Vermögenauskunft

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Kolibripups
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 28. Jun 2023, 20:17

Vermögenauskunft

Beitrag von Kolibripups »

Im Juli wird wohl mein Insolvenzverfahren eröffnet.

Ein Gläubiger möchte das mir ein GV die Vermögensauskunft abnimmt.
Der Termin ist morgen und meine Frage an euch ist MUSS ich Daten meines Vermieters angeben?

Danke fürs lesen.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vermögenauskunft

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Hi Kolibripups,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögenauskunft" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1250
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vermögenauskunft

Beitrag von imker »

Rückfrage: Wirst Du denn da hingehen?
Hinweis: Der Insolvenzverwalter fragt auch danach.
Entscheidung: Weisst Du, dass der GVZ nach dem Vermieter fragt? Warum wilst Du den nicht nennen?
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robo
Allwissender
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Re: Vermögenauskunft

Beitrag von robo »

Kolibripups hat geschrieben: 28. Jun 2023, 20:24 ... und meine Frage an euch ist MUSS ich Daten meines Vermieters angeben?
Ja, wenn Du eine Kaution gezahlt hast oder eine Rückzahlung von Nebenkosten erwartest, s. Punkt 17 in dem Formular hier:
https://gvz-stoll.de/files/content/pdf/ ... rsonen.pdf
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Kolibripups
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 28. Jun 2023, 20:17

Re: Vermögenauskunft

Beitrag von Kolibripups »

Danke für die Antworten und den Link.

Ja ich werde hingehen.
Hätte meinen Vermieter gerne da rausgehalten aber habe eine Kaution (600€) gezahlt.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2598
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vermögenauskunft

Beitrag von caffery »

Vom Insolvenzverfahren würde der Vermieter ohnehin spätestens Kenntnis erlangen.

Sollte der Gläubiger zwischen der Vermögensauskunft und vor Insolvenzeröffnung (Bei Verbraucherinsolvenz in einem Zeitraum von 3 Monaten - sonst 1 Monat) vollstrecken, würde das Insolvenzgericht die Maßnahme analog § 88 InsO für unwirksam erklären.
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