Auf dem Weg in die VI

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Elli
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Auf dem Weg in die VI

Beitrag von Elli »

Hallo meine Lieben. Ich habe mich ein wenig durchs Forum gelesen und viele interessante Hinweise mitgenommen und das eine oder andere Fragezeichen aus dem Weg räumen können 👍.
Irgendwie geben mir viele Beiträge hier das beruhigende Gefühl mit meinen „Bedenken“ um das was auf mich zukommt und erwartet nicht alleine zu sein.
Nun mal zu mir: Ich habe über die Jahre etwa 100k Schulden angehäuft. Nicht aus Selbstständigkeit. Der größte Posten ist ein KFW Studienkredit.. Derzeit bediene ich auch noch alle Verbindlichkeiten. Da zwei Darlehen einen variablen Zinssatz haben, spielt mir die EZB natürlich nicht in die Karten, so dass ich nun die Sache bereinigen möchte bevor es hässlich wird. Letzte Woche war ich bei der Schuldnerberatung und der Weg wird in die Privatinsolvenz führen. In diesem Zusammenhang haben sich nun Fragen ergeben. Vielleicht könnt ihr auch meine Bedenken zerstreuen.
Ich habe ein Auto von 2017 mit mittlerweile knapp 110K Kilometern. Da die Preise für Gebrauchtwagen offensichtlich explodiert sind, wird mein Auto auf Mobile noch mit 12-13K gehandelt. Mein Bauchschmerz ist, dass der Insolvenzverwalter das Auto verwerten wird. Ich bin Schichtarbeiter und habe eine Pendelstrecke von 70km (eine Stecke) zur Arbeit, bzw, wenn die Uhrzeit mit der Bahn passt, 25KM zum Bahnhof. D.h. ohne Auto kann ich direkt zum Jobcenter radeln…. (20 Km 🤣). Ich vermute schon, dass es auf den Insolvenverwalter ankommt..🤷‍♀️
Dann zur Lohnabtretung: Bei Nichtzahlung hat sich eine Bank im Vertag eine Lohnabtretung gesichert. In meinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt, so dass das dann wohl erstmal seinen Gang geht. Meine Frage dazu ist, bis zu welcher Grenze wird „Gepfändet“? Bis zur Grenze, die die Pfändungstabelle vorgibt, oder bis zu den derzeit etwa 1300?
Dann habe ich über meinen Arbeitgeber ein Jobrad. Wie würde das denn laufen? Hat da jemand schon Erfahrungen was mit dem laufenden Vertrag passiert? Immerhin mindert der Abzug vom Brutto das pfändbare Einkommen.
Und zum Procedere selbst: Die nette Dame der Schuldnerberatung sagte ich solle die Zahlungen einstellen und die Kündigung der Kredite abwarten. Nun ich weiß, ihr habt alle keine Kristallkugel. Aber Erfahrungen 😬. Wie lange dauert es etwa vom Einstellen der Zahlungen bis zur Kündigung bzw. bis ein Gerichtsvollzieher nach Hause zum Pfänden kommt? Letzteres gilt es natürlich zu vermeiden. Wenn ich die Kündigungen habe, soll ich wieder zum Berater und sie möchte denn die Einigungen anstreben…
Was mich nun zum Schluss umtreibt: was ist wenn nach den drei Jahren die Restschuldbefreiung versagt wird? Wenn ein Gläubiger -ich sage mal so- nicht einverstanden ist? Fehler bei den Angaben im Vertrag oder was es für Gründe geben könnte. Ist dann die komplette Restschuldbefreiung geplatzt, oder nur die für diesen Gläubiger?

Zu dem Thema gehen viele Unsicherheiten und Gedanken durch den Kopf. Da wird vermutlich noch der eine oder andere Beitrag kommen..
für ausführliche Antworten und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar 😄.

