Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Ich habe das Urteil leider weiterhin nicht zu lesen bekommen. Ein Kollege will es mir aber morgen faxen.
Dieser recht umtriebige Kollege meinte aber, dass das Urteil seiner Meinung nach nicht so bahnbrechend sei wie es in den Artikeln der von tombay genannten kommerziellen Kollegen dargestellt wird und er rät den Leuten dringend davon ab jetzt mit 500-Euro-Scheinen um sich zu werfen. Das Urteil habe lediglich ein gewisses Potenzial aus dem mal etwas großes entstehen könnte.
Er ist aber eher auf des Imkers Linie und vermutet stark, dass es hier vorrangig um die Generierung "angemessener" Honorare geht (was ja auch für kommerzielle Anbieter grundsätzlich erstmal nichts unnormales oder schlimmes ist). Zudem wird es seiner Meinung nach so dargestellt, als sei die Löschung im Falle einer Mandatierung (für jeweils knapp 500 Euro) im Prinzip zu erwarten. Das sei laut ihm aber in keinem Fall so.
Zwar habe das Gericht in dem Einzelfall eine vorzeitige Löschung des RSB-Eintrags für angemessen gehalten, allerdings sei das Urteil ausdrückllich auf diesen speziellen Einzelfall beschränkt und es ging hier zudem ausschließlich um den Vermerk der Restschuldbefreiung. Nicht aber um die durch die RSB erledigten Forderungseinträge.
Für die meisten Leute sollte dies schon ein ziemlicher Dämpfer sein, da wohl nur die Wenigsten neben dem RSB Eintrag keine weiteren (durch RSB erledigten) Negativeinträge haben dürften die selbst bei erfolgreicher Entfernung des RSB-Eintrags weiterhin 3 Jahre erhalten blieben. Es wäre also nicht viel gewonnen.
Weiterhin ist ganz unbedingt damit zu rechnen, dass die Schufa jede weitere Löschungsanfrage auch als individuellen Einzalfall ansehen wird um sozusagen ihr Revier zu schützen. Man solle sich halt ganz klar vor Augen führen mit wem man es hier zu tun hat. So ein "Unternehmen" würde niemals nach einem Einzelfall-LG-Urteil alle Viere von sich strecken.
Soll heißen: Sehr wahrscheinlich wird die Schufa keinen weiteren Fall der sich auf das Urteil beziehen möchte entfernen bevor nicht jeweils gesondert erfolgreich sehr kostenintensiv geklagt wird.
Hier sollten Betroffene also eher abwarten wie sich das entwickelt, bevor sie in Erwägung ziehen mit übersteigerten Erwartungen ein Honorar in der Höhe auf den Tisch zu legen. Der Erfolg sei alles andere als Gewiss. Zumal unklar bleibt welche Leistung genau von dem Honorar abgedeckt wird. Zusatzkosten erscheinen zumindest nicht ganz ausgeschlossen wenn die Schufa nach einem Anschreiben (erwartungsgemäß) nicht löscht - um es vorsichtig zu formulieren.
Dieser recht umtriebige Kollege meinte aber, dass das Urteil seiner Meinung nach nicht so bahnbrechend sei wie es in den Artikeln der von tombay genannten kommerziellen Kollegen dargestellt wird und er rät den Leuten dringend davon ab jetzt mit 500-Euro-Scheinen um sich zu werfen. Das Urteil habe lediglich ein gewisses Potenzial aus dem mal etwas großes entstehen könnte.
Er ist aber eher auf des Imkers Linie und vermutet stark, dass es hier vorrangig um die Generierung "angemessener" Honorare geht (was ja auch für kommerzielle Anbieter grundsätzlich erstmal nichts unnormales oder schlimmes ist). Zudem wird es seiner Meinung nach so dargestellt, als sei die Löschung im Falle einer Mandatierung (für jeweils knapp 500 Euro) im Prinzip zu erwarten. Das sei laut ihm aber in keinem Fall so.
Zwar habe das Gericht in dem Einzelfall eine vorzeitige Löschung des RSB-Eintrags für angemessen gehalten, allerdings sei das Urteil ausdrückllich auf diesen speziellen Einzelfall beschränkt und es ging hier zudem ausschließlich um den Vermerk der Restschuldbefreiung. Nicht aber um die durch die RSB erledigten Forderungseinträge.
