Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
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Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Hallo zusammen - schön dass es das Forum gibt...
Leider starte ich mit einer Frage:
Ich habe durch ein Versehen die KFZ-Steuer sehr spät überwiesen...
Buchungsdatum Zahlungseingang beim Hauptzollamt am 22.9
Am 26.9.erließ das Hauptzollamt eine Pfändungs- und Einbehaltungsverfügung, welche am 27.9 nach § 131 Abs.1 AO aufgehoben wurde (aufgrund Zahlung) und das Vollstreckungsverfahren für beendet erklärt wurde.
Die Aufhebungserklärung des Hauptzollamts liegt mir schriftlich vor..
Jetzt meine Fragen: Meldet das Hauptzollamt dem Drittschuldner (dt. Filialbank mit einem Buchstaben) das sich die Pfändung erledigt hat?
Ist es sinnvoll dass ich mit den Schreiben morgen selber zur Bank gehe und diese abgebe?
Die Bank hat mir noch nicht mitgeteilt das eine Pfändung vorliegt....
Leider starte ich mit einer Frage:
Ich habe durch ein Versehen die KFZ-Steuer sehr spät überwiesen...
Buchungsdatum Zahlungseingang beim Hauptzollamt am 22.9
Am 26.9.erließ das Hauptzollamt eine Pfändungs- und Einbehaltungsverfügung, welche am 27.9 nach § 131 Abs.1 AO aufgehoben wurde (aufgrund Zahlung) und das Vollstreckungsverfahren für beendet erklärt wurde.
Die Aufhebungserklärung des Hauptzollamts liegt mir schriftlich vor..
Jetzt meine Fragen: Meldet das Hauptzollamt dem Drittschuldner (dt. Filialbank mit einem Buchstaben) das sich die Pfändung erledigt hat?
Ist es sinnvoll dass ich mit den Schreiben morgen selber zur Bank gehe und diese abgebe?
Die Bank hat mir noch nicht mitgeteilt das eine Pfändung vorliegt....
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Hi Schuldner46,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt" geschaut?
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Ja, das sollte automatisch gehen. Das Schreiben, das du bekommen hast, dürfte der Bank auch nicht ausreichen. Die Aufhebung der Pfändung sollte vom Gläubiger direkt an die Bank gehen.Meldet das Hauptzollamt dem Drittschuldner (dt. Filialbank mit einem Buchstaben) das sich die Pfändung erledigt hat?
Ich überlege gerade fieberhaft, welche Filialbank das mit einem Buchstaben sein soll
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Danke für die Antwort..
Ich meinte die Bank nit einem großen Buchstaben im Logo... sorry bin etwas durcheinander....
Da durch die Aufhebung keine Pfändung stattfindet dürfte es ja auch keinen Schufa-Eintrag geben?
Ich meinte die Bank nit einem großen Buchstaben im Logo... sorry bin etwas durcheinander....
Da durch die Aufhebung keine Pfändung stattfindet dürfte es ja auch keinen Schufa-Eintrag geben?
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Das Hauptzollamt trägt meines Wissens nach nicht bei der Schufa ein.
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Ja, das stimmt aber die Kontopfändung (die ja eigentlich schon aufgehoben ist) würde doch eingetragen werden...?
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Nein, eine Kontopfändung wird nicht eingetragen.
Nur der Gläubiger darf (wobei ich persönlich da anderer Meinung bin) etwas eintragen lassen.
Und der Gläubiger ist ja das Hauptzollamt, nicht jedoch die Bank. Die Bank ist in dieser Rolle nur Drittschuldner, die dein Geld verwaltet und dir aufgrund der Pfändung kein Geld mehr auszahlen darf (bzw. nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, bei P-Konto).
Nur der Gläubiger darf (wobei ich persönlich da anderer Meinung bin) etwas eintragen lassen.
Und der Gläubiger ist ja das Hauptzollamt, nicht jedoch die Bank. Die Bank ist in dieser Rolle nur Drittschuldner, die dein Geld verwaltet und dir aufgrund der Pfändung kein Geld mehr auszahlen darf (bzw. nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, bei P-Konto).
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Danke für die Info, das war mir so nicht bewusst...
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Das ist auch vollkommen richtig so, das eine Kontopfändung nicht eingetragen werden darf, den diese kann auch zu Unrecht oder Vorschnell geschehen, wenn z.B. ein laufendes Gerichtsverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist.tidus82 hat geschrieben: ↑1. Okt 2023, 18:38 Nein, eine Kontopfändung wird nicht eingetragen.
Nur der Gläubiger darf (wobei ich persönlich da anderer Meinung bin) etwas eintragen lassen.
Und der Gläubiger ist ja das Hauptzollamt, nicht jedoch die Bank. Die Bank ist in dieser Rolle nur Drittschuldner, die dein Geld verwaltet und dir aufgrund der Pfändung kein Geld mehr auszahlen darf (bzw. nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, bei P-Konto).
So ist es z.B. möglich aus einem Vollstreckungsbescheid heraus zu pfänden, da gibt es dann aber auch noch zwei/drei Gerichte die sich mit dem Fall auseinander setzen,
Der Vollstreckungsbescheid wird nicht auf Richtigkeit geprüft, das Gericht macht dies im Nachgang, und kommt öfter auch mal zu anderen Schlüssen als der Gläubiger.
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Re: Pfändungs- und Einziehungsverfügung Hauptzollamt
Hallo zusammen..."natürlich" ware ich heute auf der Bank...Konten wurden am 28.9. gepfändet und am 29.9. wieder freigegeben...(das Hauptzollamt hat die Aufhebung ordnungsgemäß an die Bank geschickt...) materiellen Schaden gab ws keinen und der Puls wird auch wieder niedriger...
Danke für eure Antworten...
Danke für eure Antworten...
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