Bis dahin erstmal
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Re: Auf dem Weg in die VI

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Hi Elli,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Auf dem Weg in die VI" geschaut?
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El Torro
Wissender
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von El Torro »

Hallo Elli
Ich antworte mal mit meinem Grundwissen, die Spezialisten melden sich noch...
Also das Auto wird, wenn es Schuldenfrei ist, vom Insolvenzverwalter verwertet werden, weil es noch einen guten wert hat.
Die Lohnabtretung ist nach Insolvenzeröffnung hinfaellig, weil nach Eröffnung alle Pfaendungsversuche und Abtretungsversuche ins Leere laufen...also jeder Gläubiger hat seine Pfaendungsversuche einzustellen.
Die Zeitdauer einer Kreditkündigung kann von nix passiert bis zu 12 Monate dauern...eigene Erfahrung meiner Insolvenz.
Zu den eventuellen Kreditangaben ist es so,das glaube Ich eine Gläubigerbank bis 3 jahre vor Eröffnung des
IV Verfahrens rückwirkend einen Versagungsantrag stellen kann. (natürlich erst dann im laufenden Verfahren).
Wenn die RSB versagt wird , gilt es für alle Gläubiger, also für das ganze Verfahren.
Beim Jobrrad hat man glaube Ich die Möglichkeit, den Vertrag aus den unpfaendbaren Bezügen weiter zu bedienen,
aber nach Einigung mit dem Insolvenverwalter. Auch ein Herauskauf aus der Insolvenzmasse waere möglich.
Die Pfaendungsgrenze deines Lohnes kann man auf Antrag beim Insolvenzgericht erhöhen, wenn du zum Beispiel
Unterhalisverpflichtungen hast. Auch unterliegen Sonntags , Nacht und Feiertagszuschläge nicht der Pfaendung.
und bis der GV kommt, dauert es auch...deine Gläubiger müssen erst mal einen Vollstreckbaren Titel haben..und das kann dauern...nur bei der Lohnabtretung weiss Ich es nicht so genau...

Gruss El Torro
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robo
Allwissender
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Beiträge: 874
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von robo »

Zum Kfz: Ja, es könnte sein, dass ein IV (=Insolvenzverwalter) es gern "zur Masse" ziehen möchte (schliesslich bekommt er von Deiner Insolvenzmasse 40% ab ...). Falls er das versucht und falls Du ihn nicht davon überzeugen kannst, dass ohne Auto nix mehr "zur Masse" fliesst, dann kannst Du Dein Auto ggfs. selbst aus der Masse "freikaufen". Oder durch einen freundlichen Dritten freikaufen lassen.

Zur Lohnabtretung/zur Höhe der Pfändung: Je mehr Du verdienst, um so mehr darfst Du davon behalten. Und je mehr "Unterhaltsberechtigte" (Partner, Kind-er) Du hast. Schliesslich will der Gesetzgeber nicht, dass der böse Schuldner seinen gutgezahlten Job hinschmeisst und ihm auf der Tasche liegt ...
Hier findest Du zB einen Pfändungsrechner:
https://www.juraforum.de/tools/pfaendungsrechner

Zum Jobrad ? Keine Ahnung ? Wenn das "lohnwerter Vorteil" ist, könnte es evt. Deinem pfändbaren Einkommen hinzugerechnet werden, dh Du musst dafür bezahlen.

Zahlungen einstellen: Je nach Gläubiger, das kann Wochen oder Monate dauern. Wenn Dein Gläubiger eine Bank ist (noch eine andere als die KfW?), schickt sie Dir erstmal eine Mahnung, wenn die Rate nicht kommt. Dann vielleicht noch eine "böse Drohung": Wenn Du nicht bis ... bezahlst, dann geht es ans Inkasso ..
Dann geht die Forderung irgendwann tatsächlich an eine Inkassofirma, die schickt Dir wieder böse Schreiben. Und gibt es dann ggf. an eine Rechtsanwaltskanzlei ab. Die schreiben Dir wieder ... und beantragen dann irgendwann einen Mahnbescheid beim Gericht. Und dann, wenn Du dem nicht widersprichst, einen Vollstreckungsbescheid. Der KANN sich auf Dein Konto beziehen und an Deine Bank gehen (Kontopfändung) oder der KANN sich auf Dein Arbeitsentgelt beziehen und an Deinen Arbeitgeber gehen (Lohnpfändung) - oder beides.
Du ziehst, so ein Verfahren kann dauern ...
Bis ein GV bei Dir Zuhause aufläuft (muss auch gar nicht sein), vergehen im Regelfall Wochen bis Monate.

Zur Versagung der RSB: Wenn Du brav Deine "Obliegenheitspflichten" erfüllst, s. InsO § 295:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
dann hat kein Gläubiger eine Basis für einen Versagungsantrag. Also informier Dich weiter über Deine Pflichten (und Rechte!), halte Dich daran und Du bist in drei Jahren durch mit der Geschichte.