Für die meisten Leute sollte dies schon ein ziemlicher Dämpfer sein, da wohl nur die Wenigsten neben dem RSB Eintrag keine weiteren (durch RSB erledigten) Negativeinträge haben dürften die selbst bei erfolgreicher Entfernung des RSB-Eintrags weiterhin 3 Jahre erhalten blieben. Es wäre also nicht viel gewonnen.
Weiterhin ist ganz unbedingt damit zu rechnen, dass die Schufa jede weitere Löschungsanfrage auch als individuellen Einzalfall ansehen wird um sozusagen ihr Revier zu schützen. Man solle sich halt ganz klar vor Augen führen mit wem man es hier zu tun hat. So ein "Unternehmen" würde niemals nach einem Einzelfall-LG-Urteil alle Viere von sich strecken.
Soll heißen: Sehr wahrscheinlich wird die Schufa keinen weiteren Fall der sich auf das Urteil beziehen möchte entfernen bevor nicht jeweils gesondert erfolgreich sehr kostenintensiv geklagt wird.
Hier sollten Betroffene also eher abwarten wie sich das entwickelt, bevor sie in Erwägung ziehen mit übersteigerten Erwartungen ein Honorar in der Höhe auf den Tisch zu legen. Der Erfolg sei alles andere als Gewiss. Zumal unklar bleibt welche Leistung genau von dem Honorar abgedeckt wird. Zusatzkosten erscheinen zumindest nicht ganz ausgeschlossen wenn die Schufa nach einem Anschreiben (erwartungsgemäß) nicht löscht - um es vorsichtig zu formulieren.
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Ganz großen Dank an dich Caffery!!!AusrufezeichenEinsEinsElf!
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Danke Caffery für deine Mühe, für Honorar hätte ich es eh nicht gemacht, und wenn die vor Gericht gehen wollen dann muss man nochmals löhnen ohne Rechtsschutzvers. Ich warte lieber noch bis zum 05.10.2020 Taggenau ab dann müsste meine schufa bereinigt sein.
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Hallo einen schönen Sonntag zusammen, ich hätte zu diesem Thema noch ein Anliegen. Hier ist erstmal das Urteil vom LG Frankfurt vom 20.12.18.
(Link ist nicht mehr erreichbar)
Nun bin ich seit 10/2017 RSB und müsste noch bis nächstes Jahr 10/20 warten bis Tag genau der Eintrag RSB gelöscht wird und ich eine saubere schufa habe. Meine Frau und ich suchen für dieses Jahr eine Wohnung, da wir mit dem jetzigen Vermieter die über uns wohnen nicht so zurecht kommen aus privaten Gründen. Nur bekommen wir gar keine Wohnung da der Eintrag RSB in der schufa drin steht, desweiteren steht da nur noch Targobank mit einem erledigungsvermerk sonst nichts. Mein score ist bei 80 % zur Zeit und steigt immer weiter alle 3 Monate. Ich denke man hat doch eine größere Chance eine Wohnung zu bekommen wenn der Eintrag RSB gelöscht ist und nur das von Targobank als erledigungsvermerk drin steht oder? Ich würde das mit bezug auf das Urteil von LG Frankfurt beziehen und an die schufa mal anfragen ob die mir die RSB 1 Jahr früher löschen können da wir dringend eine Wohnung suchen. Ich mache mir da zwar keine Hoffnung das es klappen könnte aber versuchen kann man es ja oder? Nur was oder besser wie genau könnte ich schufa dieses Anliegen schreiben? Hat da jemand ne idee wie ich das schreiben könnte mit einer Vorlage? Mehr als ein Nein von der Schufa kommt da eh nicht, also ein Versuch wäre es wert und sehr wichtig für uns.
