Hallo...
nabe mal wieder ein kleines Problem...
bin jetzt im Krankenstand und nun im Krankengeldbezug.
Jetzt verweigert mir mein Arbeitgeber Lohnbestandteile, netto im mittleren 3 stelligen Bereich.
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, würde mich eine Klage beim Arbeitsgericht fast genau das Kosten,
was Ich netto rauskriegen würde mit ungewissen Ausgang(Berufung Usw.)
Könnte mein Treuhänder von mir verlangen, das Ich diese Klage durchführen muss mit ungewissen Ausgang, weil bei Gewinn der Klage ich vielleicht ein bisschen was in die Insolvenzmasse einzahlen müsste davon, obwohl Ich schon wie vorher beschrieben fast mehr Kosten haette?
Stichwort Versagung...bin kurz vorm Ende der Abtretungsfrist.
MfG
El Torro
lohnbestandteile
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Re: lohnbestandteile
beantrage doch für die Klage Prozesskostenhilfe
den Gegner wirst du in der ersten Instanz nicht zu zahlen haben
und
kennst Du die Gründe, mit denen die Zahlung verweigert wurde??
die andere Frage ist für eine einfache und präzise Antwort mir zu kompliziert - denn da müsste mglw. vorher noch ein Zusammenrechnungsbeschluss her, weil aus jedem Einkommen nur unpfändbare Beträge gezahlt weden
den Gegner wirst du in der ersten Instanz nicht zu zahlen haben
und
kennst Du die Gründe, mit denen die Zahlung verweigert wurde??
die andere Frage ist für eine einfache und präzise Antwort mir zu kompliziert - denn da müsste mglw. vorher noch ein Zusammenrechnungsbeschluss her, weil aus jedem Einkommen nur unpfändbare Beträge gezahlt weden
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Re: lohnbestandteile
Für PKH verdiene ich zu viel.
Das mit der Erstinstanz weiss Ich, aber ohne Anwalt ist immer schlecht...
Die gründe kenne ich Teilweise.
MfG
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Re: lohnbestandteile
Sind Sie im InsoVerfahren oder in der WVP ? Im InsoVerfahren wären Sie nicht aktivlegitimiert (wenn es denn dann pfändbare Beträge sind). In der WVP haben sie nur die Obliegenheit, keine pfändbaren Beträge zu verheimlichen. Also wäre ich Sie, würde ich den TH über die Lage informieren und dass Sie auf Grund der Kosten und dem ungewissen Ausgang nicht klagen werden. Dann kann der TH entscheiden, ob er der gleichen Auffassung ist oder anderer. Ist er der Ansicht, dass es sich um an sich abgetretene Forderungen handelt, kann er selbst klagen (herrschende Meinung in der Literatur).
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Re: lohnbestandteile
Dank für die Antworten....ich schrieb oben schon , das Ich kurz vor Ende der Abtretungsfrist bin...also in der WVP....
MfG
El Torro
MfG
El Torro
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Re: lohnbestandteile
Ich habe leider keine Aufstellung, wer hier alles in welcher Phase des Verfahrens ist . Und die unterschiedlichen Begrifflichkeiten (wie z.B.: Treuhänder und Insolvenzverwalter) werden hier gerne mal durcheinander genutzt.
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