Ein Kumpel ruft mich an. Er bekommt volle Erwerbsminderungsrente. Will aber gerne wieder arbeiten und fühlt sich auch fit genug. Rente bekommt er halt derzeit noch... Er befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Etwa 1 Jahr läuft das noch.
Er möchte wieder - weil er sich da aus kennt - etwas in der Gastronomie machen und könnte das mit Hilfe seiner Freundin auch realisieren.
Kann man in etwa sagen, was der Treuhänder - wenn er das Gewerbe frei gibt - pfänden würde? Eine Gewinnermitlung liegt ja erst frühestens nach 1 Jahr vor. Holt er sich monatlich "etwa ab", müsste man dieses doch irgendwie darstellen können?
neue Selbständigkeit in der Inso...
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Re: neue Selbständigkeit in der Inso...
Es gibt keine bestimmte Summe, die angesetzt wird. Es wird ein fiktives Einkommen angesetzt, deren Höhe bemisst sich daran, wieviel er verdienen würde, wenn er ganz normal angestellt wäre. Die Einflussfaktoren sind Berufsausbildung, Berufserfahrung, Alter, Branche etc....! Hier wird dir niemand einen genauen Betrag nennen können. Ich würde mal beim IV anfragen, welche Summe er verlangen würde.
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Re: neue Selbständigkeit in der Inso...
Würde ich genauso machen wie 'Nie_mehr_Schulden' (aber weniger schon ?) ... *lach*
Nur würde ich den IV nicht fragen, was er verlangt, sondern ihn fragen, was er als 'angemessen' betrachten würde.
Oder dem IV gleich vorrechnen, dass er eh nix bekommt, weil es für den Kumpel in seiner Situation eh kein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis mit pfändbarem Einkommen mehr gibt.
Oder gleich beim Gericht einen Antrag auf Festsetzung stellen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html
Nur würde ich den IV nicht fragen, was er verlangt, sondern ihn fragen, was er als 'angemessen' betrachten würde.
Oder dem IV gleich vorrechnen, dass er eh nix bekommt, weil es für den Kumpel in seiner Situation eh kein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis mit pfändbarem Einkommen mehr gibt.
Oder gleich beim Gericht einen Antrag auf Festsetzung stellen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html
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Re: neue Selbständigkeit in der Inso...
volle Erwersminderungsrente - ist dann vielleicht eine Tätigkeit als Selbständiger sogar überobligatorisch und daher bei der Ermittlung des abzuführenden Betrages nicht zu berücksichtigen - ich würde aber auch klären, ob und wie die Selbständigkeit sich auf die Rente auswirkt
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