Hallo,
jemand hat im Aug. 2018 den Antrag auf Privatinso gestellt und seitdem nie wieder etwas vom Inso Verwalter gehört. Jeden Monat werden Verdienstabrechnungen per Mail hingeschickt. Wann beginnt nun die Restschuldbefreiung? Stellt der Inso Verw. den Antrag? Mit welchen Kosten muß noch gerechnet werden?
Wann beginnt Restschuldbefreiung?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Wann beginnt Restschuldbefreiung?
Hi helloween,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wann beginnt Restschuldbefreiung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wann beginnt Restschuldbefreiung?" geschaut?
0
Re: Wann beginnt Restschuldbefreiung?
War "jemand" selbständig tätig, als er den Inso-Antrag gestellt hat?
Dann wäre es ein sogenanntes "Regel-Insolvenzverfahren", ein Selbständiger kann den Antrag allein stellen.
War "jemand" zuvor nicht selbständig tätig, dann kann er den Inso-Antrag nicht allein gestellt haben, dann brauchte er zuvor eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt, denn er brauchte zwingend eine Bescheinigung über das Scheiterns eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs.
Falls "jemand" also zur zweiten Gruppe gehörte, dann hat die Schuldnerberatung/der Anwalt gleichzeitig mit dem Inso-Antrag auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Und vielleicht auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten ?
Jedenfalls hat das Verfahren zur Restschuldbefreiung (genauso wie das Insolvenzverfahren) dann im Aug. 2018 begonnen - und wird voraussichtlich im Aug. 2024 enden.
Dazu muss "jemand" nichts mehr extra beantragen und auch keine extra Kosten, Gebühren oder was weiß ich bezahlen.
Erst seit dem 1.10.2020 dauert das Verfahren nur noch drei Jahre.
Alle Verfahren, die vorher eröffnet wurden (wie hier im Aug. 2018) dauern noch sechs Jahre.
Zwischenzeitlich hat "jemand" aber doch vermutlich mal Post vom Inso-Gericht bekommen, worin stand, dass das Inso-Verfahren "aufgehoben" wurde ?
Ab dem Zeitpunkt, wenn das Inso-Verfahren vom Gericht aufgehoben wurde (sprich: beendet), ab dem Zeitpunkt beginnt die sogenannte "Wohlverhaltenphase" bis zum Ablauf der sechs Jahre.
Ab dem Zeitpunkt läuft nur noch das Verfahren zur Restschuldbefreiung.
Alles klar soweit ?
Dann wäre es ein sogenanntes "Regel-Insolvenzverfahren", ein Selbständiger kann den Antrag allein stellen.
War "jemand" zuvor nicht selbständig tätig, dann kann er den Inso-Antrag nicht allein gestellt haben, dann brauchte er zuvor eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt, denn er brauchte zwingend eine Bescheinigung über das Scheiterns eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs.
Falls "jemand" also zur zweiten Gruppe gehörte, dann hat die Schuldnerberatung/der Anwalt gleichzeitig mit dem Inso-Antrag auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Und vielleicht auch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten ?
Jedenfalls hat das Verfahren zur Restschuldbefreiung (genauso wie das Insolvenzverfahren) dann im Aug. 2018 begonnen - und wird voraussichtlich im Aug. 2024 enden.
Dazu muss "jemand" nichts mehr extra beantragen und auch keine extra Kosten, Gebühren oder was weiß ich bezahlen.
Erst seit dem 1.10.2020 dauert das Verfahren nur noch drei Jahre.
Alle Verfahren, die vorher eröffnet wurden (wie hier im Aug. 2018) dauern noch sechs Jahre.
Zwischenzeitlich hat "jemand" aber doch vermutlich mal Post vom Inso-Gericht bekommen, worin stand, dass das Inso-Verfahren "aufgehoben" wurde ?
Ab dem Zeitpunkt, wenn das Inso-Verfahren vom Gericht aufgehoben wurde (sprich: beendet), ab dem Zeitpunkt beginnt die sogenannte "Wohlverhaltenphase" bis zum Ablauf der sechs Jahre.
Ab dem Zeitpunkt läuft nur noch das Verfahren zur Restschuldbefreiung.
Alles klar soweit ?
0
Re: Wann beginnt Restschuldbefreiung?
Ja, alles paletti. Ich werde die Info an "jemand" weitergeben.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
0