Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hallo zusammen
Ich bin neu hier und habe nur eine Frage
Ich habe am Freitag einen Brief vom Amtsgericht bekommen, das mein Insoverfahren aufgehoben wurde.
Bin seit 2021 in Privatinsolvenz.
Ich vermute mal,das ich ab jetzt in der Wohlverhaltensphase bin.
Nun zu meiner Frage.
Meine Bank hatte zuletzt mein PKonto gekündigt, Gründe unbekannt
Nun müsste ich,bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen.
Kann ich dort ein ganz normales Girokonto führen,oder brauche ich wieder ein PKonto[was schwierig werden dürfte]
Ist in der Wohlverhaltensphase das Konto noch unter Insolvenz Beschlag,oder hat der Treuhänder da nix mehr zu pfänden?
Herzlichen Dank fürs Lesen
Kolibri70
Ich bin neu hier und habe nur eine Frage
Ich habe am Freitag einen Brief vom Amtsgericht bekommen, das mein Insoverfahren aufgehoben wurde.
Bin seit 2021 in Privatinsolvenz.
Ich vermute mal,das ich ab jetzt in der Wohlverhaltensphase bin.
Nun zu meiner Frage.
Meine Bank hatte zuletzt mein PKonto gekündigt, Gründe unbekannt
Nun müsste ich,bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen.
Kann ich dort ein ganz normales Girokonto führen,oder brauche ich wieder ein PKonto[was schwierig werden dürfte]
Ist in der Wohlverhaltensphase das Konto noch unter Insolvenz Beschlag,oder hat der Treuhänder da nix mehr zu pfänden?
Herzlichen Dank fürs Lesen
Kolibri70
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hi Kolibri70,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beschluss Insoverfahren aufgehoben" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beschluss Insoverfahren aufgehoben" geschaut?
0
-
- Mitglied
- Reaktionen: 5
- Beiträge: 16
- Registriert: 27. Jul 2023, 18:20
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Wenn du währenddessen keine neue Schulden gemacht hast, kannst du woanders ein neues Konto eröffnen.
Denn in der Wohlverhaltensperiode ist dies wieder möglich, vom Konto wird kein Geld mehr gepfändet sondern nurnoch von der Quelle, sprich vom Arbeitgeber.
Aber welche Bank kündigt denn einfach so ein P-Konto?
Gruß
Denn in der Wohlverhaltensperiode ist dies wieder möglich, vom Konto wird kein Geld mehr gepfändet sondern nurnoch von der Quelle, sprich vom Arbeitgeber.
Aber welche Bank kündigt denn einfach so ein P-Konto?
Gruß
0
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Das würde mich auch interessieren und vor allem, aus welchem Grund? Ansonsten ist dem Beitrag von vogelmeister nichts hinzuzufügen
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 43
- Registriert: 11. Mai 2023, 20:43
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Eine Volksbank hat das schon mit mir gemacht, auch rechtens lt. AGB, es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz für P Konten. Es wird wohl einfach daran liegen das gepfändete Konten nur Arbeit machen und man an den Kunden nix verdient. Des Weiteren hat die ING ein Basiskonto ohne Angabe von Gründen einfach gekündigt. Wäre ich zu der Zeit nicht nervlich so durch gewesen, hätte ich gut Lust gehabt das zu verfolgen über die BaFin. Was ich von Banken halte erspar ich mir hier.
0
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hallo und Sanke erstmal für die netten Antworten
Also warum das Konto gekündigt wurde, hat die Bank nicht angegeben.
Es war die commerzbank.
Die haben mir die ganze Zeit schon Schwierigkeiten gemacht, da wurde trotz Freigabe ,mal zwischendurch Geld vom Nebenjob aufs Auskehrungskonto geschoben, dann mein gesamtes Einkommen etc obwohl die Löhne vom Gericht freigegeben waren.
Wurde ja schon zusammen gerechnet und beim Hauptarbeitgeber gepfändet.
Habe mich irgendwann gewehrt und mich bei der BaFin beschwert, tja dann kam die Kündigung.
Ich war wohl zu schwierig für die k.A
Also warum das Konto gekündigt wurde, hat die Bank nicht angegeben.
