Insolvenzverwalter hatte falsche Berechnungen durchgeführt,

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1242
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Insolvenzverwalter hatte falsche Berechnungen durchgeführt,

Beitrag von imker »

Ja, da soll sie sich mal persönlich beraten lassen. Ohne Unterlagen wird das wohl unerfreulich enden. Mein Tipp: RSB Antrag zurücknhemen danach neuen Antrag mit drei Jahren Laufzeit und Unterlagen aufbewahren und statt anrufen und keine Unterlagen haben, ......
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 879
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Insolvenzverwalter hatte falsche Berechnungen durchgeführt,

Beitrag von robo »

Sie könnte auch erstmal beim Gericht 'Akteneinsicht' nehmen.
Am besten vorher beim Gericht anrufen, nach dem zuständigen Sachbearbeiter fragen, mit dem einen Termin ausmachen, hingehen, die Akte durchsehen und die wichtigen Sachen zB mit dem Handy fotografieren (das war hier erlaubt, für Kopien hätte man je 1,-€/Stück zahlen müssen).
Dann hat sie einige wichtige Unterlagen.

Du sagst, alle Einkünfte seinen dem IV nachweislich bekannt ?
Wie kann man was nachweisen, wenn man keine Unterlagen hat ?

Du sagst, bei Abgabe des Inso-Antrages in 2019 habe der Mann noch gelebt.
Dann hat sie die Witwenrente aber doch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten.
Und hat diese Rente dem IV wirklich nachweisbar mitgeteilt ?

Am besten ist wohl tatsächlich, sie geht zu einer Schuldnerberatung und bespricht dort alles persönlich.

Viel Glück !
0
AdiDana
Wissender
Reaktionen: 21
Beiträge: 155
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Insolvenzverwalter hatte falsche Berechnungen durchgeführt,

Beitrag von AdiDana »

Für mich sieht es auch so aus, als ob die Witwenrente niemals angegeben wurde. Es hätte ihr aber doch auffallen müssen. Sie muss ja jeden Monat an die 2500 Euro zur Verfügung gehabt haben, obwohl die Pfändungsfreigrenze bei einer Person nur bei 1402 Euro liegt. Gut wäre es, wenn sie irgendwie beweisen könnte, dass sie dem IV das mitgeteilt hat. Vielleicht noch eine Mail im Postausgang die das belegt? Vielleicht ein Beleg über ein Einschreiben?
Und auch dass sie keine Unterlagen hat, kann ich mir nur schwer vorstellen. Das Gericht sendet einem doch die Eröffnung des Verfahrens, die Ankündigungen über das Aufheben des Verfahrens, die Infozettel über den Beginn der Wohlverhaltensphase etc. pp. Das geht doch nicht an den IV.
0
raim729
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 62
Registriert: 25. Mär 2020, 21:22

Re: Insolvenzverwalter hatte falsche Berechnungen durchgeführt,

Beitrag von raim729 »

Danke für die Antworten.

Gericht Akteneinsicht, Schuldnerberatung.
Wir Freunde haben Ihr dringenst geraten jetzt aktiv zu werden. Ende Mai hat Sie Termin Schuldnerberatung.
Wen was neues melde ich mich.
0
Antworten