Hallo Zusammen,
ich habe am 25.07.23 den Antrag auf Insolvenz gestellt. Die Chancen für einen gerichtlichen Vergleich stehen hoffentlich ganz gut, es gibt sowohl eine Kopf-, wie auch eine Summenmehrheit.
Nun habe ich heute Post von einem Gerichtsvollzieher erhalten. Es geht um eine Teilforderung in Höhe von 1000€. Wenn ich diese nicht zahle, soll ich am 01.09. zum Gericht für die Vermögensauskunft.
Meine Schuldnerberatung erreiche ich erst am Mittwoch wieder.
Muss ich denn nun die Vermögensauskunft abgeben, obwohl der Antrag auf Insolvenz bereits eingereicht wurde?
Vielen Dank für eure Antworten.
Vermögensauskunft
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Re: Vermögensauskunft
1. Ja.
2. es ist möglich, beim Inolvenzgericht den Antrag zu stellen, dass ZV-Maßnahmen bis auf weiteres unzulässig sind. Wird das beschlossen, muss Du da nicht hin.
2. es ist möglich, beim Inolvenzgericht den Antrag zu stellen, dass ZV-Maßnahmen bis auf weiteres unzulässig sind. Wird das beschlossen, muss Du da nicht hin.
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Re: Vermögensauskunft
Du könntest auch den Gerichtsvollzieher anrufen, ihm das erklären und auf Gegenliebe hoffen. Manch einer setzt dann die Vollstreckung vorübergehend aus.
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