Es war die commerzbank.
Die haben mir die ganze Zeit schon Schwierigkeiten gemacht, da wurde trotz Freigabe ,mal zwischendurch Geld vom Nebenjob aufs Auskehrungskonto geschoben, dann mein gesamtes Einkommen etc obwohl die Löhne vom Gericht freigegeben waren.
Wurde ja schon zusammen gerechnet und beim Hauptarbeitgeber gepfändet.
Habe mich irgendwann gewehrt und mich bei der BaFin beschwert, tja dann kam die Kündigung.
Ich war wohl zu schwierig für die k.A
0
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Wenn Du kein Konto (mehr) hast (jetzt nach der Kündigung der CoBa), dann MUSS Dir jede Bank Deiner Wahl ein Konto geben, gem. "Zahlungskontengesetz" ZKG.
Und wenn Du das beantragst, MUSS Dir die Bank Dein Konto dann auch in ein P-Konto umwandeln.
Aber das brauchst Du ja 'normal' nicht (mehr).
Ja ja ... die Banken ... wir sind für die ja nur kleine, lästige Fische ...
Die machen nun mal lieber gute Geschäfte mit dem richtig großen Geld ...
War heute bei Arte zu sehen:
https://www.arte.tv/de/videos/RC-019330 ... se-rausch/
Na, shopgirl, was kommt jetzt von Dir ?
Und wenn Du das beantragst, MUSS Dir die Bank Dein Konto dann auch in ein P-Konto umwandeln.
Aber das brauchst Du ja 'normal' nicht (mehr).
Ja ja ... die Banken ... wir sind für die ja nur kleine, lästige Fische ...
Die machen nun mal lieber gute Geschäfte mit dem richtig großen Geld ...
War heute bei Arte zu sehen:
https://www.arte.tv/de/videos/RC-019330 ... se-rausch/
Na, shopgirl, was kommt jetzt von Dir ?
0
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Ich verstehe noch nicht ganz wie Kokain und Heroin jetzt in diesen Thread passen … ich denk nochmal drüber nach
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 26
- Beiträge: 353
- Registriert: 5. Feb 2019, 14:08
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Darauf konnte man ja warten, das von dir wieder so eine dumme Stichelei kommt.robo hat geschrieben: ↑5. Aug 2023, 20:15 Wenn Du kein Konto (mehr) hast (jetzt nach der Kündigung der CoBa), dann MUSS Dir jede Bank Deiner Wahl ein Konto geben, gem. "Zahlungskontengesetz" ZKG.
Und wenn Du das beantragst, MUSS Dir die Bank Dein Konto dann auch in ein P-Konto umwandeln.
Aber das brauchst Du ja 'normal' nicht (mehr).
Ja ja ... die Banken ... wir sind für die ja nur kleine, lästige Fische ...
Die machen nun mal lieber gute Geschäfte mit dem richtig großen Geld ...
War heute bei Arte zu sehen:
https://www.arte.tv/de/videos/RC-019330 ... se-rausch/
Na, shopgirl, was kommt jetzt von Dir ?
Im Gegensatz zu Dir wiederholt Shoppgirl nicht immer Antworten von Vorpostern.
Und im Gegensatz zu dir habe ich während meiner gesamten Insolvenz nur positives mit meiner Bank erlebt.
Kleiner Tip, nicht immer von dir ausgehen.
Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag.
Gruß habwiederwas
0
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Wenn Du Dir die Arte-Sendung ansiehst, tidus82, dann verstehst Du es.
Was mich mal interessieren würde:
Wenn Kolibri70 jetzt bei der Co-Ba einen Antrag auf Kontoeröffnung stellt, dann müsste diese nach dem ZKG ihm/ihr ja ein Konto geben - oder wie ?
0
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
@wissender
Ja,das würden die tun,hatten sie in der Antwort auf meinen Widerspruch auch geschrieben
NUR, ganz ehrlich? Erstens NULL Logik und zweitens vergeht mir da die Lust dran.
Ja,das würden die tun,hatten sie in der Antwort auf meinen Widerspruch auch geschrieben
NUR, ganz ehrlich? Erstens NULL Logik und zweitens vergeht mir da die Lust dran.
0