Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

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Russel
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Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von Russel »

Ich brauch mal eure Expertenmeinung.

Ich bin zum 14.Juli 2023 gekündigt worden und habe noch keinen einzigen Urlaubstag in diesem Kalenderjahr genommen.

Laut Arbeitsvertrag stehen mir 30 Urlaubstage zu, zwar wären das heruntergerechnet auf 6,5 Monate nur 16 Urlaubstage, aber der Gesetzgeber sieht es vor, dass ich meinen kompletten Urlaub nehmen darf weil mir bei Kündigung nach dem 1.Halbjahr der volle Jahresurlaub zusteht, also 30 Tage.

Ich kann bis zu meinem offiziellen letzten Arbeitstag weder 30, noch 16 oder auch nur 5 Urlaubstage nehmen.
Nach einer Kündigung muss der verbleibende Urlaub nach Möglichkeit im Laufe der Kündigungsfrist genommen werden. Wenn auch am letzten Arbeitstag noch Resturlaub offen ist, erhält der Arbeitnehmer diesen ausgezahlt.
Aus kanzlei-hasselbach.de
Sind die Auszahlung der noch offenen Urlaubstage als regulär oder unter Berücksichtigung der Überstundenregelung 50/50 an den TH abzugeben? Streng genommen habe ich ja Überstunden gemacht weil ich wegen der hohen Auftragslage keinen Urlaub nehmen durfte.
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

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Hi Russel,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?" geschaut?
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robo
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von robo »

wer suchet, der findet ... zB:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal ... _oeD%27%5D
Zitat:
"Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist – ebenso wie anderes Arbeitsentgelt – nach § 850c ZPO pfändbar, soweit es die Pfändungsfreigrenzen übersteigt. Bei der Berechnung des zugriffsfreien Teils des Arbeitseinkommens (§§ 850c, d ZPO) ist auf den Zeitraum abzustellen, für den die Urlaubsabgeltung gezahlt wird. Maßgeblich ist also nicht der Auszahlungsmonat, sondern der Zeitraum, für den die Arbeitsbefreiung im weiterbestehenden Arbeitsverhältnis hätte festgesetzt werden müssen. D. h. das in Abgeltung des Urlaubsanspruchs zu zahlende Entgelt darf nicht einfach dem Entgelt des Auszahlungsmonats zugeschlagen werden. Zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens sind von dem als Urlaubsabgeltung gezahlten Brutto-Entgelt nach § 850e Nr. 1 ZPO die Beträge in Abzug zu bringen, die unmittelbar aufgrund steuer- oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen abzuführen sind; d. h. es ist auf das Nettoentgelt abzustellen (BAG vom 28. August 2001 – 9 AZR 611/99 – AP Nr. 80 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ZTR 2001, 572).
Zitat Ende

Also nix mit 50/50 ...

Und Du willst Deinen Job trotz Kündigung wirklich bis zum letzten machen ?
Ab sofort wäre ja jetzt eigentlich Urlaub angesagt ...
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Russel
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von Russel »

Hallo Robo,

vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Besonders schätze ich, dass du deine Aussage mit einer verlässlichen Quelle untermauert hast.

Ich muss mich leider damit abfinden, dass meine restlichen Urlaubstage einfach verfallen werden bzw. dem TH zugute kommen. Aufgrund von bedeutsamen Projekten, die meine volle Aufmerksamkeit erfordern, besteht leider keine Möglichkeit, meine Arbeitszeit zu reduzieren.

Die aktuelle Situation gestaltet sich sogar noch prekärer. Laut meinen Aufzeichnungen belaufen sich meine Überstunden mittlerweile auf über 140 Stunden. Tatsächlich bräuchte ich theoretisch bis zu meinem Ausscheiden am 14. Juli 2023 nicht mehr zu arbeiten.

Ich frage mich daher, ob es möglich wäre, mit meinem Vorgesetzten eine Zusatzvereinbarung zu treffen, die vorsieht, dass ich einen Aufschlag von 200% auf meine Überstunden erhalte. Könnte ich dadurch in den Genuss der Regelung kommen, die eine 50%ige Überstundenvergütung vorsieht.
Für die Pfändung von Überstunden gilt gem. § 850a ZPO: Überstunden sind nur zur Hälfte pfändbar. Die andere Hälfte darf der Schuldner behalten.
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robo
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von robo »

Du kannst mit Deinem Arbeitgeber natürlich vereinbaren, was Du möchtest - und was er möchte.
Du hast einen TH, schreibst Du, also bist Du in einem Inso-Verfahren, genauer: in der WVP ?

