Unterhaltspflichtige Personen und Lohnnachweis

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Noname2010
Fortgeschrittener
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Beiträge: 63
Registriert: 24. Jan 2021, 18:42

Unterhaltspflichtige Personen und Lohnnachweis

Beitrag von Noname2010 »

Hallo alle Zusammen.

Der Insolvenzverwalter meines Mannes fordert meine Drei letzten Lohnscheine. Ich Frage mich ob das so rechtens ist.
Sein Wortlaut:

"Ich benötige diese jedoch ZWINGEND zur Prüfung für eine (anteilige) Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO. Denn wenn Sie mehr als als den Sozialhilfesatz zzgl. Zuschlag von 30-50% als Nettoeinkommen haben, können Sie sich selber unterhalten und sind nicht auf den Unterhalt von Ihrem Ehemann angewiesen. Sie müssten daher als unterhaltsberechtigte Person rausgerechnet werden."

Ich verdiene ca 1300 netto und habe drei Kinder ( zwei mit in die Ehe gebracht und ein gemeinsames). Die müssten doch dazu gerechnet werden ? Müssen wir jetzt befürchten dass die pfändungsfreigrenze meines Mannes geändert wird, da ich als unterhaltspflichtige Person mit angegeben bin.

Danke euch
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Unterhaltspflichtige Personen und Lohnnachweis

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Hi Noname2010,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unterhaltspflichtige Personen und Lohnnachweis" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Unterhaltspflichtige Personen und Lohnnachweis

Beitrag von imker »

Viel Spass mit diesen Mitarbeitern und diesen IV. Jetzt ohne Unterton:

Man streitet sich ein wenig, ob Dein Mann verpflichtet ist, dem IV Dein Einkommen mitzuteilen - wenn er es kennen sollte und wenn er es nicht kennen sollte, sich das Einkommen beschaffen muss.

Und das mit den gemeinsamen Kind kann dazu führen, dass er auch den Freibetrag für das gemeinsame Kind nur teilweise bekommt, weil Kindergeld "kommt" und die Mutter zum Unterhalt beitragen könnte.

Ohne rechtlich gute Beratung wird die Angabe des Einkommens von 1.300 mtl dazu führen, dass die Freibeträge teilweise "wegkommen" werden.

und hier: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de ... lvenz_2607
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