Krankengeldbezug

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
Wissender
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Beiträge: 136
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Krankengeldbezug

Beitrag von El Torro »

Hallo...komme jetzt bald in den Bezug von Krankengeld.
Wann muss Ich das dem Treuhaender mitteilen..erst bei Eintritt desselben oder schon absehbar vorher?
Muss Ich auch dem Insolvenzgericht Mitteilung Machen?
Bin in der Wohlverhaltensphase.

Gruss El Torro
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Krankengeldbezug

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Krankengeldbezug" geschaut?
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robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Krankengeldbezug

Beitrag von robo »

In der sogenannten Wohlverhaltensphase hat der Schuldner ja "nur noch" seine 'Obliegenheitspflichten'
gem. § 295 InsO zu erfüllen und dazu gehört u.a.:
" ... jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen ..."
s. § 295 Satz 3. zB hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
den KG-Bezug brauchst Du danach also nicht anzuzeigen - aber schaden wird es wohl auch nicht.
Also kurze Mitteilung an TH und Inso-Gericht, " ... voraussichtlich werde ich ab ... Krankengeld beziehen ...".
Fertig.
Oder spricht was dagegen ?
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