Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

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Berti
Neuankömmling
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Registriert: 28. Mär 2023, 20:19

Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Berti »

Hallo,

mein Vater ist kürzlich gestorben. Durch die Unterlagen, die ich in seinem Nachlass gefunden habe, wurde ich überrascht zu erfahren, dass er vor einiger Zeit eine Fondgebundene Rente für mich abgeschlossen hat, auf der sich derzeit ein Betrag von 3.200 Euro befindet.

Ich war nicht über die regelmäßigen Einzahlungen meines Vaters informiert und habe den Rentenplan daher nicht im Insolvenzantrag angegeben.

Der Rückkaufwert der Rente beträgt etwa 50% des aktuellen Betrags. Trotzdem möchte ich die Rente weiterführen, da die monatlichen Beiträge lediglich 25 Euro betragen.

Meine Frage ist nun, ob ich den Rentenvertrag auflösen muss, und meinen Verwalter zu informieren.
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Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

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Hi Berti,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Graf Wadula »

Sie sind im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur umfassenden Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Im Rahmen dieser Verpflichtung müssen Sie alle Vermögensgegenstände dem Insolvenzverwalter mitteilen. Da Ihre Verfügungsgewalt über Vermögensgegenstände auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist (§ 80 InsO), kann nur der den Vertrag kündigen. Wenn Sie den Vertrag weiterführen wollen, können Sie den praktisch aus der Insolvenz herauskaufen; Sie zahlen den Rückkaufwert an die Masse und der Verwalter gibt dafür diesen Vertrag an Sie frei. Die meisten Verwalter machen solche Konstellationen mit.
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Berti
Neuankömmling
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Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Berti »

Gut, dann müsste ich dem Insolvenzverwalter nur 1.600 Euro (also den Rückkaufwert) zahlen und darf den Vertrag weiterführen.
Graf Wadula hat geschrieben: 29. Mär 2023, 07:38 Da Ihre Verfügungsgewalt über Vermögensgegenstände auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist (§ 80 InsO), kann nur der den Vertrag kündigen.
Der Rentenvertrag ist nicht auf meinen Namen, sondern auf den meines verstorbenen Vaters ausgestellt. Ohne mein Wissen hat er den Vertrag abgeschlossen, was ich natürlich sehr schätze. Der private Rententräger bzw. die Versicherung informiert mich, dass ausschließlich ich berechtigt bin, den Vertrag aufzulösen und die Sterbeurkunde im Original vorlegen muss. Mein Insolvenzverwalter hat in dieser Hinsicht keine Handlungsbefugnis. Ist diese Information der Versicherung möglicherweise nicht korrekt?

Was wäre die Situation, wenn ich während der gesamten Insolvenzphase keine Kenntnis von dem Vertrag gehabt hätte? Sondern erst 2 Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Graf Wadula »

Naja, § 80 InsO ist da eindeutig. Ein höchstpersönliches Recht dürfte das auch nicht sein. Könnte natürlich unter § 850b ZPO fallen, aber da es nicht ihr eigener Vertrag ist... Aber ist ja eigentlich auch egal. Sterbeurkunde dürfte klar sein.

Grundsätzlich wäre auch nach 2 Jahren (oder aber auch 50 Jahren) eine Nachtragsverteilung möglich. Sprich der Insolvenzverwalter (oder aber auch bei kenntnis das InsoGericht von Amts wegen) könnte den Antrag stellen. Dann würde man für diesen Teil nochmal die Insolvenzanordnen, der Insolvenzverwalter kann dann kündigen ( wenn es siehe oben nicht irgendeine hier nicht bekannte Einschränkung gibt) und den Betrag zur Masse ziehen und verteilen.
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Opan
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Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Opan »

Wenn Du nichts vom Vertrag wusstest und Dein Vater den Vertrag ohne Dein Wissen abgeschlossen hat, dann war er Versicherungsnehmer des Vertrages und somit war Deine Unterschrift nicht nötig. Als Dein Vater verstorben ist, hast Du den Vertrag somit geerbt. Dies, wenn Du alleine als Bezugsberechtigter eingetragen wurdest. Somit kann also der Bezugsberechtigte einerseits eine eventuelle Auszahlung einer eventuell im Vertrag benannten Todesfallabsicherung verlangen - dann siehe oben der Hinweis § 80 InsO - oder aber den Vertrag weiter führen, in dem die Versicherungsnehmereigenschaft auf Dich übertragen wird. In diesem Fall ist es ab diesem Datum Dein Vertrag und somit auch - wie oben erklärt - dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, wg des Rückkaufswertes.

Ich vermute, dass der Vertrag so gestaltet ist, denn wenn Dein Vater Versicherungsnehmer war und Du wärst als versicherte Person eingetragen worden (statt lediglich als Bezugsberechtigter), dann hätte es Deiner Unterschrift bedurft, was aber am Ende des Tages nichts daran ändern würde, dass in diesem Falle die Rechte des Vertrages (Auszahlungen / RKW-Anspruch) ebenso auf dich entfallen, während der Versicherungsnehmer die Beitragspflicht hat/hatte und das Recht hatte, Änderung des Vertrages vornehmen zu können.
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Berti
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Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Berti »

Ich möchte den Vertrag weiterführen. Wenn der TH den Rückkaufswert möchte und ich den nicht zahlen kann, was wäre zu tun?
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von robo »

Du hast Deinen IV bis heute nicht über diesen Vertrag informiert ?
*staun*

Ich würde mal sagen, das ist 'sportlich' ...
denn das Ziel eines Inso-Verfahrens ist doch in aller Regel die RSB.
Und mir scheint, Du riskierst sie.

Aber zu Deiner Frage:
WENN Du den IV informiert hast und
WENN Du ihm sagst, Du möchtest den Vertrag gern 'freikaufen',
DANN solltest Du Dich mit dem IV über die Zahlungsmodalitäten einigen
und Dich auch daran halten.

Falls nicht, wird wohl jeder IV den Vertrag kündigen und den Rest 'zur Masse ziehen'
(und selbst davon 40% einstreichen).
Was sonst ?
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Shadow
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Registriert: 22. Dez 2022, 23:22

Re: Fondgebundene Rente auflösen für Verwalter?

Beitrag von Shadow »

Wenn du nicht zahlen kannst, versuch eine Ratenzahlung auszuhandeln. Ich hatte, während der Inso eine Sterbegeldversicherung, die mein TH-Kündigen wollte. Meine Versicherung hatte ihn erst einmal darauf hingewiesen, dass nach ein BGH-Urteil er nicht alles beanspruchen kann, sondern nur einen kleinen Teil. Der TH hatte sich dann bei mir gemeldet, gesagt was er dafür haben will und wie wir das lösen wollen. Da es kein Riesenbetrag war, sagte ich ihm das ich die gerne behalten würde und ihm das Geld, was er bekommen würde, zahlen möchte. Allerdings kann ich das nicht auf einmal.

Wir einigten und dann auf eine Ratenzahlung von ich glaube es waren 50€ monatlich. Damit war das Problem aus der Welt gewesen. Wenn du deine Versicherung behalten willst und nicht zahlen kannst, würde ich also nach einer Ratenzahlung fragen.
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