Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Russel
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Registriert: 28. Jun 2023, 20:33

Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Beitrag von Russel »

Mein Arbeitgeber hat mir kürzlich mitgeteilt und zum Vorwurf gemacht, dass er einen hohen Verwaltungsaufwand hat, weil der für meine Insolvenz zuständige Verwalter von ihm verlangt, monatlich Lohnabrechnungen zu senden. Ist dies eine rechtlich bindende Pflicht für den Arbeitgeber dem IV Lohnabrechnungen zu senden?

Diese Frage entsteht vor allem deshalb, weil der Insolvenzverwalter von mir persönlich die gleichen Gehaltsnachweise alle sechs Monate anfordert. Entsprechend könnte der Arbeitgeber diesen Aufwand einstellen.

Welche Pflichten trägt ein Arbeitgeber bei der Privatinsolvenz eines Mitarbeiters während der Festanstellung und wie in meinem Fall jetzt relevant: bei dem Ausscheiden des Mitarbeiters?
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

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Hi Russel,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen" geschaut?
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Beitrag von robo »

Jeder Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung ausstellen (gem. GewO § 108).
Ändert sich am Lohn nichts, muss auch keine neue Abrechnung ausgestellt werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren ist.
Da kann ein Insolvenzverwalter fordern, was er will.

Dein Arbeitgeber darf Dich wg. des Insolvenzverfahrens nicht kündigen,
auch wenn er ja tatsächlich mehr Arbeitsaufwand deswegen hat.
Aber sooo viel ist es ja auch nicht, er muss ja zB auch den Sozialversicherungsträger informieren, wenn sich was an Deinem Lohn/Gehalt ändert; kriegt der IV eben auch ne Kopie, fertig.
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Russel
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Re: Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Beitrag von Russel »

Vielen Dank für deine Einschätzung. Mein Arbeitgeber informierte mich darüber, dass der IV verlangt, dass jeden Monat eine Kopie meiner Lohnabrechnungen an ihn gesendet wird.
Offensichtlich fordert der IV mehr an als ihm zustehen würde.
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robo
Allwissender
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Re: Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Beitrag von robo »

Dein AG könnte dem IV ja auch einfach ne kurze Mail schicken:
"Betr.: Lohnabrechnung (Name) wie im Vormonat, unverändert"
Fertig.
Damit ist das Verlangen des IV auch erfüllt.
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Russel
Mitglied
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Re: Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Beitrag von Russel »

Leider bin ich mit einem neuen Problem konfrontiert. Mein Arbeitgeber hat den Treuhänder darüber in Kenntnis gesetzt, dass mein Arbeitsverhältnis am 31.07.2023 endet. Überraschenderweise erhielt ich danach einen Brief vom Treuhänder, in dem ich wegen meiner unterbliebenen Mitwirkungspflicht gerügt wurde. Er behauptet, ich hätte ihn über meine Kündigung informieren müssen.

Ich frage mich, warum ich den Treuhänder persönlich informieren muss, zumal mein Arbeitgeber diese Information bereits weitergegeben hat.

Ich empfinde diese doppelte Informationspflicht als schikanierend.

Wann genau bin ich verpflichtet, meine Kündigung zu melden? War es nicht ausreichend, dass mein Arbeitgeber diese Information bereits übermittelt hat?
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El Torro
Wissender
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Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Re: Arbeitgeberpflichten bei Mitarbeiterinsolvenz und Lohnabrechnungsanforderungen

Beitrag von El Torro »

Hallo...
Es gibt keine Doppelte Informationspflicht...DU bist verpflichtet, diese Aenderungen mitzuteilen..je nach Zustand deines Verfahrens....einmal schreibst du vom Insolvenzverwalter, einmal vom Treuhänder.
Ist dein Verfahren aufgehoben und du bist in der Abtretungsfrist, greift eindeutig der Paragraf 295 Inso
Satz 1 Nr.3. Hier steht unverzüglich must du dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht Anderungen mitzuteilen.
Bist du noch im eröffneten Verfahren hast du ebenfalls diese Auskunftspflichten.
Wenn sowss nicht mitgeteilt wird, kann dir unter Umständen die Restschuldbefreiung versagt werden.
Meine Aussage bezieht sich auf die Mitteilung der Kündigung.
Mfg
El Torro
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