Hallo zusammen.
Mein Problem ist im Vergleich zu vielen hier zwar nur ein Problemchen aber lieber fragen bevor man was verkehrt macht...
Sohnemann hat nen Brief vom Inkassounternehmen bekommen da er eine Rate im Fitnessklub nicht bezahlt hat.
Was mich jetzt nur wundert das für einen Betrag von 24,15€ vom Inkassounternehmen Gebühren in einer Höhe von 32 € draufgeschlagen werden...ist das rechtens ? Keine Frage die Forderung vom Fitnessklub ist ok aber die Gebühren fühlen sich falsch an.
Was macht man da am besten ? Nur die 24,15 überweisen mit vermerk Tilgung der Forderung ?
Danke
Thoan
Mahngebühren wie hoch dürfen die sein ?
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Re: Mahngebühren wie hoch dürfen die sein ?
Hi Thoan,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahngebühren wie hoch dürfen die sein ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahngebühren wie hoch dürfen die sein ?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mahngebühren wie hoch dürfen die sein ?
Tag!
Für den ersten Inkassobrief ist hier vermutlich eine 0,5er RVG Gebühr in der (neuen) niedrigsten Wertstufe bis 50 Euro bei 18 Euro inkl. Auslagen durchsetzbar.
Wenn das Verfahren bereits weiter fortgeschritten ist (sogenannter Inkassoregelfall - was genau passieren muss um fortgeschritten zu sein ist ziemlich schwammig) wäre bei diesem Falle 32,40 Euro inkl. Auslagen geschuldet.
Sollte es tatsächlich der allererste Inkassobrief sein, würde ich die Zahlung auf die Hauptforderung, die o.g. 18 Euro und ggf. ein paar Cent Verzugszinsen begrenzen (deutlicher Überweisungsbetreff!) und den Rest bestreiten.
Falls Sohnemann die Nummer schon etwas länger ausgesessen hat, können wie gesagt auch schon 32,40 Euro Kosten in Ordnung sein.
Für den ersten Inkassobrief ist hier vermutlich eine 0,5er RVG Gebühr in der (neuen) niedrigsten Wertstufe bis 50 Euro bei 18 Euro inkl. Auslagen durchsetzbar.
Wenn das Verfahren bereits weiter fortgeschritten ist (sogenannter Inkassoregelfall - was genau passieren muss um fortgeschritten zu sein ist ziemlich schwammig) wäre bei diesem Falle 32,40 Euro inkl. Auslagen geschuldet.
Sollte es tatsächlich der allererste Inkassobrief sein, würde ich die Zahlung auf die Hauptforderung, die o.g. 18 Euro und ggf. ein paar Cent Verzugszinsen begrenzen (deutlicher Überweisungsbetreff!) und den Rest bestreiten.
Falls Sohnemann die Nummer schon etwas länger ausgesessen hat, können wie gesagt auch schon 32,40 Euro Kosten in Ordnung sein.
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