Noch zu Thema "möchte Einigung anstreben":
Das ist eine zwingende Voraussetzung. Zu Deinem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (ans Gericht) musst Du die Bescheinigung einer "geeigneten Stelle" über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuches vorlegen (und einen Antrag auf Restschuldbefreiung). Das wird die Schuldnerberaterin alles mit Dir besprechen.

Du hast Glück, dass mich ein Idiot heute früh irrtümlich aus dem Bett gerissen hat ...

Weiterhin viel Glück bei Deinem Weg durch die Inso!
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tidus82
Admin
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von tidus82 »

Guten Morgen und herzlich willkommen :)

Also zuerst möchte ich erstmal sagen: Du machst dir echt zu viele Gedanken. Einerseits gut, weil du so auf alle möglichen Unsäglichkeiten vorbereitet sein kannst, andererseits hemmt es natürlich auch.

Ich würde El Torro bei dem Auto widersprechen wollen - das Auto wird für den Arbeitsweg benötigt und deswegen allein schon nicht gepfändet. Was eventuell passieren kann ist, dass der IV sagt: "Zahl mir Betrag XYZ", dann kannst du das Auto "freikaufen". Aber auch das sollte nicht passieren, weil es für den Arbeitsweg benötigt wird.

Genau, zu den einzelnen Dauern, wie lange etwas dauert, ist tatsächlich wirklich kaum was zu sagen, das ist von Gläubiger, Summe etc abhängig.
Was mich nun zum Schluss umtreibt: was ist wenn nach den drei Jahren die Restschuldbefreiung versagt wird? Wenn ein Gläubiger -ich sage mal so- nicht einverstanden ist? Fehler bei den Angaben im Vertrag oder was es für Gründe geben könnte. Ist dann die komplette Restschuldbefreiung geplatzt, oder nur die für diesen Gläubiger?
Diesen Punkt meine ich mit "zu viele Gedanken" - da passiert in 99,5% der Fälle gar nichts und es wird kein Versagensantrag gestellt. Eher wird ein Antrag auf vbuH gestellt, was dann ggf. die eine einzelne Forderung betrifft.
und außerdem, "nicht einverstanden" ist kein Versagensgrund. Und die Versagensgründe sind ganz klar definiert und in engen Grenzen abgesteckt. Z.Bsp. wenn du tatsächlich Falschangaben beim Eröffnungsantrag angegeben hast.

Ich bin überzeugt davon, dass du dich auf dem richtigen Weg befindest und du mit Hilfe der Schuldnerberatung in 3 Jahren + die jetzige Zeit wieder schuldenfrei bist. Und am Ende stellst du wahrscheinlich fest, dass alles gar nicht so dramatisch war. :-)

Wenn du weitere Fragen hast sind wir natürlich hier :)
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Elli
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von Elli »

Hey, da bin ich wieder. Vielen Dank für eure Erfahrungen und Antworten. Ein bisschen habt ihr mir meinen „Bauchschmerz“ genommen. Aber beim Auto sind sie iwie noch geblieben 🫣. Man kann eben nicht im Insolvenzverwalter hineinschauen.
Eine Frage habe ich aber noch: Ich habe vier Gläubiger, alles Banken. Wenn ich nun anfange sie Zahlungen einzustellen, werden die Kreditkündigungen wohl auch mal früher mal später kommen. Entsprechend auch die erste Pfändung.. denke ich. Wie ist denn das, wenn die eine Bank den Kredit recht schnell kündigt und einen Titel erwirkt und die andere Bank sich mit der Kündigung Zeit lässt und nach –vielleicht Monaten– erst Kündigt? Der nächste Schritt bei der Schuldnerberatung wäre ja erst, wenn die Kredite gekündigt sind…🤷‍♀️. Das verwirrt nicht. Der Idealfall wäre ja, alle kündigen gleichzeitig 🤣. Aber so wird es wohl bei vier Gläubigern nicht kommen.
Dann noch einen Frage. Wie schaut es denn mit der Pfändbarkeit von Zulagen aus. Mein Gehalt setzt sich ja aus dem Grundgehalt zum Wochenend–, Nacht– und Feiertagszulage zusammen. Mit der Bescheinigung der Schuldnerberatung wird der pfändbare Betrag ja entsprechend der Tabelle anpasst. Aber wie ist das bei Schwankungen? Gerade Feiertage heben den Betrag ja an… Und zu wie viel Prozent wird Weihnachtsgeld gepfändet? Wäre es sinnvoll vielleicht alles in Zeit umwandeln zu lassen (Wochenenden/Feiertage/Nacht und Weihnachten) und nur den Freibetrag von blanken Netto laufen zu lassen?
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DanielWillig
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von DanielWillig »