(Link ist nicht mehr erreichbar)
Nun bin ich seit 10/2017 RSB und müsste noch bis nächstes Jahr 10/20 warten bis Tag genau der Eintrag RSB gelöscht wird und ich eine saubere schufa habe. Meine Frau und ich suchen für dieses Jahr eine Wohnung, da wir mit dem jetzigen Vermieter die über uns wohnen nicht so zurecht kommen aus privaten Gründen. Nur bekommen wir gar keine Wohnung da der Eintrag RSB in der schufa drin steht, desweiteren steht da nur noch Targobank mit einem erledigungsvermerk sonst nichts. Mein score ist bei 80 % zur Zeit und steigt immer weiter alle 3 Monate. Ich denke man hat doch eine größere Chance eine Wohnung zu bekommen wenn der Eintrag RSB gelöscht ist und nur das von Targobank als erledigungsvermerk drin steht oder? Ich würde das mit bezug auf das Urteil von LG Frankfurt beziehen und an die schufa mal anfragen ob die mir die RSB 1 Jahr früher löschen können da wir dringend eine Wohnung suchen. Ich mache mir da zwar keine Hoffnung das es klappen könnte aber versuchen kann man es ja oder? Nur was oder besser wie genau könnte ich schufa dieses Anliegen schreiben? Hat da jemand ne idee wie ich das schreiben könnte mit einer Vorlage? Mehr als ein Nein von der Schufa kommt da eh nicht, also ein Versuch wäre es wert und sehr wichtig für uns.
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Zuletzt geändert von tidus82 am 2. Jul 2019, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link ist nicht mehr erreichbar weil gelöscht.
Grund: Link ist nicht mehr erreichbar weil gelöscht.
Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Sie werden den Eintrag nicht löschen, nur damit du eine Wohnung findest. Das würde auch das ganze Prinzip Schufa (ob man das jetzt gut oder schlecht findet, sei mal dahingestellt) ad absurdum führen. Lies die Urteilsbegründung mal komplett. Das ist schon ein etwas anderer Fall als bei dir.
Ich weiß nicht wo du wohnst, aber bei privaten Vermietern solltest du im besten Fall kein so großes Problem mit der Schufa haben. Was du auf jeden Fall tun kannst und was deine Chancen bei jedem Vermieter steigen lassen werden: Lass dir von deinem jetzigen Vermieter eine Bescheinigung über regelmäßige und pünktliche Mietzahlungen ausstellen. Das ist mir als Vermieter 100x wichtiger als irgendeine Schufa-Auskunft.
Ich weiß nicht wo du wohnst, aber bei privaten Vermietern solltest du im besten Fall kein so großes Problem mit der Schufa haben. Was du auf jeden Fall tun kannst und was deine Chancen bei jedem Vermieter steigen lassen werden: Lass dir von deinem jetzigen Vermieter eine Bescheinigung über regelmäßige und pünktliche Mietzahlungen ausstellen. Das ist mir als Vermieter 100x wichtiger als irgendeine Schufa-Auskunft.
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Naja, wenn die Chemie mit dem Vermieter im Eimer ist, wird er wohl kaum eine solche Bescheinigung ausstellen.
Ich sehe hier aber auch Null Chancen, dass irgendwas gelöscht wird.
Zumal:
In dem Einzelfall so entschieden wurde weil die Person eine Krankheitsgeschichte ins Feld führte und offenbar glaubhaft machen konnte, dass diese der Überschuldungsauslöser war. Da die Krankheit nachvollziehbarer Weise überwunden war und sich das auch in wesentlichen Verbesserungen in der Sozial- und Erwerbssituationen der Person darstellte, gelang es offenbar dem Gericht in der weiteren Speicherung eine unzumutbare Härte zu verkaufen.
Außerdem hatte das Ganze auch einen kleinen aber feinen Hinkefuß: Der Eintrag musste zwar gelöscht werden - allerdings musste der Score nicht angepasst werden. Das bedeutet, dass der RSB-Satz zwar verschwand, der Score aber immernoch so hoch/niedrig war als wenn er noch da wäre.
In der betreffenden Auskunft spricht der Score also weiterhin für ein Negativmerkmal - nur welches genau kann man jetzt nicht mehr sehen. Aus meiner Sicht eine eher fragwürdige Verbesserung.
Danke aber für die Verlinkung des Urteils. Ich sag mal: Die Schadensersatzklage war ja irgendwie "mutig";) *hust*
Ich sehe hier aber auch Null Chancen, dass irgendwas gelöscht wird.
