Ich bin zum 14.Juli 2023 gekündigt worden und habe noch keinen einzigen Urlaubstag in diesem Kalenderjahr genommen.
Laut Arbeitsvertrag stehen mir 30 Urlaubstage zu, zwar wären das heruntergerechnet auf 6,5 Monate nur 16 Urlaubstage, aber der Gesetzgeber sieht es vor, dass ich meinen kompletten Urlaub nehmen darf weil mir bei Kündigung nach dem 1.Halbjahr der volle Jahresurlaub zusteht, also 30 Tage.
Ich kann bis zu meinem offiziellen letzten Arbeitstag weder 30, noch 16 oder auch nur 5 Urlaubstage nehmen.
Sind die Auszahlung der noch offenen Urlaubstage als regulär oder unter Berücksichtigung der Überstundenregelung 50/50 an den TH abzugeben? Streng genommen habe ich ja Überstunden gemacht weil ich wegen der hohen Auftragslage keinen Urlaub nehmen durfte.Nach einer Kündigung muss der verbleibende Urlaub nach Möglichkeit im Laufe der Kündigungsfrist genommen werden. Wenn auch am letzten Arbeitstag noch Resturlaub offen ist, erhält der Arbeitnehmer diesen ausgezahlt.
Aus kanzlei-hasselbach.de