ich behalten. Gott sei Dank.
Am kommenden Montag habe ich den Termin bei der Schuldnerberatung. Habe einen Ordner zusammengestellt in dem alle mir bekannten Schulden vermerkt sind. Der Gerichtsvollzieher hat mir einen Ausdruck mitgegeben, auf dem alle Gläubigeradressen und Aktenzeichen sowie Gerichte usw. angegeben sind. Den nehme ich dann mit. Ich hoffe nur, daß ich keinen vergessen habe.
Bis zur Insolvenzeröffnung wird es wohl eine Weile dauern. Der Gläubiger, der die Vermögensauskunft angefordert hat, wird aber schon vor der Insolvenzeröffnung pfänden. Muss er das Geld an den Treuhänder zurück geben, der dann an alle verteilt oder nicht?
Es geht in kleinen Schritten voran, aber es geht voran.
Danke für Eure Hilfe, Geduld und Antworten.
ein P-Konto habe ich eingerichtet. Die Bestätigung kam sehr schnell. Ich konnte das online im Homebanking erledigen.
Heute war ich beim Amtsgericht und habe die Vermögensauskunft abgegeben. Die Nacht davor habe ich kaum geschlafen. Es wird, nachdem der Gläubiger benachrichtigt wurde zu einer Pfändung von ca. 180 Euro kommen. Mein Auto kann ich behalten. Gott sei Dank.
Am kommenden Montag habe ich den Termin bei der Schuldnerberatung. Habe einen Ordner zusammengestellt in dem alle mir bekannten Schulden vermerkt sind. Der Gerichtsvollzieher hat mir einen Ausdruck mitgegeben, auf dem alle Gläubigeradressen und Aktenzeichen sowie Gerichte usw. angegeben sind. Den nehme ich dann mit. Ich hoffe nur, daß ich keinen vergessen habe.
Bis zur Insolvenzeröffnung wird es wohl eine Weile dauern. Der Gläubiger, der die Vermögensauskunft angefordert hat, wird aber schon vor der Insolvenzeröffnung pfänden. Muss er das Geld an den Treuhänder zurück geben, der dann an alle verteilt oder nicht?
Es geht in kleinen Schritten voran, aber es geht voran.
Danke für Eure Hilfe, Geduld und Antworten.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Hallo zusammen,
habe nochmals eine Frage.
Am 31.07. kommt meine Rente in Höhe von 1600 Euro auf mein P-Konto.
Wenn ich am 31.07. das Konto bis auf ca. 100 Euro komplett leer räume und am 3.08. käme eine Pfändung in Höhe von 160 Euro drauf, wie sieht das dann aus? Werden dann die 100 Euro gepfändet oder bleiben die mir?
Ich habe noch eine alte Prepaid Kreditkarte, die ich mit habe, wenn ich mal im Ausland bin. Darf ich die nutzen, bzw. muss ich die dem Treuhänder angeben? die ist eigentlich leer. Ich lade nur Geld auf, wenn ich wie gesagt weg fahre, das sind 1-2 mal im Jahr.
Danke.
habe nochmals eine Frage.
Am 31.07. kommt meine Rente in Höhe von 1600 Euro auf mein P-Konto.
Wenn ich am 31.07. das Konto bis auf ca. 100 Euro komplett leer räume und am 3.08. käme eine Pfändung in Höhe von 160 Euro drauf, wie sieht das dann aus? Werden dann die 100 Euro gepfändet oder bleiben die mir?
Ich habe noch eine alte Prepaid Kreditkarte, die ich mit habe, wenn ich mal im Ausland bin. Darf ich die nutzen, bzw. muss ich die dem Treuhänder angeben? die ist eigentlich leer. Ich lade nur Geld auf, wenn ich wie gesagt weg fahre, das sind 1-2 mal im Jahr.
Danke.
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung
Wenn Du mit jedem Cent rechnen musst und
wenn Du eine Kontopfändung erwartest
(ob die jetzt so schnell kommt, weiß natürlich keiner),
warum willst Du dann 100,- € auf dem Konto liegen lassen ?
Diese 100,- € sind zwar nicht sofort 'weg',
aber du darfst ja beim P-Konto mit vorliegender Pfändung
erstmal nur über den 'Grundfreibetrag' verfügen.
Wenn dann also Ende August die nächste Rentenzahlung in Höhe von 1.600,- Euro kommt,
(und Du hättest bis dahin noch nicht über die 100,- € verfügt),
dann wir Deine Bank Dir Ende August trotzdem nur den Grundfreibetrag von 1.409,99 € geben,
der Rest (von 100,- + 1.600 - 1.409,99) wird dann übertragen in den Folgemonat (hier: September).
Hier dann wieder das gleiche Spiel: Verfügen darfst Du nur über Deinen Grundfreibetrag ... usw.
Hier gibt es übrigens ein Formular für den Antrag auf 'Quellenfreigabe':
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
damit Dir mehr von Deiner Rente verbleibt als nur der Grundfreibetrag.
Und hier ein Formular für den Antrag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(wenn Deine Schulden nicht aus einer Selbständigkeit stammen):
https://justiz.de/service/formular/date ... 2_2020.pdf
und hier, wenn sie doch aus einer selbständigen Tätigkeit stammen:
https://justiz.de/service/formular/date ... z_2021.pdf
Ich würde die auch die Prepaid-KK dort angeben, um ggf. Ärger zu vermeiden.
Viel Glück!
Der Pfändungsrechner der AOK sagt übrigens, dass Dir 'nur' 1.466,05 € von Deiner Rente verbleiben (wenn der Bank eine 'Quellenfreigabe' vom Gericht vorliegt) ... scheinbar rechnen die unterschiedlichen Rechner unterschiedlich ?
wenn Du eine Kontopfändung erwartest
(ob die jetzt so schnell kommt, weiß natürlich keiner),
warum willst Du dann 100,- € auf dem Konto liegen lassen ?
Diese 100,- € sind zwar nicht sofort 'weg',
aber du darfst ja beim P-Konto mit vorliegender Pfändung
erstmal nur über den 'Grundfreibetrag' verfügen.
Wenn dann also Ende August die nächste Rentenzahlung in Höhe von 1.600,- Euro kommt,
(und Du hättest bis dahin noch nicht über die 100,- € verfügt),
dann wir Deine Bank Dir Ende August trotzdem nur den Grundfreibetrag von 1.409,99 € geben,
der Rest (von 100,- + 1.600 - 1.409,99) wird dann übertragen in den Folgemonat (hier: September).
Hier dann wieder das gleiche Spiel: Verfügen darfst Du nur über Deinen Grundfreibetrag ... usw.
Hier gibt es übrigens ein Formular für den Antrag auf 'Quellenfreigabe':
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
damit Dir mehr von Deiner Rente verbleibt als nur der Grundfreibetrag.
Und hier ein Formular für den Antrag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(wenn Deine Schulden nicht aus einer Selbständigkeit stammen):
https://justiz.de/service/formular/date ... 2_2020.pdf
und hier, wenn sie doch aus einer selbständigen Tätigkeit stammen:
https://justiz.de/service/formular/date ... z_2021.pdf
Ich würde die auch die Prepaid-KK dort angeben, um ggf. Ärger zu vermeiden.
Viel Glück!
Der Pfändungsrechner der AOK sagt übrigens, dass Dir 'nur' 1.466,05 € von Deiner Rente verbleiben (wenn der Bank eine 'Quellenfreigabe' vom Gericht vorliegt) ... scheinbar rechnen die unterschiedlichen Rechner unterschiedlich ?
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