Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
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Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Hallo ihr
Ich mal wieder Mein Mann hat seine Prämie bekommen 2500 Euro davon wurden knappe 650 Euro gepfändet alles so wie es soll. Quellenfreigabe haben wir beim IV beantragt. Der sagte aber jetzt, dass mein Mann in ca. 6 Wochen einen gerichtlichen Beschluss bekommt und da würde dann drin stehen das das Verfahren abgeschlossen wäre und er ein normales konto machen könnte, weil die Gläubiger nix holen könnten... kapier ich schon wieder nicht!!! Der IV meinte dann, dass er aber natürlich die 3 Jahre in Insolvenz ist. Das widerspricht sich doch total oder was meint der damit ? Mein Mann hat mir das erzählt ich selbst habe mit dem Insolvenzverwalter nicht gesprochen. Danke schonmal für eure Hilfe liebe Grüße Jenny
Ich mal wieder Mein Mann hat seine Prämie bekommen 2500 Euro davon wurden knappe 650 Euro gepfändet alles so wie es soll. Quellenfreigabe haben wir beim IV beantragt. Der sagte aber jetzt, dass mein Mann in ca. 6 Wochen einen gerichtlichen Beschluss bekommt und da würde dann drin stehen das das Verfahren abgeschlossen wäre und er ein normales konto machen könnte, weil die Gläubiger nix holen könnten... kapier ich schon wieder nicht!!! Der IV meinte dann, dass er aber natürlich die 3 Jahre in Insolvenz ist. Das widerspricht sich doch total oder was meint der damit ? Mein Mann hat mir das erzählt ich selbst habe mit dem Insolvenzverwalter nicht gesprochen. Danke schonmal für eure Hilfe liebe Grüße Jenny
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Hi jenny89,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?" geschaut?
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Nein, das widerspricht sich nicht, ganz normal.
Es gibt ja zwei Verfahren:
1. Das Insolvenzverfahren
2. Das Restschuldbefreiungsverfahren.
Bei allen 'normalen' Menschen (nicht Firmen o.ä.) ist die 'Restschuldbefreiung' ja das Ziel des Inso-Verfahrens, dass man seine Schulden endlich los ist, und dafür gibt es eben diese zwei Verfahren.
Beide beginnen mit dem Antrag des Schuldners auf
1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
2. Antrag auf Rerstschuldbefreiung.
Dann kommt irgendwann der "Eröffnungs-Beschluss" vom Gericht, ab jetzt laufen die Fristen:
Nr 1 (Inso) endet mit dem 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht.
Das kann 8 Monate dauern (wie bei Euch, sehr schnell!) - oder mehrere Jahre.
Nr. 2 (RSB) endet genau drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss vom Gericht.
Wenn Dein Mann dieses Schreiben vom Gericht hat (den 'Aufhebungsbeschluss'), dann ist er in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' - und muss jetzt nur noch den Rest der drei Jahre abwarten und, vor allem, seine 'Obliegenheitspflichten' erfüllen, ganz wichtig!, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Dann bekommt er nach Ablauf der drei Jahre vom Gericht den Beschluss über die 'Restschuldbefreiung'.
In dieser sogen. Wohlverhaltensphase braucht er jedenfalls kein P-Konto mehr, einfach der Bank den Aufhebungsbeschluß schicken und die Rückumwandlung beantragen (WENN keine alte Pfändung von VOR dem Inso-Verfahren auf dem Konto ist !!).
Dann kann er auf dem Konto auch wieder Geld sparen usw.
Viel Glück !
Ging ja echt schnell.
Und der Rest der drei Jahre geht auch schnell rum !
Es gibt ja zwei Verfahren:
1. Das Insolvenzverfahren
2. Das Restschuldbefreiungsverfahren.
Bei allen 'normalen' Menschen (nicht Firmen o.ä.) ist die 'Restschuldbefreiung' ja das Ziel des Inso-Verfahrens, dass man seine Schulden endlich los ist, und dafür gibt es eben diese zwei Verfahren.
Beide beginnen mit dem Antrag des Schuldners auf
1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
2. Antrag auf Rerstschuldbefreiung.
Dann kommt irgendwann der "Eröffnungs-Beschluss" vom Gericht, ab jetzt laufen die Fristen:
Nr 1 (Inso) endet mit dem 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht.
