Liebe Forenmitglieder,
ich stehe vor einer steuerlichen Frage und hoffe auf eure Unterstützung. Mein Arbeitgeber zahlt mir eine erhöhte Verpflegungspauschale von 50 € pro ganzen Tag, aufgeschlüsselt in 10 € für Frühstück, 20 € für Mittagessen und 20 € für Abendessen. Allerdings sagt die gesetzliche Regelung aus, dass ich nur Anspruch auf 28 € Verpflegungspauschale pro Tag habe.
Wenn ich mich 5 Tage in einer anderen Stadt bei einem Kunden aufhalte, beträgt mein gesetzlicher Anspruch 5x 28 € Verpflegungspauschale pro Tag, insgesamt 140 €. Allerdings zahlt mein Arbeitgeber mir in der Woche 5x 50 €, also insgesamt 250 €. Das bedeutet, ich erhalte 110 € zu viel. Mein Arbeitgeber überweist mir die 250 €. Muss ich die überschüssigen 110 € komplett an meinen Treuhänder zahlen oder darf ich davon einen Teil behalten?
Ich freue mich auf eure rechtlichen Einschätzungen zu diesem Thema. Vielen Dank im Voraus!
Überzahlung der Verpflegungspauschale durch den Arbeitgeber - Rechtliche Konsequenzen?
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Überzahlung der Verpflegungspauschale durch den Arbeitgeber - Rechtliche Konsequenzen?
Hi nak,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Überzahlung der Verpflegungspauschale durch den Arbeitgeber - Rechtliche Konsequenzen?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Überzahlung der Verpflegungspauschale durch den Arbeitgeber - Rechtliche Konsequenzen?" geschaut?
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Re: Überzahlung der Verpflegungspauschale durch den Arbeitgeber - Rechtliche Konsequenzen?
Meine Einschätzung: Du hast da nichts zu bestimmen und zu überweisen. Das ist der Job des Arbeitgebers. Und wenn der nach Deiner Meinung was nicht so macht, wie es richtig wäre, ab zum Arbeitsgericht, wenn er auf Nacfrage das nicht zu Deiner Überzeugung erklären kann.
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Re: Überzahlung der Verpflegungspauschale durch den Arbeitgeber - Rechtliche Konsequenzen?
Genau, der Arbeitgeber ist für die korrekte Berechnung zuständig. Wenn der Arbeitgeber dir zu viel auszahlt und der Treuhänder das anhand deiner Abrechnungen sieht, dann wird sich der Treuhänder an den Arbeitgeber wenden (und der sich ggf. im Innenverhältnis wiederum an dich)
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