Ich kann von meinen Erfahrungen berichten: Acht Gläubiger, Banken davon die Deutsche Bank, Barclays und LBB. Die Zahlungen eingestellt hab ich seit letztem Jahr Juni, die haben wirklich lange lange nur Briefe geschrieben, erst natürlich die Kündigungen und dann die Mahnungen, und letztendlich haben alle verkauft/abgetreten. Da ist monatelang nichts schlimmes passiert. Verfahren wurde Ende Dezember 22 eröffnet und Geld hat keiner mehr bekommen ab Juni 22.
Und als die ersten Inkassos angefangen haben ernst zu machen und die Briefe fieser wurden, wurde mein Verfahren eröffnet und bums aus Mickey Mouse.Ich hatte auch damit gerechnet das die viel schneller härter vorgehen. Eine Frist nach der anderen aber nix weiter passiert.

Überhaupt haben alle Gläubiger bis auf 1&1 die Füße still gehalten, wahrscheinlich weil die das Spiel ja kennen. Nachdem ich die Anwaltskanzlei beauftragt habe, habe ich zeitgleich sämtliche Zahlungen an alle Gläubiger eingestellt, parallel bekamen die ja dann Post vom Anwalt wo schon klar wird, bei dem ist nix zu holen. Aber ausschließen kann man es natürlich nicht. Wer zuerst kommt, pfändet zuerst. Eine Pfändung vor Eröffnung bleibt, soweit ich weiß auch bestehen, ich meine drei Monate vor Eröffnung ist die magische Zahl.

Was meinst Du mit der Bescheinigung von der Schuldnerberatung und pfändbarer Betrag entsprechend Tabelle ? Da kann ich nicht ganz folgen. Freibetrag vom blanken Netto ?
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Elli
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von Elli »

Das klingt ja „entspannt“. Also kommen erst die Kreditkündigungen und dann die Mahnungen. Das hatte ich mich auch gefragt wie das läuft.
DanielWillig hat geschrieben: 22. Mai 2023, 15:59 Was meinst Du mit der Bescheinigung von der Schuldnerberatung und pfändbarer Betrag entsprechend Tabelle ? Da kann ich nicht ganz folgen. Freibetrag vom blanken Netto ?
Ich meine den Betrag aus der Pfändungstabelle, der sich am Nettogehalt orientiert. Das schwankt ja je nach dem wie die Schichten fallen 🤷‍♀️. Und bei meinem Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit alle Zulagen in Zeit schreiben zu lassen. Das ist nun meine Überlegung.
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DanielWillig
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von DanielWillig »

Erst natürlich die Mahnungen immer weiter und letztendlich die Kündigungen. Spielt eigentlich aber auch keine Rolle, läuft am Ende eh aufs selbe raus.

Wenn Du im Verfahren bist, führt Dein Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil an den IV ab. Für die Berechnung des pfändbaren Anteils ist der Arbeitgeber verantwortlich, also welche Lohnarten und Sonderbezüge wie pfändbar sind. Ich hab da in der Vorbereitungszeit auch nicht durchgeblickt. Nach Eröffnung habe ich beim Insolvenzgericht beantragt, da mein Gehalt gepfändet wird, den Pfändungsfreibetrag meines Kontos in der Höhe der Zahlungen meines Arbeitgebers festzusetzen da der Betrag über den, für mich, geltenden Betrag von 1.340 € liegt.
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DanielWillig
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von DanielWillig »

Du hattest ja nach Weihnachtsgeld gefragt, hier gibt es eine einfache und klare Übersicht:
https://hilfe.quick-lohn.de/index.html? ... narten.htm
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Shopgirl
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Re: Auf dem Weg in die VI

Beitrag von Shopgirl »

Der nächste Schritt bei der Schuldnerberatung wäre ja erst, wenn die Kredite gekündigt sind…🤷‍♀️.
Warum? Die Kredite müssen doch nicht gekündigt sein. Du kannst auch mit nicht gekündigten Krediten den Insolvenzantrag stellen.
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