Das kann 8 Monate dauern (wie bei Euch, sehr schnell!) - oder mehrere Jahre.
Nr. 2 (RSB) endet genau drei Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss vom Gericht.
Wenn Dein Mann dieses Schreiben vom Gericht hat (den 'Aufhebungsbeschluss'), dann ist er in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' - und muss jetzt nur noch den Rest der drei Jahre abwarten und, vor allem, seine 'Obliegenheitspflichten' erfüllen, ganz wichtig!, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Dann bekommt er nach Ablauf der drei Jahre vom Gericht den Beschluss über die 'Restschuldbefreiung'.
In dieser sogen. Wohlverhaltensphase braucht er jedenfalls kein P-Konto mehr, einfach der Bank den Aufhebungsbeschluß schicken und die Rückumwandlung beantragen (WENN keine alte Pfändung von VOR dem Inso-Verfahren auf dem Konto ist !!).
Dann kann er auf dem Konto auch wieder Geld sparen usw.
Viel Glück !
Ging ja echt schnell.
Und der Rest der drei Jahre geht auch schnell rum !
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Aaaaaah jetzt hab ichs verstanden. Super vielen lieben dank. Kann er denn dann einfach die Bank wechseln ? Mit diesem Schreiben zur Sparkasse gehen und da einfach ganz normal ein Konto eröffnen ? Er hat sein P Konto bzw das Konto komplette Konto bei der Postbank gekündigt die lassen sich aber Zeit mit der Auflösung vom Konto. Die bei der Sparkasse haben gesagt er muss das P Konto bei der Postbank auflösen, damit er ein neues P konto bei der Sparkasse machen kann. Aber mit dem Schreiben vom Gericht könnte er ja einfach ein normales Konto eröffnen oder funktioniert das nicht so einfach ?
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Er braucht rein theoretisch gar kein Schreiben - er kann einfach ein Konto (natürlich ohne P) eröffnen.
Und übrigens @robo: du hast das da oben supergummigut erklärt Hut ab!
Und übrigens @robo: du hast das da oben supergummigut erklärt Hut ab!
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Macht er sich dann nicht strafbar ? Aber er würde den IV ja die neue Bankverbindung usw. Mitteilen. Danke das ihr meine Fragen immer beantworten könnt ohne euch wäre ich schon verzweifelt
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Nein, ab der Wohlverhaltensphase gilt nur noch der §295 InsO. Da sind nur noch ein paar Dinge zu beachten, aber das mitteilen eines neuen Kontos gehört nicht dazu. Er ist sozusagen wieder Herr über sein Geld - außer die Abtretung halt und was in 295 drin steht
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Dann stellt sich nur noch die Frage bei welcher Bank man ein Konto während der WVP bekommt.
Ich wollte eigentlich zu Tomorrow weil die keine Schufaabfrage machen aber nach den ganzen Horrorgeschichten lasse ich das lieber.
Ich wollte eigentlich zu Tomorrow weil die keine Schufaabfrage machen aber nach den ganzen Horrorgeschichten lasse ich das lieber.
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Ich persönlich kann nur die C24 Bank empfehlen - seitdem Fidor sein Bankgeschäft eingestellt hat, bin ich mit C24 super zufrieden.
Kostenlose Kreditkarte, kostenlose GiroCard, und aktuell 4% Zinsen Kannst ja einfach mal schauen ob das was für dich ist:
https://s.c24.de/dimPM6VoOF/
P.S.: ich bekomm eine kleine Provision dafür - nicht dass es nachher heißt: „das hätte aber gekennzeichnet werden müssen“
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Bekommt man dort eins in der WVP? Ich warte noch auf die Post vom Gericht, dann Versuche ich das Mal, danke.tidus82 hat geschrieben: ↑6. Sep 2023, 16:06 Ich persönlich kann nur die C24 Bank empfehlen - seitdem Fidor sein Bankgeschäft eingestellt hat, bin ich mit C24 super zufrieden.
Kostenlose Kreditkarte, kostenlose GiroCard, und aktuell 4% Zinsen Kannst ja einfach mal schauen ob das was für dich ist:
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P.S.: ich bekomm eine kleine Provision dafür - nicht dass es nachher heißt: „das hätte aber gekennzeichnet werden müssen“
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Re: Insolvenzverfahren abgeschlossen nach 8 Monaten?
Ich vermute schon - ich hab meins auch mit schlechter Schufa bekommen
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