Hallo,
ich stehe vor einer Situation die ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Normalerweise bekomme ich etwa Brutto 2000€ von meinem Chef. Davon wird Geld für den insolvenzveewalter abgezogen und zirka Netto 1600€ auf meinem Konto.
Wenn ich zur Monatsmitte kündige, wie ist dann die Rechnung.
Ich erhalte so die Hälfte von Brutto 2000€. Dann wäre ich unterhalb der Pfändungsgrenze, oder?
Was bekommt mein Insolvenzverwalter wenn ich zur Monatsmitte kündige?
Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats
Hi trivoli,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats" geschaut?
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats
Wie kommt so eine Frage ins Selbständigenforum?
Es ist m.E aber richtig: Wenn Dein Monatseinkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, bekommt Dein IV/TH nichts. So ist das. Was machst Du denn nach dem 15 dM ? Reicht Dir das halbe Einkommen ?
Deine "Obliegenheitspflichten" sind Dir aber schon bekannt ?
Siehe
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Es ist m.E aber richtig: Wenn Dein Monatseinkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, bekommt Dein IV/TH nichts. So ist das. Was machst Du denn nach dem 15 dM ? Reicht Dir das halbe Einkommen ?
Deine "Obliegenheitspflichten" sind Dir aber schon bekannt ?
Siehe
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats
Sorry falsche Einordnung ins Selbstständigenforum.
Ich werde nur 2 Wochen ohne Arbeit sein und bekomme wahrscheinlich in der kurzen steigt kein Arbeitslosengeld.
Ich werde nur 2 Wochen ohne Arbeit sein und bekomme wahrscheinlich in der kurzen steigt kein Arbeitslosengeld.
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats
Er bekommt das, was oberhalb der Pfändungsgrenze ist. Pfändungsgrenzen werden nach Tagen, Wochen oder Monaten abgeglichen.
Wenn Du für einen halben Monat ein halbes Gehalt bekommst, gilt die Monatstabelle. Wenn Du Wochenlohn bekommst, gilt die Wochentabelle.
Du wirst ein monatliches "Entgelt" vereinbart haben und hast Anspruch auf einen halben Monat - nicht auf zwei Wochen.
Und dynamisch hochgerechnet und interploiert - das wurde bei der ZPO nicht eingeführt.
Wenn der Verwalter zackig und Du treu bist, dann beantragt er die Zusammenrechnung der beiden Einkünfte und dann könnte sich wieder was Pfändbares ergeben.
Ich vermute mal, dass er hinterher meckern wird.
Wenn Du für einen halben Monat ein halbes Gehalt bekommst, gilt die Monatstabelle. Wenn Du Wochenlohn bekommst, gilt die Wochentabelle.
Du wirst ein monatliches "Entgelt" vereinbart haben und hast Anspruch auf einen halben Monat - nicht auf zwei Wochen.
Und dynamisch hochgerechnet und interploiert - das wurde bei der ZPO nicht eingeführt.
Wenn der Verwalter zackig und Du treu bist, dann beantragt er die Zusammenrechnung der beiden Einkünfte und dann könnte sich wieder was Pfändbares ergeben.
Ich vermute mal, dass er hinterher meckern wird.
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Kündigung Mitte des Monats
oh je, Imker - very mysterious ...
Was will der Schreiber der geneigten Leserschaft mitteilen ?
Und warum jetzt, vier Wochen später ??
Und wo sind da zwei Einkünfte, die zusammengerechnet werden könnten ???
"interploiert" ist wohl ein Tippfehler ...
aber was würde "interpoliert" in diesem Zusammenhang hier bedeuten ?
Imker, Imker, Imker ... *kopfschüttel".
Was will der Schreiber der geneigten Leserschaft mitteilen ?
Und warum jetzt, vier Wochen später ??
Und wo sind da zwei Einkünfte, die zusammengerechnet werden könnten ???
"interploiert" ist wohl ein Tippfehler ...
aber was würde "interpoliert" in diesem Zusammenhang hier bedeuten ?
Imker, Imker, Imker ... *kopfschüttel".
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