Dann ist Dein Arbeitgeber als Drittschuldner in der Pflicht, den pfändbaren Anteil von Deinem Lohn/Gehalt korrekt an den TH zu überweisen. Auch von so einem frei verhandelten Zuschlag.

Zuerst schreibst Du "Resturlaub auszahlen", d.h. 'Urlaubsabgeltung' ('Urlaubsgeld' ist was anderes), dann bekommst Du m.W. Dein Gehalt nach dem Kündigungszeitpunkt (hier 14.7.) für die Zeit Deines Urlaubsanspruchs einfach weiter - und der TH bekommt davon seinen Anteil.

Dann schreibst Du "Überstunden", das ist ja was anderes als Urlaubsabgeltung.

Merkwürdig finde ich Deine Situation allerdings schon.
Dein Arbeitgeber kündigt Dir, obwohl Du "in bedeutsame Projekte" involviert bist, die Deine volle Aufmerksamkeit erfordern ? Dein AG sieht das offensichtlich anders. Jedenfalls ab dem 15.7.

Wenn ich die Kündigung bekommen hätte, würde ich über meine Loyalität zu diesem AG nochmal nachdenken, "bedeutsame Projekte" her oder hin.
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Russel
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von Russel »

Ich befinde mich aktuell in der WVP.

Zu meiner Loyalität: Wenn ich nicht alle Anforderungen meines Arbeitgebers erfülle, droht mir ein schlechtes Arbeitszeugnis. In meiner aktuellen Situation ist mir ein gutes Zeugnis extrem wichtig.

Es gibt leider eine neue Wendung in meiner Situation.

Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten, mir meinen verbleibenden Resturlaub zu gewähren. Allerdings besteht mein AG darauf, diesen auszuzahlen anstatt ihn mir zu gewähren. Ich habe vorgeschlagen, meine Anstellung um 4-6 Wochen zu verlängern, um in dieser Zeit meinen Resturlaub zu nehmen. Dabei habe ich klar dargestellt, dass eine Auszahlung nicht zu meinen Gunsten wirkt, sondern stattdessen ausschließlich der IV profitiert.

Trotz meiner Bemühungen und zahlreichen Bitten, hat mein Arbeitgeber entschieden, mich nicht weiter zu beschäftigen, um Verwaltungskosten zu vermeiden.

Ich habe jetzt folgendes noch größeres Problem:
(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.
Aus https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015164.pdf
Existiert eine Ausnahmeklausel, die mir ermöglicht, das Arbeitslosengeld I in voller Höhe zu beziehen, auch wenn mein Resturlaub ausgezahlt wurde?
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Russel
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von Russel »

Ich lege großen Wert auf diese Angelegenheit, da ich Sorge habe, dass meine restlichen Urlaubstage an den Insolvenzverwalter ausgezahlt werden könnten. Diese Situation könnte dazu führen, dass ich mit einem reduzierten Arbeitslosengeld I rechnen muss, was natürlich nicht ideal wäre.
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robo
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Re: Resturlaub wird ausgezahlt - wie viel erhält der TH?

Beitrag von robo »

Dein Arbeitgeber will Dir ja offensichtlich nicht entgegenkommen.
Und er hat scheinbar auch wenig Ahnung von Lohnabrechnungen.

Hier ist gut erklärt, wie 'Urlaubsabgeltung' zu berechnen ist:
https://www.ihk.de/darmstadt/produktmar ... ng-2552866

Nein, ich kenne keine 'Ausnahmeklausel'.
Die Agentur für Arbeit wird Dich vermutlich ans JobCenter wg. ALG2 verweisen, wenn das Geld nicht reicht.
Wenn Du Anspruch auf ALG1 hast, musst Du Dich doch sofort nach der Kündigung bei denen melden, wenn ich mich recht erinnere, siehe hier:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
Dann kannst Du das Problem dort ja direkt ansprechen.

Viel Glück !
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