Hallo zusammen,
Leider habe ich in der Vergangenheit finanzielle Fehlentscheidungen getroffen und konnte meine Kredite nicht fristgerecht begleichen. Deshalb befinde ich mich seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz.
Ich hoffe, bald in die Wohlverhaltensphase überzugehen.
Mein Arbeitgeber bietet mir einen BMW 3er als Dienstwagen an. Der Listenpreis liegt bei 55.000 Euro und basierend auf der 1%-Regelung würde das bedeuten, dass ich monatlich auf 550€ meines Gehalts verzichten müsste.
Als Ausgleich erhalte ich jedoch eine Tankkarte, wodurch ich mir monatliche Tankkosten von ca. 250€ sparen würde.
Meint ihr, es wäre sinnvoll, mit dieser Entscheidung bis zum Übergang in die Wohlverhaltensphase zu warten, oder spielt das keine Rolle?
Dienstwagen 1% Regelung
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Re: Dienstwagen 1% Regelung
Hi miracel482,
Die 1% Regel sagt meiner Meinung nach aus, daß du 550€ zusätzlich versteuern musst und nicht das dir die 550 abgezogen werden.
Bei 250€ Sprit plus Versicherung und Steuer sowie sämtliche andere anfallenden kosten lohnt das schon... bei vielen Firmen ist sogar die Reinigung über die Tankkarte abgedeckt...
Wie das alles während der Insolvenz gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen.
Dazu kommt aber mit Sicherheit noch die eine oder andere Antwort...
LG
Rattenimperium
Die 1% Regel sagt meiner Meinung nach aus, daß du 550€ zusätzlich versteuern musst und nicht das dir die 550 abgezogen werden.
Bei 250€ Sprit plus Versicherung und Steuer sowie sämtliche andere anfallenden kosten lohnt das schon... bei vielen Firmen ist sogar die Reinigung über die Tankkarte abgedeckt...
Wie das alles während der Insolvenz gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen.
Dazu kommt aber mit Sicherheit noch die eine oder andere Antwort...
LG
Rattenimperium
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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Re: Dienstwagen 1% Regelung
Es macht keinen Unterschied, ob das Insolvenzverfahren noch läuft oder ob bereits die WVP läuft. Der Dienstwagen wird als geldwerter Vorteil dem Nettoeinkommen hinzugerechnet. Sprich dieser Betrag, der monatlich für den Wagen abgezogen wird, wird dem Nettoeinkommen hinzugesetzt und daraus errechnet sich der pfändbare/abtretbare Betrag. Man hat also weniger netto, muss aber letztlich weiter den gleichen Betrag in die Masse zahlen. Allerdings spart man sich natürlich die gesamten KFZ-Kosten, die sonst (auch) vom Netto abgehen würden.
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