Masseunzulänglichkeit

In diesem Forum können ehemals und noch aktive Selbständige über ihre Probleme diskutieren. Das Forum wurde eingerichtet, weil diese Personengruppe in der Regel Fragen hat, die bei reinen Verbraucherschuldnern nicht zur Debatte stehen. Über deren Schuldenprobleme wird im Forum Schuldenprobleme diskutiert. Um die Frage, wie man mit persönlichen Belastungen der Schulden lebt, geht es im Forum Life!
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
El Torro
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 136
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Masseunzulänglichkeit

Beitrag von El Torro »

Hallo...
habe mal wieder eine Frage, die nicht einfach ist...
Also...eine Person ist im Regelinsolvenzverfahren,,,,grade eröfnet,,,,der IV zeigt Masseunzulaengigkeit an...
die Verfahrenskosten sind gedeckt..aber nix mehr da für Masseverbindlichkeiten...
kann das Insolvenzgericht das Verfahren fortführen lassen bis zur RSB? Dauert es dann auch 3 Jahre oder wird
die RSB sofort erteilt?
oder wird es eingestellt und keine RSB wie bei der Massearmut ?
MfG
El Torro
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Masseunzulänglichkeit

Werbung

Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Masseunzulänglichkeit" geschaut?
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Masseunzulänglichkeit

Beitrag von robo »

Lies dazu zB hier:
https://www.schuldnerberatungen.org/mas ... #abschnitt

Also m.W. wird das Verfahren 'normal' fortgesetzt.
'Normal' heißt heutzutage ja drei Jahre bis zur RSB.

Vorausgesetzt natürlich, die Person hat den Antrag auf RSB gestellt.

Warum hat sie eigentlich keinen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt ?

Ist die Person im Inso-Verfahren weiterhin selbständig tätig ?

Hat der IV die Selbständigkeit 'freigegeben' ?
gem. § 35 (2) s. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html

na ... vermutlich noch nicht, aber das wird vermutlich dann bald kommen,
das siehst Du (und alle anderen) dann ja auch hier:
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Masseunzulänglichkeit

Beitrag von Graf Wadula »

In diesem Fall gelten die §§ 211 und 289 InsO. Die RSB läuft normal weiter (wenn und solange die Verfahrenskosten gedeckt sind, was in Ihrem Fall ja so ist).
Das Insolvenzverfahren wird in den meisten Fällen normal fortgesetzt. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit sorgt dafür, dass die Massegläubiger nicht gegen die Masse vollstrecken können und der Verwalter ggfs. neue Masseverbindlichkeiten aufnehmen kann.
0
Antworten