Glück Auf,
im alten Forum war ich auch unterwegs, damals unter Opfer_99 oder so, toll dass es dieses Ersatzforum gibt. In den latzten Jahren war es zum Glück etwas entspanner für mich, doch nun geht es wieder los. Darum hier meine erste von vielen Fragen.
Ein Schuldner mit mächtig viel miese bekommt Rente da Krebskrank. Der Schuldner verstierbt am 01.08. und die Rentenkasse sendet am 31.08 noch mal die volle Rente auf das Konto. Es gehtr nichts mehr vom Konto ab, die Bank ist über den Sterbefall informiert. Der Bruder des verstorbenen hatte eine Vollmacht, er hat als "letzte" Aktion als bevollmächtigter, die Bank mittel vorlage der Sterbeurkunde informiert.
Nun befinden sich etwa 800 Eure auf dem Konto. Etwa 6 Gläubiger haben einen PfuÜB an die Bank gesendet. Darunter u. A. Hauptzollamt und Jobcenter wegen Unterhalt, die Restlichen Gläubiger sind Anwälte von Paypal, Sky ect...
Wer bekommt die Kohle? Der Bruder und natürlich alle erreichbaren Verwandten haben das Erbe bereits vor Gericht ausgeschlagen.
Viele Grüße
der alte Sack
P-Konto mit Guthaben, Kunde verstorben?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: P-Konto mit Guthaben, Kunde verstorben?
Hi Rentner,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto mit Guthaben, Kunde verstorben?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto mit Guthaben, Kunde verstorben?" geschaut?
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- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 7
- Registriert: 1. Okt 2023, 13:20
Re: P-Konto mit Guthaben, Kunde verstorben?
Hallo,
haben alle möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen, tritt eine Fiskalerbschaft ein - d.h. das Geld geht an das Finanzministerium des Bundeslandes in welchem der Erblasser zuletzt wohnte...
Von Erbmasse werden zunächst die Schulden getilgt.
Auf dem Rest bleiben die Gläubiger sitzen...
haben alle möglichen Erben das Erbe ausgeschlagen, tritt eine Fiskalerbschaft ein - d.h. das Geld geht an das Finanzministerium des Bundeslandes in welchem der Erblasser zuletzt wohnte...
Von Erbmasse werden zunächst die Schulden getilgt.
Auf dem Rest bleiben die Gläubiger sitzen...
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