Hallo Gemeinde..habe mal wieder ne Spezialfrage...
Mein Abtretungsfrist endet im August.
Bei Durchsicht der Unterlagen sah Ich noch mal die Forderungstabelle durch.
Bei einer Als vom Gläubiger als VbuH gemeldete Forderung,
Die von mir als Gesamtforderung wider spochen wurde,
Stellte Ich fest, daß der Zeitraum , auf die sich die Forderung bezieht, falsch in die Tabelle eingetragen ist.
Die Forderung wurde dann im Prüftermin festgestellt.
Ist das ein Formfehler..kann der Gläubiger sich trotz dieses eventuellen Formfehlers trotzdem nach der RSB eine vollstreckbar Ausfertigung holen...
MfG
El Torro
Form Fehler in der Forderungstabelle
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Hi El Torro,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Form Fehler in der Forderungstabelle" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Form Fehler in der Forderungstabelle" geschaut?
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Nur wenn man als Schuldner der Forderung und dem Attribut widerspricht ist die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gesperrt. Nur eins von beiden... das reicht nicht.
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Was heißt denn falsch? Es kommt darauf an, wie der Gläubiger die Forderung angemeldet hat. Wenn er sie so angemeldet hat, dann ist es jedenfalls im Verfahren kein Formfehler. Eine vollstreckbare Ausfertigung eines Tabellenauszug bekommt der Gläubiger nur, wenn sie nicht dem Betrag widersprochen haben § 201 InsO. Sie haben insgesamt der Forderung widersprochen (so liest sich das jedenfalls), dann erhält der Gläubiger auch keinen vollstreckbaren Tabellenauszug, sondern muss klagen.
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Hallo..
Der Gläubiger hat die Forderung angemeldet als VbuH. Ich habe der Forderung komplett widersprochen...so weit so gut. Dann hat wohl das Insolvenzgericht oder deren Schreibkraft in der Forderungstabelle den Zeitraum, wo es um die Forderung ging , falsch in die Tabelle eingetragen...das meinte Ich mit Formfehler bei der Eintragung....Urteile usw. sind doch auch angreifbar, wenn Namen oder bestimmte Zeitraeume falsch eingetragen sind....Dahin ging meine Überlegung...Weil die Forderungstabelle ist doch auch sowas wie ne amtliche Auflistung oder sowas.
Kann natürlich auch sein, das Ich da Falsch liege...
Der Gläubiger hat die Forderung angemeldet als VbuH. Ich habe der Forderung komplett widersprochen...so weit so gut. Dann hat wohl das Insolvenzgericht oder deren Schreibkraft in der Forderungstabelle den Zeitraum, wo es um die Forderung ging , falsch in die Tabelle eingetragen...das meinte Ich mit Formfehler bei der Eintragung....Urteile usw. sind doch auch angreifbar, wenn Namen oder bestimmte Zeitraeume falsch eingetragen sind....Dahin ging meine Überlegung...Weil die Forderungstabelle ist doch auch sowas wie ne amtliche Auflistung oder sowas.
Kann natürlich auch sein, das Ich da Falsch liege...
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Was ist denn Dein Ziel ?
Du hast der Forderung UND dem Zusatz "aus vbuH" komplett widersprochen,
also müsste der Gläubiger klagen, wenn er was von Dir will.
Klagt er, so wird sich das mit dem falschen Zeitraum aufklären,
klagt er nicht, ist doch alles gut.
Also - wozu willst Du da JETZT irgendetwas aufköcheln ?
Du hast der Forderung UND dem Zusatz "aus vbuH" komplett widersprochen,
also müsste der Gläubiger klagen, wenn er was von Dir will.
Klagt er, so wird sich das mit dem falschen Zeitraum aufklären,
klagt er nicht, ist doch alles gut.
Also - wozu willst Du da JETZT irgendetwas aufköcheln ?
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Ich kann hier nicht lesen, ob bzw. welcher Titel der Forderungsanmeldung zugrunde liegt. Dies wäre aber erforderlich dafür, dass man feststellen kann, wer letztendlich den Widerspruch verfolgen muss.
Grundsätzlich ist auch ein Tabelleneintrag einer Berichtigung nach § 164 ZPO zugänglich.
Grundsätzlich ist auch ein Tabelleneintrag einer Berichtigung nach § 164 ZPO zugänglich.
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Re: Form Fehler in der Forderungstabelle
Ich glaube die Antwort liegt in dem Hinweis nach 164 ZPO........
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