Kuriosität am P-Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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planlos
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Re: Kuriosität am P-Konto

Beitrag von planlos »

@tidus82
Nochmal zur PayPal Sache: es hat mich jetzt doch 3,14€ Gebühren gekostet, die hatte ich mir natürlich sparen können...
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Itak65
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Re: Kuriosität am P-Konto

Beitrag von Itak65 »

Kurze Frage ist Paypal im Insoverfahren erlaubt?

Itak 65
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planlos
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Re: Kuriosität am P-Konto

Beitrag von planlos »

Itak65 hat geschrieben: 23. Aug 2023, 12:03 Kurze Frage ist Paypal im Insoverfahren erlaubt?

Itak 65
Ich bin zwar kein Fachmann, aber wieso sollte es nicht? Mein IV weiß jedenfalls dass ich einen PayPal Account habe. Das geht ja auch schon aus den Kontoauszügen hervor die man am Anfang des Verfahrens dem IV zusenden muss.
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robo
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Re: Kuriosität am P-Konto

Beitrag von robo »

Itak65 hat geschrieben: 23. Aug 2023, 12:03 Kurze Frage ist Paypal im Insoverfahren erlaubt?
...
Ich würde mal sagen: Im eröffneten Verfahren gehört alles, was rein kommt, "zur Masse" (also dem IV),
und aus dem unpfändbaren kann jeder bezahlen, was er möchte und wie er es möchte, auch per Paypal (warum auch nicht?).
Ist das Verfahren aufgehoben, gehen diese 'Vermögensumschichtungen' den IV nichts mehr an.
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robo
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Re: Kuriosität am P-Konto

Beitrag von robo »

planlos hat geschrieben: 22. Aug 2023, 17:31 ...
Das ist echt komisch. Ich wüsste echt gerne was da los ist und habe anscheinend keine Möglichkeit das herauszufinden...
Schriftlich bei der Bank nachfragen und bytheway dezent auf die Ombudsstelle hinweisen.
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