Zumal:
In dem Einzelfall so entschieden wurde weil die Person eine Krankheitsgeschichte ins Feld führte und offenbar glaubhaft machen konnte, dass diese der Überschuldungsauslöser war. Da die Krankheit nachvollziehbarer Weise überwunden war und sich das auch in wesentlichen Verbesserungen in der Sozial- und Erwerbssituationen der Person darstellte, gelang es offenbar dem Gericht in der weiteren Speicherung eine unzumutbare Härte zu verkaufen.
Außerdem hatte das Ganze auch einen kleinen aber feinen Hinkefuß: Der Eintrag musste zwar gelöscht werden - allerdings musste der Score nicht angepasst werden. Das bedeutet, dass der RSB-Satz zwar verschwand, der Score aber immernoch so hoch/niedrig war als wenn er noch da wäre.
In der betreffenden Auskunft spricht der Score also weiterhin für ein Negativmerkmal - nur welches genau kann man jetzt nicht mehr sehen. Aus meiner Sicht eine eher fragwürdige Verbesserung.
Danke aber für die Verlinkung des Urteils. Ich sag mal: Die Schadensersatzklage war ja irgendwie "mutig";) *hust*
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Na so schlimm ist es ja jetzt nicht mit dem Vermieter, ich würde eine Miet Bescheinigung ohne Probleme bekommen, Miete haben wir immer pünktlich bezahlt. Meine Frau redet nicht mehr mit den vermietern, ich habe keine Probleme aber das zieht mich dann ja auch runter, also werden wir hier weg ziehen. Wir suchen ja auch privat, hatten schon eine Zusage, nur mussten wir dann die schufa vorlegen, das wars dann. Wir müssen uns dann noch bis nächstes Jahr Oktober gedulden leider
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Ich hole das Dingen hier mal wieder hoch.
Dieser Tage äußerte sich der menschlich wie fachlich unfassbar galante RA Frank Lackmann auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung u.a. zu diesem Urteil. Da - soweit ich es verstanden habe - sein Resümee dazu einen Tacken optimistischer ausfiel, möchte ich es euch nicht vorenthalten.
RA Lackmann gab zunächst seine Verwunderung über die Widersprüchlicheit der Urteilsfindung in dem Fall zum Ausdruck. Auf der einen Seite war er schockiert mit welcher Vehemenz und vor allem mit welcher Begründung das LG Frankfurt die 3-jährige "Brandmarkung" des (Ex-)Schuldners mit dem Vermerk "Restschuldbefreiung erteilt" allein zu Warnzwecken verteidigte.
Besonders der Satz in der Urteilsbegründung:
"Es ist nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte."
sorgte bei ihm für größtes Unverständnis (um es vorsichtig zu formulieren). Er war nämlich (und ich auch) eigentlich immer der Meinung gewesen, dass GENAU das der Zweck einer Restschuldbefreiung sei den der Gesetzgeber mit der ganzen Veranstaltung im Blick gehabt hatte.
Weiterhin äußerte er sein Unverständnis darüber, dass der Eintrag aus öffentlichen Verzeichnissen nach 6 Monaten gelöscht werden muss - eine private Firma wie die Schufa allerdings den Eintrag 3 Jahre lang speichern dürfe. Das sei schlicht nicht nachvollziehbar.
Völlig abstrus erscheint in diesem Zusammenhang die 180 Gradwendung die das Gericht nach dieser Ode an die 3-Jahres-Warnung hinlegt indem es dem (Ex-)Schuldner in diesem Einzelfall die vorzeitige Löschung einräumt - sich dabei aber ganz ausgesprochen viel Mühe bei der Beschreibung dieses persönlichen Einzelfalls gibt. Ungeachtet dessen aber im Prinzip als einzigen "hard fact" für die vorzeitige Löschung Probleme bei der Wohnungssuche anführt. Ein Fakt der so ziemlich auf jeden zutreffen sollte.
Lange Rede kurzer Sinn: RA Lackmann empfahl durchaus Betroffene dazu zu animieren die vorzeitige Löschung unter Berufung auf das Urteil und der Darlegung der persönlichen Situation unter Einbeziehung des Faktors Wohnungssuche zu verlangen - ohne dabei auf die Erfolgschancen weiter einzugehen.
