@tidus82
Nochmal zur PayPal Sache: es hat mich jetzt doch 3,14€ Gebühren gekostet, die hatte ich mir natürlich sparen können...
Kuriosität am P-Konto
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Re: Kuriosität am P-Konto
Ich bin zwar kein Fachmann, aber wieso sollte es nicht? Mein IV weiß jedenfalls dass ich einen PayPal Account habe. Das geht ja auch schon aus den Kontoauszügen hervor die man am Anfang des Verfahrens dem IV zusenden muss.
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Re: Kuriosität am P-Konto
Ich würde mal sagen: Im eröffneten Verfahren gehört alles, was rein kommt, "zur Masse" (also dem IV),
und aus dem unpfändbaren kann jeder bezahlen, was er möchte und wie er es möchte, auch per Paypal (warum auch nicht?).
Ist das Verfahren aufgehoben, gehen diese 'Vermögensumschichtungen' den IV nichts mehr an.
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Re: Kuriosität am P-Konto
Schriftlich bei der Bank nachfragen und bytheway dezent auf die Ombudsstelle hinweisen.
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