Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zu meinem Verfahren:
Normales Ende wäre 06.04.2023 gewesen (Nach 7 Jahren)
Ich habe die die Restschuldbefreiung vorher beantragt, weil die Verfahrenskosten gedeckt waren und diese zum 31.12.2021 erhalten. Rechtskräftig zum 02/2022.
Ich habe aber bis heute noch keinen Bescheid darüber, dass mein Verfahren aufgehoben wurde. Eben nur die Erteilung der Restschuldbefreiung. Auf nachfrage beim Verwalter heißt es nur, dass Tabellen zwischen Verwalter und Gericht hin & her gehen.
Nun meine Frage: Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein neues Gewerbe gründen, welches unberührt vom noch laufenden Verfahren ist?
Würde für das neue Gewerbe in irgendeiner denkbaren Form eine Gefahr bestehen?
Oder ist mit der Restschuldbefreiung und der 7 Jahres First alles erledigt?
Ich freue mich von Euch zu hören.
LG Dom
Restschuldbefreiung erhalten & Verfahren noch nicht aufgehoben
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Re: Restschuldbefreiung erhalten & Verfahren noch nicht aufgehoben
Hi Dom1234,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung erhalten & Verfahren noch nicht aufgehoben" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung erhalten & Verfahren noch nicht aufgehoben" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Restschuldbefreiung erhalten & Verfahren noch nicht aufgehoben
§ 300a InsO: alles, was Sie nach Erteilung der RSB neu erwerben, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse und Sie können darüber frei verfügen. Auch wenn das Inso-Verfahren noch läuft.
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