2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: 2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Beitrag von imker »

und welche Unterlagen kannst Du denen zum Checken zeigen?
Warum klagst Du nicht selbst mit Prozesskostenhilfe?
Brauchst Du einen Mustertext?
Das wird ein langer Weg - die Klage ist einfach zu machen - die Reaktion auf deren Erwiderung im PKH-Verfaren bzw. der Klage dann nicht mehr einfach.
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 243
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: 2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Beitrag von Ben1986 »

Itak65 hat geschrieben: 20. Sep 2023, 12:40 Ich wollte mit einer negativen feststellungsklage zuvor kommen und mal checken lassen wie die Chancen stehen.
Ein Anwalt kann dich höchstens verteidigen falls der Gläubiger überhaupt dich verklagen will wegen Kreditbetrug. Wenn er überhaupt darauf Bock hat? Den Gläubiger wird es höchstwahrscheinlich einfach um seine Forderung gehen ,um mehr nicht. Hab doch schon geschrieben entweder du schaffst es dich mit dem Gläubiger zu einigen und zahlst die offene Schuld nach RSB oder aber du gehst All In und machst die Feststellungsklage und bekommst Recht oder eben nicht. Beim zweiten Fall wird's richtig ungemütlich und teuer. Du wirst dich also mit dem Gläubigergetreter auseinander setzen müssen wahrscheinlich Barex in deinen Fall ?

Also wenn du hundertprozentig im Recht bist kein Kreditvermittler oder so zwischengeschaltet ist mach eine neg.Feststellungsklage, ansonsten wenn du geschummelt haben solltest oder aber ein Kreditvermittler da Kacke gebaut hat , würde ich dir raten sich außergewöhnlich sich mit dem Gläubiger bzw Vertreter zu einigen. Und vielleicht hast du Pech und er will sich überhaupt nicht mehr mit dir einigen kann auch passieren.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: 2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Beitrag von imker »

ichhabe den Eindruck, dass hier irgendwas durcheinander geraten ist. Wenn das im Insolvenzverfahren so in die Tabelle eingetragen ist, werden die Gläubiger wegen Kreditbetrug nicht klagen müssen. Die beschaffen sich einen Tabellenauszug und vollstrecken - das ist hier im Forum immer wieder mal deutlich gemacht worden und daran hat sich nichts geändert.

Bei der EDEKA-Forderung/HIT geht es um knapp 500 EUR - um wieviel und aus welcher Zeit geht es bei dem Unterhalt - oder welcher Fall wird hier betrachtet??
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 243
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: 2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Beitrag von Ben1986 »

Das stimmt. Eigentlich ist es auch in den Forum alles nachlesbar,die Fragen wiederholen sich und würden ausgiebig beantwortet ,deswegen die Wege die man machen kann in den Fällen sind eigentlich klar.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 210
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: 2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Beitrag von Itak65 »

Ben, als bei dir noch alles im Raum stand hattest du fragen über fragen und manchmal welche zweimal gestellt!!!
Alsov versteh auch andere Leute.
Dein Thema Vollstreckung nach vbuh Widerspruch.
0
Ben1986
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 243
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: 2 Gläubiger haben vorsätzlich unerlaubte Handlung angegeben.. Bitte um Rat!

Beitrag von Ben1986 »

Da du aufmerksam mitgelesen hast , müsstest du das ja dann jetzt wissen! Schließlich hast du ja ordentlich mit diskutiert. Alles gute dir in deinen Fall und hoffentlich mit guten Ausgang
Also nochmal eine negative Feststellungsklage kannst du auch einfach ohne Anwalt erstellen,ob das ratsam ist das alleine zu erstellen kann ich nicht sagen? Jedenfalls kannst du die einreichen und entweder bekommst du Recht oder nicht, bedenke das beim evtl Verlieren des Prozesses du die Zeche zusätzlich bezahlen musst inklusive deiner offenen Forderung.
0
Antworten