Im Juli wird wohl mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Ein Gläubiger möchte das mir ein GV die Vermögensauskunft abnimmt.
Der Termin ist morgen und meine Frage an euch ist MUSS ich Daten meines Vermieters angeben?
Danke fürs lesen.
Vermögenauskunft
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Re: Vermögenauskunft
Rückfrage: Wirst Du denn da hingehen?
Hinweis: Der Insolvenzverwalter fragt auch danach.
Entscheidung: Weisst Du, dass der GVZ nach dem Vermieter fragt? Warum wilst Du den nicht nennen?
Hinweis: Der Insolvenzverwalter fragt auch danach.
Entscheidung: Weisst Du, dass der GVZ nach dem Vermieter fragt? Warum wilst Du den nicht nennen?
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Re: Vermögenauskunft
Ja, wenn Du eine Kaution gezahlt hast oder eine Rückzahlung von Nebenkosten erwartest, s. Punkt 17 in dem Formular hier:Kolibripups hat geschrieben: ↑28. Jun 2023, 20:24 ... und meine Frage an euch ist MUSS ich Daten meines Vermieters angeben?
https://gvz-stoll.de/files/content/pdf/ ... rsonen.pdf
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Re: Vermögenauskunft
Danke für die Antworten und den Link.
Ja ich werde hingehen.
Hätte meinen Vermieter gerne da rausgehalten aber habe eine Kaution (600€) gezahlt.
Ja ich werde hingehen.
Hätte meinen Vermieter gerne da rausgehalten aber habe eine Kaution (600€) gezahlt.
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Re: Vermögenauskunft
Vom Insolvenzverfahren würde der Vermieter ohnehin spätestens Kenntnis erlangen.
Sollte der Gläubiger zwischen der Vermögensauskunft und vor Insolvenzeröffnung (Bei Verbraucherinsolvenz in einem Zeitraum von 3 Monaten - sonst 1 Monat) vollstrecken, würde das Insolvenzgericht die Maßnahme analog § 88 InsO für unwirksam erklären.
Sollte der Gläubiger zwischen der Vermögensauskunft und vor Insolvenzeröffnung (Bei Verbraucherinsolvenz in einem Zeitraum von 3 Monaten - sonst 1 Monat) vollstrecken, würde das Insolvenzgericht die Maßnahme analog § 88 InsO für unwirksam erklären.
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