Hallo...komme jetzt bald in den Bezug von Krankengeld.
Wann muss Ich das dem Treuhaender mitteilen..erst bei Eintritt desselben oder schon absehbar vorher?
Muss Ich auch dem Insolvenzgericht Mitteilung Machen?
Bin in der Wohlverhaltensphase.
Gruss El Torro
Krankengeldbezug
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Re: Krankengeldbezug
In der sogenannten Wohlverhaltensphase hat der Schuldner ja "nur noch" seine 'Obliegenheitspflichten'
gem. § 295 InsO zu erfüllen und dazu gehört u.a.:
" ... jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen ..."
s. § 295 Satz 3. zB hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
den KG-Bezug brauchst Du danach also nicht anzuzeigen - aber schaden wird es wohl auch nicht.
Also kurze Mitteilung an TH und Inso-Gericht, " ... voraussichtlich werde ich ab ... Krankengeld beziehen ...".
Fertig.
Oder spricht was dagegen ?
gem. § 295 InsO zu erfüllen und dazu gehört u.a.:
" ... jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen ..."
s. § 295 Satz 3. zB hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
den KG-Bezug brauchst Du danach also nicht anzuzeigen - aber schaden wird es wohl auch nicht.
Also kurze Mitteilung an TH und Inso-Gericht, " ... voraussichtlich werde ich ab ... Krankengeld beziehen ...".
Fertig.
Oder spricht was dagegen ?
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