Wobei ich persönlich hinzufügen möchte: Ich würde mir sehr gut überlegen ob mir der Versuch auch Geld in Form eines Anwaltshonorars oder ähnlichem wert wäre. Aber gegen der Eigenversuch bzw. den mit Hilfe einer Beratungsstelle dürfte nicht viel sprechen. Das Ziel dahinter dürfte klar sein: Perspektivisch die Rechtsprechung auszuweiten indem man in die Kerbe des LG Frankfurt weiter hineinklopft.
Dieser Tage äußerte sich der menschlich wie fachlich unfassbar galante RA Frank Lackmann auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung u.a. zu diesem Urteil. Da - soweit ich es verstanden habe - sein Resümee dazu einen Tacken optimistischer ausfiel, möchte ich es euch nicht vorenthalten.
RA Lackmann gab zunächst seine Verwunderung über die Widersprüchlicheit der Urteilsfindung in dem Fall zum Ausdruck. Auf der einen Seite war er schockiert mit welcher Vehemenz und vor allem mit welcher Begründung das LG Frankfurt die 3-jährige "Brandmarkung" des (Ex-)Schuldners mit dem Vermerk "Restschuldbefreiung erteilt" allein zu Warnzwecken verteidigte.
Besonders der Satz in der Urteilsbegründung:
"Es ist nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte."
sorgte bei ihm für größtes Unverständnis (um es vorsichtig zu formulieren). Er war nämlich (und ich auch) eigentlich immer der Meinung gewesen, dass GENAU das der Zweck einer Restschuldbefreiung sei den der Gesetzgeber mit der ganzen Veranstaltung im Blick gehabt hatte.
Weiterhin äußerte er sein Unverständnis darüber, dass der Eintrag aus öffentlichen Verzeichnissen nach 6 Monaten gelöscht werden muss - eine private Firma wie die Schufa allerdings den Eintrag 3 Jahre lang speichern dürfe. Das sei schlicht nicht nachvollziehbar.
Völlig abstrus erscheint in diesem Zusammenhang die 180 Gradwendung die das Gericht nach dieser Ode an die 3-Jahres-Warnung hinlegt indem es dem (Ex-)Schuldner in diesem Einzelfall die vorzeitige Löschung einräumt - sich dabei aber ganz ausgesprochen viel Mühe bei der Beschreibung dieses persönlichen Einzelfalls gibt. Ungeachtet dessen aber im Prinzip als einzigen "hard fact" für die vorzeitige Löschung Probleme bei der Wohnungssuche anführt. Ein Fakt der so ziemlich auf jeden zutreffen sollte.
Lange Rede kurzer Sinn: RA Lackmann empfahl durchaus Betroffene dazu zu animieren die vorzeitige Löschung unter Berufung auf das Urteil und der Darlegung der persönlichen Situation unter Einbeziehung des Faktors Wohnungssuche zu verlangen - ohne dabei auf die Erfolgschancen weiter einzugehen.
Wobei ich persönlich hinzufügen möchte: Ich würde mir sehr gut überlegen ob mir der Versuch auch Geld in Form eines Anwaltshonorars oder ähnlichem wert wäre. Aber gegen der Eigenversuch bzw. den mit Hilfe einer Beratungsstelle dürfte nicht viel sprechen. Das Ziel dahinter dürfte klar sein: Perspektivisch die Rechtsprechung auszuweiten indem man in die Kerbe des LG Frankfurt weiter hineinklopft.
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Ein Versuch über eine Beratungsstelle wäre es mal wert, da meine Frau und ich keine Wohnung finden nit dem Eintrag RSB erteilt. Mehr als nein kann die schufa nicht sagen...
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Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB
Vielleicht versucht du aber auch einfach mal mit dem Vermieter zu reden...also mit dem neuen. Es soll darunter immer noch Menschen geben, die nur die Mietbescheinigung des alten Vermieters sehen wollen, wenn eine Inso oder RSB im Raum stehen. Kürzlich noch erlebt.
Ein klärendes Gespräch kann echt Wunder bewirken.
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